Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 50.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 85% known words query
- IRI
…/5369809-5935028-5935824--2429-5371912- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
M 50. 1874. Is-vettttsche 5: Jahrga ng. Wochen-Zchrist für die religiösen und foclaleit Interessen des Jndenthums. llttchentl. l—»>/, O»ßrM. Urei» txl. ,fü». Llteraturdl." 4»» /, V»r. eterteltllhrl. vei allen UsfiLmtern a. Vnchtzandl«n-«n. Dtreel« Aase»»«»-: ta Deatichlan» 10 Mart, »ach ve» erreich « fi, » Frankreich 1» Fee». ». »«ertta ttj Dell. jährl »rLaa«era»d«. '^era»mvt».ilic1'e» Ji*.Daftcur un- *>ianOi\rUT Rabbiner Dr. A. Lreuensels in Stettin. Inserate «erden »tt » -ge. für die dreißrf»alt«»e ' Peittzelle oder deren Raum derechuer. Vet Stedertzolunßen Rabatt. — Die ttft Naanta» früh bei der Oss»edtttan in «a-debitrein» treffende» finden in der nächsten Rnnrmer Nafnatzme. OssPeditian der I»r. Sachenschrtft in «a-»«bnrz Magdeburg, 10. Deeember Für den vuchdandel: Robert Fries« in Lei»,tg. Intal»: Lette«»« Hrtihll Denkschrift der ESlner Synagogen,Gemeinde, die. gesetzliche Siegelung de« jüdischen Semrind«.Wesen» »«treffend. — V« eicht« ««» T«eerfp»«»««»««» Deutschland: Berlin. Au« Baden. Bojanowo. — Oesterreich: Wien. — Frankreich: Part«. — Siordamerika: Rewyork. — vrmutscht« nnd «muff« Stach richten: vre»lau »rauden,. Beckum Wien. Wen. Odessa. Siom. Mastrichr — Inserate. — (Beilage.) gentlletanr Esterka Stegina. Denkschrift der Edlner Synagogen Gemeinde, die gesetzliche Regelang dejüdischen Gemeinde-Wesen» bettessend *) Die nun schon seit länger al» einem Jahre auf der Tagesordnung de» Abgeordnetenhaus«» stehend« „Gesetze»srage, betreffend die jüdische Synagogengemeinde," hat naturgemäß di« betheiligten Gemüther erregt und Denkschriften für und wider veranlaßt. Zwei Richtungen stehen sich dabei gegenüber: A. Diejenigen, welche dir „Gemeinde Einheit" erhalten, dabei aber separatistischen Minoritäten gerecht werde» wollen. E» ist da» die übergroße Mehrheit der preußische» Judengenieinden, — und B. Line verschwindend kleine Minorität Extrem-Orthodoxer, welche absolut-individuelle Freiheit im Gemeindeweseiplaidiren. Wir bemerken gleich hier, daß uu» kein Schriftstück, «eiche» diese letzte Richtung vertritt, von anderer al» mm jener extrem-orthodoxen Seite her, bekannt geworden ist. Der Kürze wegen werden wir diese Richtung einfach al» die »orthodoxe Partei" bezeichnen, obgleich unter der »ub A sallruden übergroßen Mehrheit, welche Gemeinde-Einheit erhalten haben will - auch die orthodoxe Richtung vertrrten ist — wenn sie eben nur nicht jener e x t r«m - orthodoxen Färbung aagehärt. Wir erkennen dir Echivierigkeit, den «ntgegenstrhendin Wünschen ganz und gleichmäßig gerecht zu werden, da die vrgründungen Beider ihre Berechtigung habe». — Wir sind . daher der Meinung, daß beide Pi tentrn, von gleicher Toleranz beseelt., sich mit einer Gesetzgebung begnügen müffen, welch« da» „relativ Beste" zur Bermittelung der Gegensätze bietet. In der Abgeordnetenhaus-Sitzung vom SS Januar a. c bracht« der Abgeordnete Lehfeidt, al» vrrichlerstaiter, einige jener Petitionen der orthodoxen Minderheit zur Verlesung. *) CU»« im vor. Bl. «nur „JtMn." Wir -«den da« Schriftstück, mit W«»laffuntz von ein paar emdetzrlichm Cätz«, MBfttnbi«. I Der Herr Mtnisterial-Lommiflar schloß seine daran geknüpften Belrachlnngen mit der Erklärung: „daß >stn hohe» Ministerium in dieser Angelegenheit endgültige Stellung nicht nehmen werde, ohne zuvor Berichterstattung der Provinziiibehvrden einzufordern." Hieran», und au» dem bedauerlichen Umstande, daß der vorerwähnten Kammersitzung nur jene wenigen Mncrität»- Petitionen, nicht aber die Zustimmungs-Erklärungen von so zu sagen sämmtliche» preußischen Synagogen-Gem.'inden zu der Denkschrift de« Berliner Vorstand«» vom 10. November 1873, Vorgelegen habt», — au» diesen beiden Ursachen nehmen wir Anlaß, hochlöblicher Prooinzialbehvrde da» Gegenwärtige zur geneigten Ueberniitleiung an hohe» StaatSmi» nisterinnl gehorsamst zu unterbreiten. Wir haben bereit» hervorgehobe», daß gegen die Gründe auch der starr-orthodoxen Denkschristen für Aufhebung jede» Gemeindez wange» — von ihrem Standpunkte au» beurtheilt — sich Rieht» einwend»» läßt; ihr Vertrauen in die von mehrtausendj Ihriger Geschichte schwer erprobte Stärke ihrer religiösen Zuscmmengebundenhcit ist richtig und vollberechtigt, so daß sie allerdings einen jede» Gemeindezwang »nt Recht glanbin entbehren zu können. — Der Umstand aber, daß sie all« Orlen in den preußischen und auch wohl in den gesammter. deutschen Judengemeinvkn eine immer mehr verschwindende Minderheit bilden, dieser Uuistand dürste sie belehren, daß die Zeilströnlung sich der starren Orthodoxie mehr und mehr abgewrndel hat, vaß unser Jahrhundert — wie in den politischen unb sociale» — so auch in de» religiösen Einrichtungen der Menschen nach solchen, der realen Welt entsprechenden Formen ringt, und daß daher die zeitige Gesetz-ebung zu ihrer Richtschnur „die Verbindung der idealen Recht»«aschauung mit dieser realen Lag« der Dinge" nehmen muß, will ander» sie den Bedürfniffen unsere» Jahrhundert» entsprechen. Wir versagrn jener orthodoxen Minderheit nicht unsere höchste Anerkennung vor der Größe ihrer Opferberettschast tu Durchführung ihr« cultuellen Grundsätze, aber wir de-