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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1874-01-01 · 5. Jahrgang Nᵒ 27. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
5 (1874)
Issue
5. Jahrgang Nᵒ 27.
Date
1874-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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— 318 — d«r Verklärung und Verzückung strahlend erblßEen oder so malen. Aber die -ar nicht seltenen Ausnahme» bestätigen di« Regel; va» PrinDp, daß M»«r Jnb« de» GeMeind« seines Ortes angehöre» müsse, und tzßß iM GcMind« Ali Recht Hab«, ihn zu iWn Lüsten tzkranMieW,Hy»tin tlUswiGtücken zur Unterwerfung unter ihre Anordcküngen zu zwingen, hat so fetz gestanden, wie irgend ein Grundsatz oder Lehrsatz des ES ist weder nöthig noch möglich, hier auch nur auzudeuten, welche Ereignisse und Umwälzungen und welcher Umschwung der Ansichten dahin geführt haben, daß man von der straffen Handhabung der Oberaussicht de- Staats über die religiösen Angelegenheiten, von der Bevormundung der Bürger in Hinsicht auf ihr religiöses Thun und Lasten allmählig bis zu der Forderung der Trennung des Staate« von der Kirche gekommen ist. DieS etwas abstrakte und schon nicht mehr modernste Postulat geht unS hier jedoch nicht« an, sondern nur die Freiheit der Austritt« aus der bisherigen ReligioilSgesellschaft. Bekanntlich verlangte Preußen bis zum vorigen Jahre zu der Erklärung des Austritts auch den Eintritt in eine ander« anerkannte Religionsgrsrllschaft. Der bloße Uebenritt zu einer s. g. sreien Gemeinde wurde z. B. als gesetzlich wirkungslos betrachtet, befreite von den bisherigen Beruflichlungen nicht. Ebenso hatten sowohl die gesetzgebenden Factoreu wie die obersten Gerichtshöfe die Reclamationen einzelner Juden, welche ohne zu einer der anerkannten christlichen Eonsessionen übrrzutreten, aus der Eynagogenge- «einde auSicheiden und ihr« Beitrage verweigern wollten, zurückgewiefrn. Man wollte für die Christen Lonfrifionslosigkeit nicht gewähren und so konnte man auch den Juden einen bloßen Austritt aus den Gemeinden nicht bewilligen. Eher wäre es thunlich und sehr rathsam gewesen, wenn man gegebenen Falles di« Bildung von zwei Synagogengemeinden an einem Orte zugegeben hätte. Daß da» Gesetz von 1847 dazu die Handhabe geboten hatte, ist bekannt, und daß diese nirgends benutzt worden ist, um eine Auseinandersetzung diSparater Elemente in durchaus friedlicher Weise zu bewerbstelligen, ist ein verhängnißvoller Fehler. — Untersuchen wir nicht, westen Schuld diese Unterlaffung ist; jedenfalls theilweise auch die der allgemeinen preußischen Handhabung der Mischen Religionsangelegeuheiten, welche überall nur als Gegenstand polizeilicher Cognition galten. Die von dem Gesetze von 1847 § 53—57 vorgesehene Einsetzung eurer Ministerial-Commission zur Prüfung der in einer Gemeind« hervorgetretenen konfessionellen" Disfereryen, um diese zu schlichten oder die Auseinandersetzung zu regeln, würde zu einem Eingehen der preußischen Behörden auf die Interna der jüdischen Religionsangelegeuheiten geführt haben; die Reaktionsperiode der 50er Jahre ließ ein solches Aufgeben des alte» Jgnorirens des Judenthums nicht zu; der christlich-germanische Staat mußte oder sollte es unter seiner Würde halten, seine hohen Behörden sich in anderer als orts- oder staatSpolizellicher Weife mit jüdischer Religion befaffm zu lasten. . Die neueste Wendung in den kirchlichen Berhältniffe», der Kamps, in den sich der preußische Staat mü der katholischen irche versetzt sah, hat säst mit einem Schlage das ganze bisherige System durchbrochen. Nicht dem (sehr gelinden) Drängen der Liberalen, sonderm dem Sturmlauf der Elericalcn ist e» gelungen, die preußische Gesetzgebung zur Frrigebnng de« \ Austritts au« der EonfesfionSgemeinschaft zu bringen, da» alt« Prinzip wonach jckwr llnterthan zu «taertefiBBtcn ReligionSgMWHaft sich Ml» laste» müste, ßU Füll» zu bringe«. Mit dMe» MoVent» «dr für jSden, der sich sticht vager und hMlHer Achcha»iH «rler DAige hiagSbecktnochte, die Frag« über den Äustrist aus der Zynagogen- Gemeinde entschiede». Man hat da» Seinige gethan» um dies« Katastroph« (so dür- ’fcft toit jä wohl »ütz M ZVstbtUMMg der Gtgüer sästkn) auszuhalten; ob sietS in rechter Art, bleibe wieder unerörtert, aber es konnte nicht gelingen, weil die Richtung, welche da« Rad der Zeit genommen hatte, auch darüber hinwegging, und weil andere Momente hinzukamen, die wir noch zu betrachte» haben. Berichte und Correspolldeuzeu. Deutschland. Magdeburg. 25. Juni. (Or.-Eorr.) Der in Rr. 22 d. Bl. dem stillentschlasenen „Institut zur Füderung der isr. Literatur" (unter Berlin) gewidmete Rachens hat dem äv mortuis nil nisi bene nicht nur gar nicht Rechnung getragen, sondern im Gegenthell nur seine Schattenseiten hervorgehoben, während dasselbe doch unstreitig auch viele Lichtseiten hatte. Wir müffen offen gestehen, daß wir die Geburt des Vereins vor 20 Jahren mit vieler Freud« urld großer Hoffnung begrüßten; er hat auch eine Reche von Jahren in vieler Beziehung den Erwartungen, die Einsichtige von ihm gchegt, vollauf entsprochen, ja, und wenn er weiter nicht» gewirkt hätte, als Tausende von M. Familien in den Besitz de« Grätz'schen Geschichtswerkes gesetzt, und durch iele zweckentsprechende Werke in ihnen den Sinn für jüdisch« Literatur überhaupt erst geweckt und rege erhalten zu haben, «tafeln a so wäre das allein schon des Verdienstlichen genug! Wer da weiß, wie schwierig es gerade ist, auf dem Gebiete der M Belletristik Gutes zu erwerben, der wird auch für da» weniger Gute, das geliefert wurde (da» vielleicht mehr triste als belle gewesen) ein nachsichttge» Urtheil haben. Man kann auch nicht sagen, daß die gelieferten Werte den Verfall de« Verein» herbeigeführt haben, — denn selbst die magerste« Jahrgänge waren doch immer ihre 2 Thlr. werch — vielmehr war eS das ganze Gebühren der Leiter des Verein», da» demselben die besten schriftstellerischen Kräfte entzog, so daß er allmählich hinsiechen mußte. Der Verfall des Verein» datirt von der Zurückweisung des 11. Bandes des Grätz'schen GeschichtSwerke». Daß die Leiter — oder richtiger de. Leiter — de» Verein» sich so überheben konnten, von einem Gelehrten wie Grätz da» Manuskript zur vorherigen Durchsicht d. h. Eensur zu verlange», und daß die Verblendung soweit ging, di« Interessen der Mitglieder des Vereins so empfindlich zu schädigen, ihnen de» Schlußband eines Werkes vorzuenthalten, von dem sie bereits acht Bände l efaßen, das war keine Förderung der jüdische» Lüeratur, sondern das direkte Gegenthell, eine selbstmörderische '• Thal. Die dem Verein das Leben gegeben, haben ihn selbst getödtet und zu Grabe getragen. Daß er jetzt, wo doch der Hauptleüer mit der Hochschule der jüd. Wissenschaft auf» Engste verbunden ist, nicht mehr über Master zu kalten war, gitat Mancherlei zu denken. Wr zweifeln nicht, daß es Viele ge-, den wird, die mit uns die Auflösung de» Verein» um de» willen, was er hätte nützen könne», beklagen; allein bleibe» wir bei der müßigen Klage nicht stehen. Die jüdische Literatur j ist nicht auf zwei und nicht auf sechs Augen gestellt; ihr Ge- - biet ist groß, der Arbeiter find viel« — sollte e» nicht möglich sein, bat Verein zu ihrer Förderung zu neuem verjü»g- 3 tat Lcken zu erwecken? Allerdings unter sorgfältiger Verj meidung all' der Fehler, die wir als feine Tode-»rsirche erkannt habe». Wohlan gehe» wir mü dem R«ser> le roieat .

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