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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 47. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 47.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 47. 1874. »-2«brga«g. Äschen Zchrift für die religiösen und socialen Interessen deS Indenthnms. M-chrntl. I-N,, Vv-eir. Preis 1»el. ,sü». Lilrrat«rdl.^r4«f, Vgr.vtLrlel» Wrl. kti Alm Psfiämtern u. VttchhMRvluutzra Direct« Aus« uv» ^4: tu Deutschland 19 Muri, «uch 0rn«rretch 6 st , u. Fraukretch II Frei., u. >«crtta V[t Doll. sätzrl. pränu»cra«dd. Oxpetztttru der Isr. «»cheuschrtft 1» «agdedurg ’^cvantivo«tliilH'i Hcdatirm ui.«* j#’'iu:u^i\füec Rabbiner Dr. A. Lreoenfels in Stettin. Magdeburg, 19. November. Inserate i werde« mit I Lgr. für dte dreigespaltme > . Oetlr,etle d«r deren «au» derechuet. Vct s Stederdolungen Rabatt. — Dt« bis Souutaz srüd bei der E»pedttto» tu Magdeburg ein« treffende» finde,« tn der nächsten Rur,«er 1 Ausnahme. Für dm Vnchhaudel: Robert Friese tn Letp,tg. Inbal»: S»tte«d» «rttketr Dir «Maos »in »i« Friedhöfe. I. — »«richte uu» <fomft*on»eR|<nt L«ui,<yland: |8«tliiu -amw-«r. S-ri«nb«r-. Saurabut«. Au« ffltftfalfn. - Frankreich: Pari«. - Rutzland: Pc,»«burg. Warschau Amerika:?i«a. —»««mischte «n» we««fl« -»»chricht««, vrrllN Pinn«. Snefen. Lübeck. ailritl Äür,burg. üonftan). rabitschan. 33icn. Nembirg Ostrad«. Stockholm. Rumänien. — Feuilleton r Sftrrka Regina. — Inserat«. Der ftawpf um die Friedhöfe. I. Gleich d« ob e» brr politischen, religiösen, sozialen Kämpfe um die Angelegenheiten der Lebendigen noch nicht genug gäbe, erheben sich nenerding» hier und da Streitigkeiten über die Bestattung der Todte», Kämpfe, deren Gegenstand gerade die SläUe bildet, die dem Frieden nnd der Ruhe Im vorzüglichsten Sinne gewidmet sein soll. — Wir sehen dabei von den Meinungsverschiedenheiten über Begraben oder L«rdrennc» der Todlen gänzlich ab. — Gireiligkciten über Vefitzverhällniffe und EigenthnmSrechle auf Begräbnißplatzcn hat eS wohl immer gegeben, doch waren sie privaircchtlicher Natur und konnten voin Richter entschieden werden. Auch Mißhrlllgkeiteu und Zerwürfnisie über einzelne Beerdigung»- fälle find vornial» schon eingetreten; sie hatten keinen allgemeinen Charakter. Seit undenklichen Zeilen Halle jeder NeligionS- oder EoufessionSverband feinen Friedhof für sich, oder eS besaßen, nach Uebereinkommen, einander »äherstehenbe Cousrssioncn einen gemeinschaftlichen; Uuzulrüglichkeilen traten bei dieser friedlichen Trennung nicht hervor. WaS uns hier vor allem angeht, ist die Thalsache, daß die Juden überall ihr« eigenen gtsonderlen Friedhöfe besefie», osl unler schwersten Opfern erworben haben. Seitdem die jüdischen Friedhöfe unter dem Schutze der allgemeinen Gesetze stehen, haben die Juden im großen Ganzen eine Aenderung d>s heikömmlichen Verhältnisse» durchaus nicht gewünscht oder erstrebt, sie besanden sich dabei ganz wohl. Der klarste Beweis dafür lieg» in der Thatiache, daß in dem freien Nordamerika, wo eS eine EtaatSreligion ober eine voin Staate irgendwie beoorzngle Religio» nicht gibt, wo die gleiche Berechtigung oller Religionsbekenner wirklich Axiom geworden ist, dennoch jede Riederlasiung von Juden sich meistens zuerst dadurch constituirt oder coiisolidirr, daß sie einen eigenen Friedhof erwirbt. Halten wir also zuvörderp die Thalsache fest, daß wir Juden bei den obwaltenden, entstandenen oder heraufbeschworenen. Streitigkeiten vollständig undetheiligl bleiben könnten/ wem, man vn» nicht Hineinzüge. Die Trennung der Re I UgionSparieien ist nun einmal vorhanden; wenn nurjgdie! Le- I benden, jeder seinem Glaube,» »nhänglich, in Frieden "mit einander leben, so mögen in Gotte» Namen die Todlen auf verschiedenen Feldern ruhen; achten dann die Lebenden die gegenseitigen Ruhestätten, so ist d«S Frieden» Fülle vorhanden. ES giedl gewiß nur wenige Juden, welche nicht auf rinenr jüdischen Friedhose ruhen, bezw. ihre Angehörigen begraben niöchien. Dabei sind wir in dieser Beziehung von Exrlusivität vollständig frei. Er ist un» vorgeschriebe», nstlhigensallS die Leiche eine» Christen, Türken, Götzendiener» „mir unseren eigenen Tobten zu begraben", wir keimen keine „geweihetr" und keine ungeweihle Erde, der Begriff ist unserer Religion ganz fremd; wir wiffen also nichl» davon, daß unser Friedhof durch daS Grad eine» Richtjnden „entweiht" werden könnte. (Bergl. unten unler „Lemberg.") Standes- und Berniögensunterschiede werden beim Beertigen ängstlich-gewisienhafl fern gehalten; auch in Hinsicht ans die Bestallung solcher Juden, die irgendwie tadeln-werth gelebt haben oder gestorben sind, Selbstmörder, ja gemeiner Ve rbrecher, ist die Praxis unsere» R.ligionSgesetzes eine überaus milde und humane. — Bleibt also nur der U,»stand zu erwäge», wenn ein Jude an einem Orte sterben sollte, wo kein iSraelilischer Friedhof vorhanden ist. Im liessten Mittelalter hat man dann die Leiche zur jüdischen Grabstätte tranapor- »ri, hat die rituelle Bestallung ermöglichl, oder sie schlimmsten Falls da vorgenommen, wo es eben ging, und die Stelle als durch den Akt ftrr Beeidigung unverletzlich geworren angesehen. Heutzulage bietet der Transport a» sich — wir sehen von polizeilichem Verbal ab — nnendlich geringere Schwierigkeilen; und ein ans hundertlausende komm«„der Fall kann uns klinen Anlaß bieten, unsrerseits eine rainkale Umgestaltung de» bisherige» Usus zu begehren. Hervorgerufen sind nun die Kämpfe durch die Exclnfioität des katholischen Kleru«, hier und da auch de» prolestantischeu. Das ist die z,veite Thatsache. die wir anmerken, ohne darauf näher einzngehru. Man wollte es sich nicht länger gefallen taffen, daß der Kleru«, dein die Herrschaft ül>er de«

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