Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 5 (1874)
- Issue
- 5. Jahrgang Nᵒ 14-15.
- Date
- 1874-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
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— 110 — 'SWWt Bedenken* «erd« dieser Anstritt an« de« mannigfaltigsten Gründen geschehe«, ohne daß irgendwie ,n erweise« möglich wäre, er sei «teht au« confrsstonellen Bedenke« geschehe». Die gehorsanist Unterzeichneten Beamten jüdiicher Gemeinden können die» an» eigenster Erfahrung nur bestätig.« und sehen mit Bestimmtheit voraus, daß ih e Existenz ver ,richtet oder doch äußerst verkümmert würde, wenn E>n hohe» Hau» einem solchen Gesetzentwurf Seine Zustimmnng zn ge» b-u beschlösse Wir rufen daHdr auch unsererseits den Schutz de» hohen Hause» gegen eine solche zerstörend« Maßregel an, welche zahlreichen seit Jahren segensreich wirkenden Genossenschaften de» Untergang bereiten und die Existenz Tausender von Familienvätern unheilvoll gefährden würde. Um so mehr verrranen mir der Weieheit Eine« hohen Hause», al» dasselbe di.sen Schutz ankere» Kirchengenossenschaften und Kirchendienern b.i vorkommender Veranlassung stet» gewährt hat." Unsere Leser im allgemeinen, wir die zum Unterschreiben der Petition aufgeforderten EultuSbeamten insbesondere dürfen verlangen, daß wir mit unsenn Unheil über diese Petition nicht zurückhalten. Wir begnügen un» auch nicht damit, hier au»zusprechen, daß wir für unsre Person diese Petition wegen de« zweiten Alinea derselben nicht unterschreiben können, und daß gewiß nicht wenig« Rabbiner und sonstige EuUutbeamte achtbarer Gemeinden in derselben Lage sein werden, weil man damit gegen die Gemeinde wie gegen die eigene Person ein Mißtrauensvotum ausspreche» würde; sondern wir sind im Fall« noch einige andere Ausstellungen gegen die Peli ion vortragen zu müsien. ES haben mehrere hochgefchatz.e College« die Freundlichkeit gehabt, theils uni unsere Ansicht über die Petition bei un» anzufragen, theil« ihre Anschauung uns mitzutheilen. Wir geben einige Sätze au» diesen Zuschriften. „Wenn ich auch die Einheit der Gemeinde als etwa» Heftige» und Erhabenes betracht«, so kann ich dennoch, oder besser: darum diese Petifton unmöglich unterschreiben. Um unsere Existenz zu sichern, sind wir nicht berechtigt. Hunderttausend« zu Steuern zu verpflichten. Tie Einheit der Gemeind« ist etwas, wofür man sich begeistern kann, aber nur solange, als keine persönlich« Interessen sie trüben. Die Gtnheft der Gemeind« ist der Boden, aus dem allein die Einheit und da» Ansehen des Judenthums gedeihen kann, sie muß daher mit aller Kraft vettheidigt werden, nur nicht mit Gründen, die sie aus der idealen Höhe in den Staub gewöhnlicher Jnteresien ziehen." Mft dem Schreiber vorstehender Zeilen stimmt ein anderer Hr. College so wesen.lich überein, daß wir auch sein« bettessenden Motte mittheilen, eben weil die Beiden sich nicht vorher verabredet haben. „Wir beamteten Rabbiner, die wir für da« allgemeine Beste .... streben sollten jetzt da» Odium auf un» laden, al» sei es uns nur um unsere Pfründe zu thun? der Schritt scheint mir weder gerecht noch klug zu sein. G» ist nicht wahr, daß wir um uns««» lieben BrodcS willen «ach Einheit der Gemeind« streben, und wäre eS ivahr, so wäre unsere Forderung keine gerechte. Und daß eS unklug wäre, unserm äußeren und inneren Gegnern eine solche Waffe gegen un» in di« Hand zu drücken, liegt auf der Hand." — Wtt pflichten diesen Aeußerungen bei, aber mit einer gewiffen Einschränkung. Der ideal« Standpuntt ist in dieser Frage doch nicht der allein berechtigtt, und die Gefahr, daß die Existenz vieler EultuSbeamten „vernichtet oder doch äußerst verkümmett würde" — wie die Petition sich auSbttickt — ist durchaus keine ganz illusorisch«. Der jüdische CultuSbeamt« bedarf, wie jeder andere Mensch, der materiellen Existenzmittel; da» Verbot, daß der Rabbiner Besoldung oder Remuneration annehme, welcheeinst in Theorie und Praxi» bestanden hat und aufrecht erhalten wurde, ist seit Jahrhunderten, der veränderten Umstände halber, ausgehoben und beseitigt worden; für de» Borbeter, Schächter u. s. w. hat enie gegolten. Und nuu dürfen wir zwar zuversichtlich hoffen, daß jüdische Gemeinden auch ohne Zwang fottbesichen und Ihre Beamte» besolden werden, da» Beispiel Englands- Amerika'» u. s. w. zeigt e« un«; daß aber bei plötzlicher. radikaler Umgestaltung der Gemeindeverhältniffe vm« Cultu-beamte tn Roth gerathen und zunächst geradezu brodio» werden müsse«, kann auch keinem Zweifel unterzogen werden. Wer will nun bei aller Idealität verlangen, daß solch« da» drohend« Schicksal ruhig über sich Hereinbrechen lasten k Wer kann e» vernünftigerweise verargen, wenn die gesetzlich und moralisch zulässigen Mittel der Abwehr versucht «erdenk Warum darf, wer seine Existenz gefährdet glaubt, nicht petitioniren, und warum soll enland verpflichtet sein, eher zum Btttelstabe zu greifen, al» die Frage von der idealen Höh« herabzuzirhen ¥ Ebenso ist e» klar, daß eine Verdächtigung der Petitionirenden, al» sei eihnen nur um ihm Pfründe zu thun, doch nicht gegen solch« Bramte erhoben werden kann, bei denenselbst hyperbolisch von einer Pfründe zu reden unmöglich ist. Demnach kommen wir aus den Satz: „Eine» schickt sich nicht für Alle." Rechnen die Sprüche der Väter e« zu den Kennzeichen eine» Weisen, daß er seine Stellung richtig erkenne, so müssen die CultuSbeaniten nach dieser Ertenntntß streben und nach ihr handeln. 31kt dann seiner Person, seiner Stellung, seiner Gemeinde nicht» zu vergeben glaubt, wenn er die Petition unterschreibt, den wird darüber kein Vorwurf treffen können. Andere dagegen werden es umerlaffen müssen, weft sie sich der Verdächtigung der Unterschiebung rein selbstsüchtiger Motive nicht aussetzen können, weil sie sich schädigen würden, ohne der Sach« wesentlich zu nützen. Nn. Magdeburg, im März (Or.-Corr.) Da» hebräische Gebet für diejenige», die sich mit Geineinde-Angelegenbeften be—Euiuna beschäftigen, ist zwar au» vielen Synagogen geschwunden, doch nicht die Anerkennung und Dankbarkeit für dieselben. Selten läßt eine jüdische Gemeinde eine Gelegenheit, die solche Kundgebung erheischt, unbeachtet vorübrrgehen. Vor wenigen Monaten berichteten wir in diesem Blatt über einen solchen Att, der sich in hiesiger Geineind« vollzogen, und auch in diesen Tagen hat ein ähnlicher Act stattgesunden. Herr Hoflieferant F a l k e n b u r g hat sich au» unabweisbaren Gründen gedrungen gesehen, au« dem Vorstände, dem er eine sehr lange Reih« von Jahren angehörte, auszuscheiden. Sei» Austritt aus dem Vorstande wurde allgemein bedauett. Mil seltener Treue, Ausdauer und selbst mit Hintansetzung seiner eigenen Jnrereffen hat H. F. sein langjährige» Amt verwaltet. Von manchem herben Schicksal heimgesucht, fand der brave Mann seine Beruhigung darin, die ihm nur karg zugemeffenen freien Stunden gemeinnützigen Zwecken seiner Gemeinde zuzuwenden. Bescheiden, geräuschlos in seinem Auftreten, wußte er stet», wenn e» nöthig war, vermittelnd einzuwirken und manche» Unebene auszugleichen. Die hohe Achtung und Anerkennung, welche ihm stet« gezollt wurde, siud bei feinem Austritt au« dem Vorstande, durch die Körperschaften de» Vorstand«» und de« Repräseatanleu-Collegium«, zum vollen Lu«druck gekommen. Die Verdienste de« H. F. wurden durch ein« sehr anerkennende Adreffe und einen höchst prachtvollen Pokal, welche chm durch eine Deputation beider Collegie» überreicht wurde», gewürdigt. Wir aber schließen uiit dem Gebet«: r oi2v oSr* 'rra'p'n ruioita na,s ’a-uo vpow'» *?ai Nürnberg. (Schluß.) Der „Fränk. Kur." fahrt fort: „Da« über allen gedruckten Gesetzbüchern stehend« Gesetz der Moral sagt, daß ein siebzehnjährige« Kind, wenn e« eine« so folgenschweren Schritt zn thun im Begriffe steht, der Einwirkung der Eltern nicht entzogen werden darf, und die« Gesetz haben die Herren tn NeudettelSau mit Füßen getreten. Wäre in diesen Regionen nicht da» RechtSgefühl durch de« religiösen Fanatismus erstickt, so würde man die Kinder un- Sift zu der Mutter geschickt und e« der ältere» Tochter ellellt haben, sich in Odeffa, unter de« Schutz de« auf-