Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 19.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/5369809-5935028-5935782--2133-5371652- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
WN^.U^-«.? 7. * > -7. -- -...-> - r\ o. . ■ i9 1874. Jarsrtjttschä 5. AthrßllMg. Wochen-Zchrifl für die reUgiösea «ud soeialm Juterrffe« des ItteuIhmuS. MM 1—1 ••ff*. 9rctt tuet. EttmtarbL* f% Vgr. okrtel» Mil. bet aleri Postämtern m. 9u<$b*iiblimfCii. tfoecte : t« Dentfchlanb 10 Mart, mä» Deterreicb If, «. Frankreich 1< Hrc4., n. >«ertka Dal. itiri. prännmeranba. c!eraii»i>».i!M,-7 .Ncoakicur u>:> Rabbiner Dr. A. Lreueufets in Stettin. — - --** — Inferate •erben mtt % D-r. für bie britgefaaltene Pettcheile tber bereu Ran» bere.hntt. Vei Ntebertzaluugen Rabatt, — Die bin Sonntag früh bei ber Expebttton in Magbeburg etntreffenbe» ftnben tn ber nächste» Nummer Aufnahme. Oraebttia» ber I4r Nachenschrift i» Magbeburi Magdeburg, 7. Mai. Für ben Vur-Hanbel: Robert Griefe tn LetPzig. Inhalt. 8rtttn*t UtUttU R-chbemerkung ,u I-geefragen. »«richte un» «orref»»-»en,e«, Lruüchland: vrrlin. Berlin. Lhorn. Heiibronn. — Oesterreich: Lemberg. Brünn. — Rumänien: Wien. — Vermischt« i»»»d ««««st« B«chrtchte«r Ragbeburg. Berlin. Schweidnitz. Usingen. Retz. Dien. Dzikow. Nikoltburg. Krakau. Rom. Liverpool. — AeuilletckM r Da« Rädchen von Dmger. (Fortsetzung.) — I«ser«tr. dtachbemerkuuge« zu TageSfragen. Stettin, 29. April. Dem „Franks. Journal" wurde dieser Tage au« Dortmund geschrieben: „Die hiesige altkatbo lisch« Gemeinde, welche über S00 Mitglieder mit einer Seelenzahl von circ-l 1500 zähl!, hat nunmehr ihren Pfarrer, Lehrer, Küstir; auch da« Schul hau« ist nahezu fertig, aber die staatliche Anrrkennuog fehlt ihr noch, und die« nur wegen noch nicht erfolgter Erfüllung einiger Formalitäten. Obwohl die hiesigen Behörden, den freisinnigen Landrath v. Rynsch und den Oberbürgermeister Dr. Becker an der Spitze, alle« Mögli仫 lhun, uni die Sache zu Ordern, so will'« doch «nr langsam vorwärt«. Dortmund liegt eben in dem katholischen Westfalen, und da darf ein solche- Borkommniß nicht Wunder nehmen. Zu beklagen ist e« aber, daß hierdurch die Gemeinde an der gesetzlichen Ausschreibung von Kirchen- und Echulsteuern behindert wird und zur Sammlung von freiwillige« Beiträgen greifen niuß." — Ob da« „Franks. Journal", ov der vr. Becker, al« Mitglied de« preußischen Abgeordnetenhauses, auch wohl für da« Besteuerungürechl der jüdischen Gemeinden einte,len, ob sie e» beklagen-werth finden würden, wenn diese nur auf freiwillig« Beiträge ailgewiesen sein sollte»? Wir haben gute Gründe, diese Frage zu verneinen. — C« ist überhaupt sehr befremdlich, wenn man siehl, wie da. wo e« sich um Juden und jüdische Dinge handelt, da« Verbot: „du sollst nicht zweierlei Maß haben", so oft übertreten wird. E« ist keineswegs immer, oder auch nur meisten-, Absicht, böser Wille; e» kommt vielmehr auf die Ansicht an, unb diese ist oft eine verkehrte, e« fehlt die richtige Einsicht, da« Berständniß. So klagte unlängst ei» Artikel de« „Im ueuen Reich' (Rr. 8) darüber, daß allkatholischen Schülern, resp. Aditur.enten, ein Nachweis über Kenntniß der Religiou«- lehre abverlangt unrer. „Sie erleiden, heißt e», eine Zurücksetzung hinter die den J«raeliten bewilligten Gerechtsame. Denn ciue religiöse Bildung der israelitischen Gymnasiasten »ad Realschüler verlangt die Schulbehörde nicht, übt auch kein« Lontrvle über einen etwaigen außerhalb der Gyinnasien geuolsenen Religionsunterricht, selbst nicht bei dem Uebergangc zu h:u UniversilälSstudie». Dennoch find den J-ra«lite» die Hallen der Alma matcr mit gleicher Berechtigung geöffnet wie den christlichen Abiturienten, welche ei»,, schriftliche und «üudliche Prüfung über ihre religiösen Kenuluiffe abzulegen », um da« Zeugniß der Reife zu erlangen." — Die Thatist ja vollkominen richtig, alur di« AuSlcgung! Da« l Jguvriren de« JudenthumS wird al« Gerechtsame und vort zug bezeichnet. Äa» wirft Jemand die Treppe h „unter und zum Hause hinaus und preist ihn nachher, oder beneidet ihn wegen der ihm gewährten „Gerechtsame", auf der Straße nach Belieben freie Luft zu schöpfen! * * Bon verschiedenen Seiten ist brieflich die Aufforderung an un« gerichtet worden, über die Stellung der israelitischen Religion zu der Frag« von der Leichenrerbrennung hier Auskunft zu ertheilen. Wir haben diese Aufforderung nicht abgewarle , sondern al«bald, al« wir den Gegenstand zur Sprache brachten, im Leitartikel der Rr. »2, auf „da« Gesetz der Tora,", aus die Worte: „Du sollst ihn begraben" hingewiesen. Damit ist Alle« gesagt Wir gestehen inoeffen zu, daß diese Andeutung nicht von Jedem verstanden werden tonnte, und klagen un» bei der Gelegenheit offen de« Fehler« an, daß wir auch zu Denjenigen gehören, welche (wie jüngst in einer Zeitschr fl bemerkt wurde) mit den „Gänsefüßchen" Mißbrauch treiben, daß un» ein Tropfen Dinte oft Übermäßig kostbar ist, :iib wir nicht selten zu spät finden, daß diese und jene Andeutung, Hinweisung auf Bibel- oder Talmudsätze u. s. w. dach nur von dem Gelehrte» und Bewauderken verstanden werden kanir. — Zur Sache also. Es ist jüdische« Religiong e se tz, daß die Leichen begraben werden sollen. Die« wird au» dem auf den Hingerichteten bezüglichen Gebote: „Du sollst ihn begraben", d. Mos. 2 t, 23, abgeleitet; da die» Gebot sich offenbar al« eine Pfiichl der Humanität und der Pietät zu erkennen giedt, so ist die Au-dehnung se«ielden auf alle Verstorbenen dem natürlichen einfachen Wortsinne und Zusammenhang« ganz angemeffen und in keiner Weise als gezwungen: Deutung oder Erweiterung anzuiehen. Der Hingerichtete selbst soll begraben werden, ein anderc« Verfahren ist al« Verunehrung bezeichnet, — der in Unschuld eines natürlichen TolieS Verstorbene kann nicht schlechter behandelt werden, al« de, Verbrecher. Das ist da« Gesetz, darum handelt es sich für die Praxi«; ob der Eine oder Andere da« Verbrennen der Leichen zweckmäßiger, ästhekischi:r rc. findet, da« ist eine Eontrooerse, die un» hier nicht kümmert. So haben wir gleich am angegebenen Orte da» S.ichverhältniß hingestellt. Di« im Talmud selbst, bzw. bei den Eommentatoren, erhobene Eonlrooerfe, welche darauf hinau-läuft, ob die Ableitung auden angeführten Bidelworten eine wirkliche „Ableitung" olxr sogen. „Anlehnung" sei, laffen wir in diesem Blatte auf sich beruhen. *) Der einfache Wortlaut und Sinn ») Di» «ins hlägigen Stellen ,u citiren ist llbrrstüsflg. Dir wollen jevvch ans ein« »«Niger bekannt« secanbllr« Quell« aufniertsam machen.