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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1875-01-01 · 6. Jahrgang Nᵒ 10. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
6 (1875)
Issue
6. Jahrgang Nᵒ 10.
Date
1875-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 10. 1875. Asrselittsche AMi» Wochen-Zchrifl für die religiösen und socialen Jniereffe« des Jndeuthums. Wöchentlich ei«« Nr. Preis sei alle« Postämtern u. Buchhandlungen 1 «er! U Pf Direet« Zusendung: in Deutschland ro Mark, ««4 veiterreich « fl, n. Frankreich lt Fres.. n. England, Mm* U «f, «. Smcrila 1» «1 sährl. pr A «ttmeran b«. Berauiwo.ilicher Redakteur und .>.vta„»$i-fr7 Rabbiner l)r. A. Lreurusktö in Stettin. Inserate »erden «U 30 Pf. für die dreigespaltene Petitzeil« oder deren Rau« berechnet. Die bis Sonntag früh bei der ,4{P«fcitt0R in Magdeburg- «intreffenden finden «och in der nächsten Nummer »ufnahme. Einzelnummern a bb Pf D«s jüdische SittratmrbUtt' wir* gratis briftfrten. Magdeburg, 4. März. Expedition der isr Wochenschrift in «agdebnrg. Robert Friese, Leipzig Inhalt: 0«ri4tt um» («mfMnxnimr Drutfchland: Berlin. Berlin. Stettin. Frankfurt a. SR. Rakel — Oester» reich: «u« Böhmen. — Holland: «msterda». — vermischte und «eneske Nachricht««: Stettin. Berlin. Hamburg. Lippstatü. Pari«. Turin. — Arertllet»« r Die Maurin. Zacharia« Frankel. iGedicht.) — Inserate. Berichte nud Correspondenzen.*) Drutfcbland. Berlin. Gleich der erste diesjährige, von, 20. Februar datirte, Bericht der Pelilionr-Commission de« Abgeordneten- Hause« beschäftigt sich wieder mit dem „Austritt au« der Eynagogen-Gemeinde." In der Einleitung wird eonstatirt, daß die Regierung in der Uebersichl über ibre Entschließungen auf die Anträge der vorigen Session bemerkt: „Die Erörterungen über einen bereit« vorbereiteten Gesetzentwurf betreffend die Verhältniffe der i«r Religionsgesellschäften schweben noch" Es sind nun abermal« IS Petitionen für die AuStrittSfreiheit eingelaufen, und zwar von den Separatgemeinden zu Frankfurt a. M. und Berlin, von Schrimm, au« zehn Genien den de« Rabbinat«bezirk« Wiesbaden und zwei von Privatleuten. Nach der Aufzählung der Petition fährt der (wie früher vom Abg. Lehfeldt erstattete) Bericht also fort: „Der Bertreter de« Ministerium« des Innern Geheinier RegirrungSrath Haase gab in der PetilionSkommission folgende Eerklärung ab: „Der Herr Minister de« Innern steht nach wie vor auf dem während der vorigen Landtagssession, sowohl in der PetitionSkommission al« im Plenuni, von mir dargelegten Standpunkte, daß den Juden der Austritt au« den Synagogen-Gemeinden unter gewissen Bedingungen durch die Gesetzgebung zu gestatten sei. „Die Förderung der betreffenden Gesetzgebung hat aber im vorigen Jahre im Ministerium de« Innern zurückgcstellt werden niüssen gegenüber den unifangreicheu, zeitraubenden Arbeiten, welche hinsichtlich der Gesetzgebung über die anderweit« Organisation der Staatsverwaltung im verfloffenen Jahre dem Ministerium de« Innern obgelegen haben und in demselben zur Ausführung gebracht worden sind. „Der Entwurf eine« Gesetze«, betreffend den Austritt der Juden au« den Synagogen Gemeinden wird daher dem Landtage während der gegenwärtigen Session nicht vorgelegt werden. Gegen die Erneuerung de« Anträge« auf die Vorlegung eine« solchen Gesetze« habe ich Einwendungen nicht zu erheben. Dem betreffende» •) Um für diese Rubrik und namentlich für einige schon mehrfach zurMaelegt« Artikel Raum >u gewinnen., lassen wir diese Rümmer »tzn» Lritartiket erscheinen. Anträge würde aber schon mit Rücksicht daraus, daß eine vargängige Anhörung der Provinziolbehürden erforderlich ist — nicht bereit« während der gegenwärtigen Session entsprochen werden können." Der Bertreter de« Kultusministerium», Geheimer Regie» rungSrath Beinert, erklärte, daß er der Erklärung de« Reg erungSkoniniiffariu« au« dem Ministerium de« Innern nicht« hinzuzusetzen habe. In der Kommission wurde bei der Debatte vereinzelt da« Bedenken laut, daß der Begriff „Jude" in der heutig-:» Zeit, da von einer nationalen Bedeutung desselben nicht me'jr die Rede sein kenne, überhaupt nur durch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Synagogen-Gcmeinde resultire, und daß der gegenwätige Zustand, wonach, wer au« einer Synagogen- Gemeinde anstritt, nickt« mehr an sich habe, wa« ihm die besondere Qualität al« Jude beilege, al« den Verhältniff:» entsprechend angesehen werden müsse. Da« Bedenken wurde jedoch nicht aufrecht erhalten, nachdem von mehreren Seiten heoorgxhoben worden, daß man einen» Staatsbürger seine Selbstbezeichnung als Jude al« Ergebniß 'einer religiöse» GesamnitanichanungSweise zugesteheu müffe, auch wenn sich dieselbe mir den» von einer konkreten KultuSgemeinde eingeübrten Ritual nicht vertrage, und daß man auch einem nicht innerhalb der Synagogenverbände stehenden Israeliten den Ausdruck seiner religiösen Ueberzeugung als Jude nicht durch die Gesetzgebung abschneiven könne. DaS einzige Bedenken blieb nach wie vor, daß der Staat Korporalionen, die bas Recht Hallen, Schulden aufiunedmeu, nicht mit einem Schlage zahlende Mitglieder d>r» maßen entziehen könne, daß eine Insolvenz de» ei,«gegangenen Verpflichtungen gegenüber gefürchtet werden könne. H er wird es Sache der G.tzgebung sein, den Entwurf so zu gestalte», daß ohne stark verpflichtete Gemeinden zahlungSunsähig zu machen, der in der Doppelbesteuerug. der erzwungenen und der freiwilligen, liegende Mißstand abgeschafft wi.d. Die Kommission hallte die Frage zu erwägen, ob t>er Erklärung des Ministerium« deS Inneru ungeachtet nicht cuf Vorlegung des Gesetzentwürfe« möglichst noch in der gegenwärtigen Session zu halten sei; einen dagegen sprechenden Grund vermochte die Kommission nicht auszufinden Der» einerseits können bei einer an sich einsachen Materie zweijährige Vorarbeiten wohl genügen, um den zustehenden Ministerien die nvlhige Uebersichl des Material» zu schaffen, c;n* drerseit» fällt die Masse der augenblicklich vorliegenden Gesetze kauni in» Gewicht, da der Gegenstand zwar erheblich.

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