Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 18.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 18.1874 5. Jahrglmg. ocken-Zchrift für die religiöse« und sorialea Jutereffen des JudeuWms. ■MwtL 1—1>/, «H*«. tuet Sttcraturtt.*’«'/, 6fr. viertelftttrl toi Om f«ft*attcni «. Berat* Aarfmtoftf: t» D*»tfchl««» 16 VUrt M# Oeftmet# ft-, ». K*»»rreich 1« Frrs.. «. Mmt\H **j% M. fährt. prä»»»er««to. Aer«in»»nlich«r Redakteur und Hrraue-eder Rabbiner Vr. X Lreurafrl« in Stettin. — —«.- I«f*r«t* verton «tt r Sfr. für Wc torifdtolt*** Vrtitzeil* »tor torr» «a»» torrchnet. »ei Sietorh»l»ntze« — Di* M« € •#«**«§ früh toi tor •fpettttMt tu fUftotorrf et«» tresiemto« flnton tn tor nächüe« 9ta«n«cr Lirfmth»*. IlMklliM »er 3*r. >Och««schrtft f» SUftofatrf Magdebmrg, 30. April. KSe de» »nchtz-ndel: R»d«rt »eiese t. Inhalt, »erlcht« ««» C«twf|imHmrai Deutschland: Verl«. «erltn. Hannover. — Oesterreich: «a« «Shinen. — Italien: Ro«. — Frankreich: Pari«. — «rohbritannien: London. — Rumänien: Berlad. »merika: vuenX «yre«. - mttmHm* MM» «ettfte Jena. Preßbur,. Schwei,. Peteräburg «rrcelli. Jerusalem. — Ae»t»et««r Da« Mädchen von Tanger. (Fortsetzung.) »cher. schedicht.) Nachbemerkung ,um »ufsatze „«twa» ,ur Peßach.Hazada.» — Jmserat«. Berichte und Correspoadellzen.*) De»tschla»b. Berli». Der Frank. Ztg. wird von hier geschrieben: ' »Ln» 10. März ist eine Verordnung über die Ergänzung der Offiziercorp« der Reich»marine ergangen, welch« die Unlerschnst de« Sdmiralität«chef« trägt, und al« Bedingung de« Eintritt« rin „Rationale" verlangt, in welchem sich auch die filgend« Rubrik befindet: „Religion, wann confmnirt," ferner tis Schema de« Lebenslauf« de« Aspiranten vorschreibt, in welchem auch darüber Auskunft rrtheilt werden muß: „In welcher Lonfession der Angemeldete getauft und in welcher «nd wo er confirmirt worden." Diese Bedingungen stehen, wie der Ehef der Admiralität vermuthlich ganz übersehen hat, t» strikten Gegensatz« zu dem Reichsgesetze vom S. Juli 1869, welche« bekanntlich bei Ausübung staatsbürgerlicher Rechte leinen Unterschied zuläßt und an die Stelle aller entgegenstehenden veftimnlungen der Lande«verfaffungen getreten ist, somü besagtem Herrn Ehef gar kern Recht gibt, nur ge» taufte Christen in die Reich«seemacht zuzulaffe». E« wird 'Sache de« Reichstag« sein, gerade bei dem Milftärgrsetze den Reichskanzler deshalb zur Red« zu stellen, da der Chef der Admiralität ihm ja untergeordnet ist. So weit gehl da« Uebersehen de« erwähnten Reichsgesetze« da« ganz« Reich an; speeirll tritt aber in und für Preußen die Verordnung vom 10 März 1874 in einen merkwürdigen Gegensatz zu dem Dag« zuvor, also am 9. März, erfloffenen Gesetz« über die Beurkundung de« Personenstände«, in besten § 56 e« ausdrücklich heißt, daß alle Bestimmungen, welche eine staatliche Einwirkung auf di« Vollziehung der Tauf« anordnrn, eucher Kraft treten. Wie kann also ein preußischer Staat«- »inister und ein Würdenträger de« Reiche« für Aspiranten de« See-Offiziercorp« einen Taufzwang einführen wollen, de» da« preußische und hoffentlich bald auch da« Reich«recht gar nicht mehr kennt und au« guten Gründen nicht mehr verlangt f" * Berlin, 23. April. Da« Erntral-Comite der Alliance Jüraeltte v.noersrlle hatte — wie besten letzter Monatsbericht besagt — in seiner letzten Sitzung beschlosten, daß die projectirte Eonferenz in Angelegenheit des Hilfswerks der Alliance für die weftrusfischen Glaubensgenossen am 21. und 22. April startfinden solle; inzwischen find aber gegen diesen *) Bkatn Stoff-Fülle mußt« der für dies« Nr. bestimmte Leitar» tttel zuelMStäten. Beschluß solch ernste Einwände erhoben worden, daß dasselbe sich verpflichtet hielt, sein« deutschen Comite - Mitglieder von Neuem dieserhalb anzufragen. Letztere find grSßlentheil« der Anficht, daß die genannte Eonferenz an den festgesetzten Tagen in Berlin stattfinden kann, daß aber nur die Mitglieder deS E.-Eomite» und 3 —4 ander« Personen, deren Mitwirkung besonder» nützlich erschiene, eingeladen werde« solle». Die Versammlung hat gestern und vorgestern hier stattgefunden. Al» Deputirte de« Eentral-Eomite waren HH. Grandrabbiner Z. Kahn und Prof. Derendourg erschienen, von deutschen Mitgliedern de« Eentral-Eomite waren anwesend S. R. Dr. Reumann und Levinstein von hier, DD. Baerwald- Frankfurt a. M, vamberger-König-berg, LandSberg-Liegnitz, Schwarz-Söln, Treuenfel» - Stettin, vom Haupt - Grenzcomfte I. Feinberg-KünigSberg und vr. Rülf-Memel, ftrner Kohner- Leipzig, Dr. Meyer-Hannover und al« Delegirter der Aitglo- Jrwish Affoeiation Rev. Löwy au» London. Hammver, 19. April. Der „Hann. Cour." bringt fol- Senden Artikel unter der Ueberschrist: „RechlSfall, betr. die Fähigkeit zur Eidesleistung beim Austritte au« einer Religionsgemeinschaft." Der Kaufmann H. in E. verklagte den Fabrikanten M zu A. bei dem Obergerichte zu Hameln wegen einer Forderung. Im Wege der Berufung kam die Sache an den ersten Senat de» königl. ApprllalionSgericht» zu Erlle, welcher noch auf Beweis erkannte und nach durchgeführter Be weisiustanz dem Beklagten rückfichtlich eines Theils der klagbar gemachten Forderung die Ableistung eines Eide« auferlegte. Bor dem zur Abnahme diese» Eive» requirirten Amtsgerichte Hameln erklärte sich der Beklagte bereit, den fraglichen Eid abzuleisten, und zwar nach jüdischem RituS, indem er bemerkte, er sei zwar au» der jüdischen Gemeinde ausgetreten, glaube aber dennoch an di« Grundsätze de« jüdischen Glaubens. Der Kläger war der Ansicht, daß unter diesen Umständen die Eidesleistung nicht vor sich gehen könne, und trug auf Entscheidung deS beauftragen - den Gerichtan. Bei der deSfallsigen Verhandlung vor dem ersten Senate de» AppcllatiouSgerichtS beantragte der Kläger, den Eid qu. für verweigert anzunehmen, weil der Beklagte al» einer anzusehen sei, der keiner ReligionSgesellschrft mehr angehöre, wogegen der beklagiische Anwalt verlangte, daß dem Beklagten noch eine Erklärung darüber offen gelaffen werde, welcher Kirchengemeinschaft er jetzt angehöce. Da« Gericht hat erkannt, daß der Beklagte seine vor de« Amtsgerichte Hameln abgegebene Erklärung zu erläutern und sich in einzelnen Beziehungen näher zu erklären habe.