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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 29. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 29.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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■wr*" ' *■*%. fjiTr-?:•?•»•; M 29. 1874. Irrsrltttschr A**®»».. Wochen-Zchrifl fit die religiösen und focialm Interessen des Judenthums. »Ach—ttl—'H/# e»|n PrrtA tncL ,M. gHmttxrM.* jt Sgr. vWrtd« ftftrt Id tim P»fil«ttr« «. vuchhandliMOe«. TO«ti Aidmliwf: t« Dmtfchlamd 10 Mark» «ach VeOerreich 6 1,». Frankreich 16 Werl.. » Lanerita »i j% D»R. Hirt prtn»»rra»la. Berenttoattlichrr Kcbaftoir und Herautg-dcr Rabbiner vr. ü. Irenenfel» in Stettin. Inserat« »erden «tt 6 Sßr. für die dretGespaltene VettcheUe »der deren R«u» derechnet. Vei Siederholnagen Radatt. — Die diS Vanntai früh dei der Er»edirt»« in Magdeburg eintreffenden finden in der uLchlen Ru «»er R«fnah«e. (pililli« der J6r »achenschrift 1» M^bdednrg. Magdeburg, I«. Juli. Für den vuchhandel: Robert Friese in Leipzitz. Inhalt. Sittead« AeUErlr Der »»«tritt au« der Iynagogen-Semeind«. n. — Berichte «Nd T«rresn«»»ett»rttr Deutschland: »Ilona. Kleiuntz. Birnbaum. Kempen Athen. Dorm«. »»«Bayern. »»« Württemberg. Ulm. — Oesterreich: Pest. Sewitsch. — Frankreich: Pari«. — Italien: Lasst». Mantua. — «Sroßbritannien: London. — Vermischt« t»n» «ettesi« -Urchrich- «Mt Berlin. UnmSnien. — Rachschrist: Stettin. — Inserat«. Der Anstritt au« der Synagogeu-Gemeinde. II. Die Stell»»- der Patteie». Wenn die Gegner der obligatorischen Zugehörigkeit zur Synagvgeu-Semeinde die vorherrschende Richtung de» Zeitgeist«« für sich halten, so standen den Bertbridigern de« bisher gesetzlichen Verhältnisse« noch einige besondere Umstände entgegen. „Die im Judenthum hervorgrtretenen Differenzen stnd «il den Verschiedenheiten, welche ivi Lhristrnthum zur Bildung gesonderter Consessionen gefühtt haben, incommensurabel " Dieser im Votum der Hochschule (siehe Nr. 26) ausgesprochen« Satz ist unbestreitbar richtig; daher kommt «« den», daß die Beuttheilung jüdischer Berhültniffe im allgemeinen, wie im besonderen die Anwendung der für die christ lichen Tonsessionen bestimmten Gesetze auf jüdische« Gemeindewese» groß« Schwierigkeiten bietet. Es giebt für Kirche und Eonfession durchaus keine entsprechenden Begriff, und Dinge t» Judenthum; selbst die Begriffe „Parochie" und „OrtS- Synagogen-Gemeinde" decken einander nicht vollständig, indem | B. der, besonder« ini Katholizismus so grundwrsentliche, damü verbundene Begriff der „Zuständigkeit" bei un« vollständig fehlt, d. h. e« ist vom Stanbpu kle de« jüdische» Religioargesetze« ganz gleichgültig, welcher „Sachkundige" eine rabbinische und dgl. Amtshandlung vollzieht *) — So hat <« sich denn a ch gezeigt und ist bekannt, welche Verwirrung «nd welche Mißverständnisse, bei gewiß redlichem Willen, durch die Übertragung de« für den Austritt au« der (allgemeinen) Kirche, au« der Eonfession oder Landeskirche und au« der Parochie bestiuimten Gesetze« auf Jüdische« entstanden sind, wie der Eine die Anwendung so, der Andere ander« gemacht wissen wollte. Da« Seltsamste ist ja, daß LaSker schon bei der Berathung de« Maizesetze» von 1873 erklärt hat: er glaub«, der preußische Richter werd« auf Grund de« zu •) Statuterisch« Bestimmungen darüber hat e« freilich immer gegeben; «ich für richterlich« Funktionen der Rabbiner (womit auch zusammenhtngt) galt Zuständigkeit, da« liegt jedach in der Matur der Dinge «nd gehtrt nicht «etter hierher. erlassenden Gesetze« über den Austritt au« der Kirche dem Juden den Austritt au« seiner Synagogengemeiude gestatten — «ährend der Minister da» Gegentheil deducirte und behauptet hat. Die Auslegung de« Gesetze« war also streitig, schon ehe c« zu Staude gekommen war. Run sollten und mußten aber di« Abgeordneten sich über di« Anwendung de« Gesetze« auf jüdisch« verhältniffe und über diese selbst schlüssig machen. Man hat viel Gewicht auf den Uuistand gelegt, daß die Abgeordnete» ihren College» LaSker, da« z. Z. einzige jüdische Mitglied des Hause», für durchaus coinpelent zur Brurtheilung jüdischer Angelegenheiten Hallen müßten, und bei Bielen trifft da« auch gewiß zu; aber e« erklärt doch noch nicht da« Resultat der Abstimmung. Denn nian hatte sich doch von verschiedenen Seiten bemüht, die Abgeordneten ander« zu belehren, und daß Alle, besonder« auch die politischen Gegner LaSker'«, diesem mehr Bettrauen geschenkt haben sollten, al« so vielen anderen, ebenfall« respettabel» und sachkundigen Juden, kann man doch nicht aanehmen. Aber e« ist eben, wie gesagt, schwer, den, außerhalb deS Judenthum« Stehenden die Eigenartigkeit jüdischer Verhältnisse klar zu legen. Und wenn man nun auf diese« verzichten, das Prinzip de« Grmeindezwanges theoretisch außer Frage lassen, wenn man zngeben wollte, daß man iu tdsoi gegen das System vollständiger Freiwilligkeit („Voluntarism“) nicht« einjuwenden Hab«, — wie die» gewiß viele, welch« mit Abgeordneten conserirten, gelhan haben — wenn man dagegen die praktischen Schwierigkeiten, die thatsächlich« Gefährdung der Synagogen-Genieinden durch die Freigebung de« AuStrilritt« entwickelte, wenn inan sagte: denkt über Religion, Kirche, Synagoge, Gemeinde, Gotteshaus u. s. w , wie ihr wollt, gebt un« aber zu, daß Gemeinden und ihre Institutionen und Beamten nicht von Theorien existiren können, sondern daß dazu baare« Geld gehört — so konnte auch durch diese Deduttion nur eine unvollkommene Wirkung erzielt werden. Da ist nämlich «in zweiter sehr wesentlicher Umstand, der den Bertheidigeru de« bi«her Geltenden chre Stellung und ihre. Ausgabe erschwerte. Dieselben haben in chre»

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