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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 33. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 33.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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— 373 E» wirb in Zeituiige» weg«« Rumänien und anderer entfernten Länder Lärm gemacht, man verwendet sich bei fremden Regierungen — gibt es aber einen härteren Druck, als von Seiten de- Gerichts jju einer Verletzung des Feiertages gezwungen zu werden? Hier heißt es: BUPp< *VP "pips- *]03CP erst für sich sorgen. dt. 0. (Der Hr. Torr, forbrrt uns ans, Rath und Auskunft zu «rtheilrn. Für da« im specirllen Fall Geschehene ist Rem« dur wohl nicht möglich. Ueberhaupl ist die Kixirung der Terminstage und Stunden dem einzelnen Richter anheimgegeden; daß die höhere Instanz seine Bestimmungen corrigire, ist unmöglich. Im einztnen Falle hat man sich also, wo möglich vorher, an den Richier zu wenden Im 'Allgemeinen hatte die prruß. Allg Ger. Ordn. I, 10 8 319 bestimmt, .daß die Juveu, den Fall dringender Nolhwenbigkeit ausgenommen, an Saddalh-, Fest- und Bußiagen mit der Eidesleistung verschont werden sollten." Dadurch war auch der Ansetzung von Terminen zur Zeugenvernehmung am Sabbaih u. s. w. vorgebengt. Leider ist diese Bestiminung bei der Abschaffung des Judeneidr« im Jahre 1869 mit in Wegfäll gekommen. Niemand hat da »»als dagegen gesprochen; um gemeinsame Schrine rechtzeitig zu lbun. war die Frist zu kurz. Sicherlich müßte etwa- Derartige« geschehen. Warum sollten wir hinter das A. L R. zurnckgeworfen werden? Was steht der Wiederherstellung des citirten Paragraphen im Wege, und warum soll die Äewiffenssreiheit immer nur zu unserem Rachtheil auf uns angewenbet werden? Warunl veranlassen Diejenigen, welche Hrn. Laster bestürmt haben, für die Freiheit des Austritts rc rc. einzulreten, ihn nicht, in dieser Angelegenheit die Gewissensfreiheit zu wahren? ES käme doch aus eine Probe an, ob er sich de« bedrängten Gewissens seiner Glaubensgenossen in dieser Frage annehme» würde Justizminister Leonhard ist j. Z, als hannoorischer Munster, den Vorstellungen des Lendrabviners in analogem Falle bereitwillig entgegengekommen. Andrerseits trägt der Ehillul Schaddes viel Schuld!! Der Richter müßte es ja als eine Berhöhnung ansehen, wenn der und jener des Sabbaths wegen Terminvcrlegung nachsuchte, während er sonst noloriich den Sabbalh nicht hält! Kpp Kl) Sitgburg, 30. Juli. (Or. Carr.) Gestern feierte unter lebhafter Betheiligung der hiesigen Gemeinde unser verehrtes Mitglied Herr Samuel Wallerstein, welcher vor einigen Jahren fein üOjähriges Jubiläum als Mohel begangen Hane, da» seltene Fest der goldenen Hochzeit — Pan Nah und Fern waren Glückwünsche und Zeichen freudiger Th>il»ahme dem Jubelpaare zugesantt; was aber sicherlich den Jubelgreis am innigsten freute, waren die von Herrn Rabbiner l)r. Schwarz aus Eöln, vr. Horwitz aus Crefeld und »r. Frank au» Linz a. d. Donau eingesandlen Diplome, welche dem durch Frömmigkeit und rcligiöies Wissen geschmückten Greise die Anerkennung als „Moienu" verliehen. — Den Glanzpunkt des iin klebrigen an engste» Faiiuiienkreise still gefeierten Festes bildete der Festgoltesdienst in der ausgeschntückten Synagoge, bei welchem die Sühne des Jubilar», der Lehrer A. Wallerstein au» Erefeld al» Vord.ttr, fungirte, während der Rabbiner au» Danzig, vr. I. Wallerstein, die Festrede hielt. — Dieselbe knüpfte an die Psalmworle an, Psalin 50, B. 22. — „Wer Dank opfert, ehret mich, und wer auf den Lebensweg achtet, dem zeige ich da» Heil durch Gott" — und führte uns vor, wie die 50 Jahre für das Jubelpaar gemeinsam verlebt, für die ganze Fainiiie und auch über den KreiS hinaus, die Aufforderung enthielten zu Dank gegen Gott, wie auch zur Dankbarkeit gegen das Jubelpaar, welches durch sein «nfterhasles Leben in Gotlessurcht und Thäligkeit ein leuchtendes Beispiel sein könne und solle für die Nachkommenschaft In dem letzten Theile wurde auseinandergesetzt, wie die kindliche Pietät zumeist sich kundgeben solle durch die Th t, das heißt durch Erziehung der eignen Kiitder in dem Geiste derselben Gottesfurcht und Arbeitsamkeit, wie sie das Jubelpaar bekundet Hab«. — Die gehaltvoll« Red«, gewürzt durch Eitrige Deutung und Anwendung zutreffender Bibelstell«», machte einen tiefen Eindruck, und gerührt und erhoben, brachte die zahlreich« Zuhörerschaft ihre Glückwünsche dem Jubelpaar«, dar, welche der gute Gott in Kraft und Rüstigkeit ferner segnen möge. B. Belgard, den 3. August. (Or.-Eorr.) Durch Zufall kam mir ein Aktenstück be» htes. LanvrathS-AmtS in die Hände, dessen Inhalt die Verhältnisse der Juden de» Kreise» Belgard vor 70 resp. 100 Jahren betrifft. Ich machte mir einen Auszug auS demselben und theile diesen in Kürze mit. In Polzin waren bereit» i. I. 1767 Juden, in Schivelbei» i. I 1784. Ein Erlaß der Königl. Regierung vom 24. Jauuar 1814 aus Stargard befiehlt den Juden, bei Verlust de» StaatSbürgerrechkS und Schaffung über die Grenze, fich bei ihren Unterschriften der deutschen und lat. Schristzüge zu bedienen, nicht mehr der jüdischen. In Belgard befanden fiih im Jahre 1812: 56 Juden (Seelen) in Polzin 106 und im ländlichen Distrikt 29, zusammen 191. Familienhäupter waren in B. 14, in P. 18 und im ländlichen Distrikt 5. Handel treibende in B. 8, in P. 13. Lehrer und Kirchendiener in B. 2, in P. 1. Mt Grundstücken Angesessene waren in 10, in P. 7. Der Werth der jüd. Grundstücke betrug in B. 13,850 Thlr., in P. 3950 Thlr. DaS Dorf Gr.-Popplow halte i. I 1812 23 Juden. Bei diesem Dorfe sei bemerkt, daß ich den dortigen existirenden Begräbnißplatz diesen Sommer besuchte. (Siehe Jsr. Wochenschrift Nr. 3. d.J.) Mttten unter blühenden Getrechefeldern erhebt fich ein beinahe 100 Fuß hoher ^ergkegel. der als Begräbnißplatz von Popplow und den angrenzenden Städten benutzt wurde. Gleich am Fuße des Berges standeu zwei gut erhaltene niSXQ, deren Aufschrift ergab, daß die unter denselben Liegenden vor 53 Jahren in hies. Gegend ermordet wurden. Die beiden Ermordeten hießen Lebram, es waren Vater und Sohn. Drei Pclziner begleiteten mich nach P. Diese erzählten mir. als die Mordihat von dem damals in P. wohnenden jüd. Arzt« vr. S. laut Attest constatirt, dieses aber von den Behörden, nnstl der Arzt Jude war, nicht anerkannt wurde, er sich habe sofort taufen lassen. 1821 hatte P. einen Rabbi, Moses Oppenhei.n. Einen Brief fand ich in dem betreffenden Aktenstück unterschrieben, Pastor Bade in Gr.-P.. an den Kreissekretär B. in Belgard. Dieser lautet im AuSzuge: Sie glauben nicht, l. F., wie unwissend die Juden über ihre Familienverhältnisse sind; sie wissen davon Nichts. Wenn man sie rufen läßt, um Nachrichten von ihnen einzuziehen, so bekommen sie einen tödtlichen Schreck und glauben, es kostet ihnen den Hals, wenn sie alles genau sagen. Sie haben das größte Mißtrauen und nuthmaßen, daß sie bloß darum befragt werden, eine gegen sie höchst nachtheilige Maßregel zu ergreifen und wollen deshalb nicht antworten. Von 1810—1813 hatte die Gemeiride in Gr.-Popplow einen jüd. Lehrer und Schächter, Nat. EliaS MarcuS, attestirt vom Schulzen. 1833 wurde laut Eabine:S- Ordre vom 31. März den Misffonären gestattet, ihr Werk, di« Verbreitung des ChristenthumS unter der. Juden, zu vollführen, dürfen sich aber nur in den Grenzen dieses Geschäftes der Judenbelehrung halten und am wenigsten, wie schon vorgekommen ist, christliche Gemeinden oder einzelne Mtglieder derselben, die angestellten Pfarrer,, welche ihre Meinung nicht theilen, als Jrrlehrer verdächtigen. Eine Ministerial - Verfügung vom 31. März 1835 ordnet an, daß jüd. Handwerksgesellen keim.' Hindernisse in den Weg gelegt werden sollen, vielmehr zu unterstützen sind, da cS wünschenSwerth ist. die Juden zu einenl edlern Geschäftsbetriebe, als zum Kleinhandel, anzuleiten." — Et! wäre wünschenSwerth, wenn in jedem Kreise eine solche Zusammenstellung der jüd. Verhältnisse geschehen möchte, da» wäv: vielleicht ein kleiner Beitrag zur Geschichte der Juden. Wen» auch nicht viel BemerkenSwertheS darin ist, so hat man bod» ein klare» Bild von den damaligen Verhältnissen der Jude«. (Wichtiger aber, als Notiz« au» neuer Zeft wäre eine llmersuchung über die Frag«, ob nicht cchon vor After» Juoeir in Htüterpommeru ausäsfig gewesen »ib. vertrieb« »ofxit

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