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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 40. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 40.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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russischen Gesetzsammlungen in Uebersetzung angefertigten Zusammenstellung sämmtlicher auf den Aufenthalt und Hanvrl der JSraeliten in Rußland Bezug habenden Bestimmungen znr Kenntnißnahme und entsprechenden Leranlaffnng niitgetheilt. Schließlich wird bemerkt, daß «r den nach Rußland reisenden Kaufleuten, welche nicht mosaischen Glaubens sind, unbenomnien bleibt, von de» hiezu berufenen Behörden um Beisetzung de« Religions-Bekenntnisse« auf den für Reisen nach Rußland bestimmten Auslandspässen nachzusuchen. Der k k. HandelSminister: BanhanS." Die in dem Erlasse deS Ministeriums erwähnte Zusammenstellung russischer Pißbestimmungen ist ein Eonglomerat von Gesejartikcln, Gutachien, Anmerkungen und Ergänzungen so verworren, unklar und oft einander widersprechend, daß cS wohl schwer halten dürfte, sich in denselben zurechlzufinven, ein getreue« Bild russischer Paßwirthschasl, die der Beamlenwillkür Thür und Thor öffnet Ausfallend erscheint eS jedoch, daß unsere Botschaft trotz aller Bersuche, Verkehrs-Erleichterungen zu erwirken, nicht einmal so viel bei der russischen Regierung durchzusetzen in der Lage war, daß österreichischen Kausleuten jüdischer Confessio,, der Aufenthalt in Rußland gestattet werde, während doch russische Kausleule ohne Unterschied der Eonfession in Oesterreich ungestört sich aushalten und hier ihre Geschäfte betreiben könne». Wir ziorifeln sehr dar«», daß die englische oder amerikanische Regierung eine solche Behandlung ihrer Rationalen hinnehmen würde, ohne zum Mindesten von dem Rechte der Retorsion Gebrauch zu machen.*) UebrigenS hat sich nun die Brodyer Kammer niit folgender E ngabe an das Handelsministerium gewendet: „Dem hohen Erlaffe vom II. d. hat die gefertigte Handels- und Gewerbekainmer mit Bedauern entnommrn, daß die Ausweisung österreichischer Kausleute mosaischer Religion im December 1873 aus Kursk kein Act der Willkür der dortigen Polizei, sondern im russischen Gesetze begründet sei, und daß die im erwähnten Falle von der kaiserlich russischen Regierung verfügte Sistirung des AuSweisungS-EdictS bloS der Internen.ion des hohen k. k. Ministeriums des Aeußern zu danken sti. Rach dieser Prämiffe ist der österreichische Handel, welcher in Galizien fast ausschließlich in den Händen der Juden ruht, im Innern Rußlands sehr prekär, und bei strenger Handhabung deS russischen Repressiv-GesetzeS illusorisch. Kein Kaufmann kann es wagen, nach Kiew, Kursk, Konotop, nach RylSk oder Orel zu gehen, sich da in Engagementeinzulaffen, Angelder und Vorschüsse auf das angekauste *1 W.t Bezug hierauf brachte die „R. F. Pr." folgende» „Eingesandt": „Herr Redacteur I Anläßlich der in Ihrem gestrigen Blatte besprochenen russischen Ehicanen gegen in Rußland handeltreibend« Sster. reichisch« Juden ertaub« ich mir in Erinnerung zu bringen, daß Ihr Zweifel „daran, daß di« englisch« oder ameritanisch« Regierung solch« Behandlung ihrer Nationalen hinnehmen würde", vollständig begründet ist. Zur Zeit, al» di« nicht nach Warschau zuständigen Juden noch einen unter dem Namen „Tagzettel" erhobenen Leibzoll (citca einen Viertel - gülden per Tag) für di« Zeit ihre» Aufenthalte« bezahlen mußten, verwahrte« sich englisch«, französisch« und amerikanisch« Staatsbürger jüdischer Abkunft erfolgreich gegen dies« Auflage, und Rußland achtet« in ihnen di« recht-bewußten Bürger mächtiger Gemeinwesen. Wenr österreichisch« Staat-bürger minder geachtet werden, so liegt der Fehler lediglich an mangelnder THatkraft und theUweis« auch an mangelnd«« gut« willen der die»s«itig«n Regierung. Graz, den 21. September 187». > Getreide zu leisten, in steter Angst, von einem Agenten der Polizei unversehens gepackt, aus der Stadl abgeschoben und so außer Stand gesetzt zu «erden, die eingkleiteten Geschäfte in geordneter Weise abzuwickeln, wobei der Oerfall der geleisteten Anzahlungen wegen Richtzuhaltung der etngegangencn Verpflichtungen seitens der verjagten Frenlden mit Sicherheit zu erwarten stünde. Diese Verhältniffe stehen in so schroffen» Widerspruche zu der Freiheit, deren sich russisch« Unterthanen, welchen Glaubens immer, in Oesterreich erfreuen, den liberalen Tendenzen de« Jahrhunderts und dem allgemeinen Bestreben, durch Ausdehnung de« Bahn- und TelegraphennetzrS und Lockerung der Zollschranken de» Handel zu erleichtern und zu verallgemeinern, daß mit aller Thalkraft dagegen eingeschritten werden nlüffe. Während der russische Handel in Oesterreich sich der ausgedehntesten Freiheit erfreut, ivährend die dortigen Kaufleute unbelästigt in allen Theile» unsere« Staate» unter dem Schlitz« liberaler Gesetze kaufen und verkaufen dürfen, kann nicht zugegeben werden, daß der Rachbarstaat seine Gouvernement« den Haupttrügern de» galizijchen Handel» ihre« religiösen Bekenntnisse« wegen absperre, da» übrigen« aus einer Voraussetzung der russischen Beamten beruht, da die österreichischen Reifepüffe k e i n G l a u b«n S b e k e» u t n i ß der Inhaber auSweisen. Es ist bekannt, daß in Rußland jeder Träger eine« deutsche» RamenS für eine» Juden gehalten wird, so daß selbst Kaufleute christlicher Eonfession vor dieser Gewaltmaßregel nicht gesichert sind, wenn sie nicht vorsichtshalber ihre Tansscheine dorthin mitdringen. Gegenwärtig, wo die Vereinbarung eine« neuen Handelsvertrag«« zwischen Oesterreich und Rußland in Verhandlung steht, möge die Aufgabe der österreichische» Regierung«verlreter in erster Linie die sein, daß jedem Angehörigen de« österreichisch-ungarischen Staate« — ohne Religion-Unterschied —alle Theile Rußland« zu Handelsbeziehungen ge öffnet und die bisherigen Schranken vollständig ausgelassen werden. Borläufig aber, wo wir angesichts der ungünstigen Ernteaussichten in Oesterreich in nächster Zukunft abermals auf den Import russischen Getreide« angewiesen sein dürften, möge da» hohe k. k. Handelsministerium im Interesse de« österreichischen Handels sowohl als der diesseitigen Eonsumentrn eine Sistirung de» den Aufenthalt und den Handelsbetrieb jüdischer Kaufleute in Rußland betreffenden Verbote« mit gewohnter Energie anzustreben geruhen." Die ganze Angelegenheit, die da»: „hau' du meine« Jude», ich haue deinen Juden" im Großen illustrirt bedarf keine« weiteren CommentarS. Hier eröffnet sich für die „Israelitische Allianz in Wir«" ein geeignete« Feld der Thätigkeit, und reicht ihr Einfluß nicht au», nun dann möge die Sache viriba« unitis von der „Alliance J-raelit Universelle" in die Hand genommen werden; die sich ja ganz besonder» die Aufgabe gestellt hat, dahin zu wirken, „daß die Herrschaft de« Frevelmuth« von Erden schwinde!" Rahme«. Berichte und Eorrespondeuzeu. Deutschland. BreSlll». Di« „Echtes. Preffe" vom 16. Sept. e»Hült folgende« Artikel (Bgl. Wocheaschr. Rr. 37 n«ter Berns. Rachr. A. J."

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