Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 4 (1873)
- Issue
- 4. Jahrgang Nᵒ 45.
- Date
- 1873-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 5)
- Language
- German
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— 965 — dbrMng» anch schr schwierige, Arbeit rüstig, sortfahren »öge» Di« Lagedordnnng de« Eomite'» besteht in Folgendem: 1) Lnferligung einer Geschäft»- und Hau-ordnung; 2) endgiltige Feststellung de« Lehrpläne«; S) Ernennung de« Dirckloc« und der Prosefforeu, sowie die Bestimmung der Gehalte derselbe»; 4) Adaptirung der nölhigen Lokalitäten. Arawkretch. Paris. Zu den hohen Festen h >l der Herr Oberrabbiner Isidor ein Sendschreiben an die J«raeltten in Algier ge- ' richtet, da« in vielen Beziehungen beachten«werlh ist. Bekanntlich stad die Juden von Algier naturalisirt« Franzosen und late* ab» solche dir Pflicht, den französischen Gesetzen gemäß - zu leben. Da find e« aber zwei Dinge, die in Folge dessen «intreten müsse», die aber bei unser» afrikanischen Glaubensgenossen ans Schwierigkeiten stoßen: l) die Lwileh« und 2) di« Etzalizah anitatt der Levirut-ehe. La» »ui, di« ersten betrifft, so ist dt« Umgehung derselben wohl »ich:« al« Leichtsinn »der Unwiffenheit. Wenn die Afrikaner erst erfahren werde», weich« Folge» di« Unterlofiung der Sivilrhe für di« Lt»der derer hat, di« sich lediglich religiö» haben trauen lassen» so werden künftig wohl dies« Unlertaffuuge» nicht mehr statthadeu; schlimmer ist e« um dir Ehalizah bestellt. Da di« afrikanischen Jude» Beth-Joteph entscheiden (DTip 012'), so führten st« ehedem in den meisten Fällen die Lemrath»rh« an«; die« geschah selbst dann, wenn der Levir (22') schon verheirat Hel war, denn auch di« Vielweiberei war ihnen gestattet. Aach französischem Gesetz« jedoch ist tU Polhgamie auf« Strengste verbot«»; e« müßt« daher der verheiralhet« Jata« Ehalizah geben; da» aber stößt in Algier auf Schwierrgkt'ü««. I« herrscht unter den dortigen Juden da» thörichl« Boi unheU, daß der Jabam, welcher Ehalizah rrtheilt, bald sterbe» würde. Gegen diesen Aberglauben «eitdet sich Herr Jsi»ar mit aller ltnergl«. Ec macht aus d.e schrecklichen Folge» aufmerksam, «elch« die Verweigerung der Ehalizah uac» sich ziehen würde; entweder würde die jung« Jedamah chr Ledrn in gezwungener Ehelosigkeit vertrauern (MUK), oder st« würde «l«e gesetzwidrige Eh« eingehen NV2')- oder sie würden sich einem sittenlosen Leben«wandel ergeben. La« nun den erwähnten Adergiauden betrifft, so macht Herr Jstsor daraus aufmerksam, daß Aberglaube sündhaft ist, und daß di« Erfüllung görUrcher Gebote niemal« ütle Folgen habe» kann jn 1D*T VT MAS 101T- Hoffe» wir, dag dlese Ermahnungen den gewünschten Erfolg haben. (J«r.) »Je«. Meff." berichtet: Wir haben Nachrichten au« Rumänien erhalten, denen infolge e« Herrn Peixotto gelungen ist, der Auosühruna de« bekannten vranatweiiaesetze«, welche« i« nächste« Sommer in straft treten sollt« und etwa 8000 jüdische Famtlren in vollständige« Elend gestürzt haben würde, vorzudengen. Die rumänische Regierung, bewogen durch dt« ihr direkt «nd indirekt durch unsre« Eonsul» Einfluß von de» Ladtnetteu von London und Wien au« gemachten Vorstellungen, sowie durch dt« lleberzeugung von der Schädlichkeü jene« Gesetze« in socialer und stnanztellrr Be« ziehnng, welch« der Eonsul den factische» Gewalthaber» betzudringen vermocht hat, hat endlich einmal ihr« Autorität etngeietzt und zunächst den schädliche» ß 8 de« fragt. Gesetze« »»rlänfig außer straft gesetzt Dt« nächst« Session der Kamwer», »elch« am 27. November zusammentreten, soll dann, wie man versichert, den Paragraphen ganz streichen. T« ist «rsreulich zu erfahre«, daß Georg« H. Boter, Ministerrestdeut der ver. St. zn-onstantinopel, Herr» Peixottoanf» Wärmst« «nterflützt hat. %k*UL Brnßa. Der „Glotze" berichtet an« vrnffa vom 7 Oc(: An dän Darf« stilmant staffata bet vrnffa enrftand durch Ms Bmfchwlutzen «tue« achtjährigen griechisch« »Küche« groß« Aufregung. E« erhob sich al«bal», dem alten Lahm zufolge, da« Geschrei, daß die Jude» da« stind abgeschlachiet hätten. Die Griechen tnmultuinen gegen di« Juden, und einige wollten sogar büschwören, daß sie die Eniführung de« Kinde« bezeugen könnten. Einer wollte dem (türkischen) Ori»vorstehrr beweisen, laß jener Aberglaube wohl begründet sei, indem er ihn au« eine« Buch« vorla«, in welchem die Art, wie die Juden die Opfer dardringen, beschrieben wird. Der Ort«- vorsteher dcrchschaute indeffe» die Grundlosigkeit der Anklage, und sendete die Juden unter Bedeckung nach Bruffa. E« war nun schon hart genug für diese, daß sie ihr« Häuser und -Habseligkeiten einstweilen in den Händen dir Gegner lassen mußien. Rach zwei Tagen aber lief ein« Frau auf den Straß«, umher und stieß di« heftigsten verwitnschuage»!>egen die Juden au«, weit st«, nicht zufrieden mit der Ab» chlachrung eine« Kinde«, nun auch ihre Tochter entführt und aufgigiffea hätten. Der Ort«vorsteher ließ nun genuu« Rachsuchungen anstelle», «nd man fand endlich di« Leich« de« Mädchen« und dt« Kleider de« stlnde«. Mau entdeckt« dann auch den Mörder derselben, einen Türken, und »acht« ihn zum Gestärdniß. — Der Lorrespondent will jedixh die gegenaur« Angabe» über da« doppelt« Verbrechen nicht mittheilen, sie sei,» zn schaurig für dt« Veröffentlichung. Afrika. Maroni. Die Juden, welch« au« Algier in de« maroeeanisch« Gebiet kommen, werden dort ln euipörender Leis« gemißhandelt und sie haben ein Recht, sich bitter dalüber zu beschweren, denn e« ist System in dem Fanatl«»,»«. Hier einig« Beispiel« nach dem „Glodu»": Ein Jude au« Algier, der seither in jedem Jahr« al« Kaufmann Fez besuchte, kam vor einige il Monaten wieder dorthin uub melde:« sich, wie üblich, best, Gouverneur. Dieser war früher Sklao« de« Sultan«; bi«h:r hatte er jenem Juden, wei> derselbe französischer Unterthan war, gestattet, außerhalb de« Mellah (Jidenoiertel», Ghetto) zu wohne» und chm zum Schutz« einen Soldaten betgegeben. Die«inal wuro« chm besohlen, im Ghetto zu Hansen, eine rothe Mütze zu tragen und über seine europäisihe Kleidung ein Tschillr zu werfe». Sodann wurde er vor de« Judenrabbiner («fordert, der ihm befahl, dt« europäisäz« Kleidung völlig abjilltgen, statt der Ststfel« Pantoffeln zu trage« und diese in frt Hand zu halten, wenn er in dt« Straßen außerhalb de» Judenoiertel« gehe. Der Mann, Rastir den Halm, bat den Gouverneur um Rücknahme dieser G.dore; er sei ja fra»zösisch:r Unterthan. Die Antwort lautete: er könne von Glück sageL, daß er für seinen Ungehorsam nicht dt« vastonnade bekomme! Da» war dem Manne zuviel. Gr zog ad, ging nach Tan zer und brachte dort jeiile Beschwerde bei der französischen Legalion vor. — Lin anderer Jude. Meffaud Drap, hatte sich in Langer vom marokkanische» Pascha nad der französischen Legation Paß und andere Papiere geben laffe», um sich über seine Person auswetse» zu können. Trotzdem erhlelr er in Fez denselben Befehl wie sein Vorgänger, r« erging chm aber noch schlimmer. Zwei mit Knüllet» bewaffnet« Soldaten hatte» ihn stet« in der Mit«« und sollte« chm, wen« er widerspänftia sei, sofort dt« vastonnade geben. Sie hetzte« bir Kinder auf, welch« ihn mit Schmutz und Steinen bewarfen. Der Gouverneur bekümmerte sich u>U seine Beschwerden nicht, und vom Minister wurde chm erk.ärt, daß der Gouverneur Herr in seine« Bezirk« sei. Auch Meffaud Drap kehrte uu> nach Tanger. Ru» darf kein Jude auf einem Sattel ritten, und Drap mußte eine» Theil de« W^e« zn Fuß« machen; erst al» er «ine ziemlich« Streck« von Fez entfernt «»>:, konnte er sich «in Pferd verschaffen. Durch ein Dorret vom 24. Oktober 1870 sind di« alg»«risch«u Jude» alle» Froazose« völlig gleichgestellt, aber eia umroccaunchee Muhameimner begreift nicht, daß nnd wie man eine, Jüdin anderen Menschen gleich acht«» nnd chn mit diese» ans dieselbe Smse steüen kann. Dt« beide» Gemißhemdeitr« vertangM nun Oenngttznnng »Nd Entschädigung. .4