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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1873-01-01 · 4. Jahrgang Nᵒ 41. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
4 (1873)
Issue
4. Jahrgang Nᵒ 41.
Date
1873-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 41. -1873. ' -*r~ "" ZsLsrlitischr 4. Jahrgang. Wochenschrift für die religiösen «ud socialen Antereffen des Jndenthums. Eischrtut j«»en RüM), »i««üjLH,lich 22'/, Groiäxn. Kt Mt tzeeisPalttge yttiJyik otn deren Staun 2 eat. verantrr»nlit>er Redakteur und Herauf >eder Rabbiner vr. X Lreaeafel» in Stettin. Magdeburg, 22. Octbr. H 873. •)u depeye» durch alle Buchhandlungen und Poßan Kalten. 3«fmtn>ViM|w li kn Expedition der IlraelU. Wochenschrift in Magdeburg. Jnbalt. Leite«»»« Eine Petition. — Bericht« mn» Corr*f»»ii»«ni«N< Deutschland: vresla». Ni»nig«btrg. München. — O'esterreich: Lemberg. Budwei«. — Frankreich: Pari«. Pari«. — Vermischte an» netteste Nachricht,»»» Honnover. Wien. Lemberg, wreschen. Pu« Nonstantine ' — Ae»illet««r ) Unsichtbare Fesseln. Original-Rooelle von Z. R. Lichtenberg. — A»serat«. @iii( Petition. . Der Redakteur diese» Blatte» hat die nachfolgende, in Verbindung mit mehreren College» ausgearbeitete, Petition den Synag.-Gemeindr-Vorständen, zunächst der Provinz Pominern, übersandt, „mit der Bitte, dieselbe prüfen, cinwenirenden Falle» unterzeichilen und ihm, zur BefSrderung an da» Königl. CultuS-Ministerium, bi» spätesten» Mitte Novbr. zurück» senden zu wollen." K» wird überstüsfig sein, den in der Petition selbst enthaltenen Motiven noch etwa» hinzuzufügen, nur üter die Opportunität seien einige Worte gestattet. — Die Petition enthält nicht», ma» auf Einmischung de» Staat» in unsere religiösen Angelegenheiten oder auf Beschränkung der elterlichen Rechte hinführl; wir verlangen nur, daß die öffentliche Schule für den iiracl. Religiontunterricht ebenso Sorge trage, wie für den christlichen,daß sie aus die jüd. Religion Rücksicht nehme. Ein neue» Schulgesetz steht in Aussicht; wenn die >»r. Gemeinden ihre Forderungen nicht zur Geltung bringen, so werden sie e» sich selbst zuzuschreiben haben, wenn da» Gesetz von ihnen keine Notiz nimmt, sie al» nicht vorhanden ansieht — wie denn die Regulative vom 15. Oct v. I. den früheren (Raumer-Stieht'schen) in der Hinsicht glrichen, daß die Inden für sie nicht existiren. Den Altkatholiken, deren Zahl bi» jetzt noch weit geringer ist, al» die der I»- raeliten, wird staatliche Anerkennung und materielle Unterstützung für ihr« religiösen Brdürfniffe zu Theil, wir würden wieder leer an-gehen! So lange nicht die jüd. Religion, der jüd. Religionsunterricht, der jüd. Religionslehrer Gleichberechtigung genießen, werde» unsre Kinder in den Schulen al» nur geduldet« gelten, dasociale Borurtheil, auf oe» Schulbänken genährt, wird immer wieder da» Haupt erheben. Trachten wir nach Abhülf« von unten auf. Wir glauben durch diese Petition den rechten Weg hierzu beschritten zu haben; sie lautet: „«t»em H»h«i» MttiglUft PreAßische« M1»iste>1u»i »er geistl.. Unterricht*» un» Vredietnalnngelegentzett en erlauben sich die Unterzeichneten Synagogen-Gemeiuden-Borftände bzw. Revräsentanten nachfolgend« Bitten in Beziehung auf den jüdischen Religionsunterricht ganz gehorsamst zu hochgeneigter Berlcksichtigung und Gewährung zu unterbreiten. Wir bitten um: 1) Einreihung de» jüdischen Religionsunterricht» in den Lehrplan der höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, höhere Bürger- und Töchterschulen.) 2) Gleichberechtigung de« jüdischen Religionsunterricht» mit dem christlichen und zwar a) durch Berücksichtigung desselben bei Aufstellung de» Lehr- und Stundenplan» für die genannten Anstalten, k) durch Anstellung de« jüdischen Religion-lei,rers und deffen Berechtigung zu Sitz und Sttmme im Lehrerkollegium bei der Censurertheilung (für seine kAhüler) und bei allen den jüdischen Religionsuntrrricht betreffenden Fragen. 3) Berücksichtigung der Sabbathe und jüdischen Festtage bei Feststellung der jedeSmaligrn Termine für die Abiturienten- und thunltchst auch für die Aufnahme-Prüfungen. 4) Ernrög ichung der Theilnahme der jüdischen Schüler anr sabbatdlichen HauptgotteSdienste a) durch generelle Ditpensatton, d) lmduech, daß auf die betreffenden (Eonnadend-BormittagS-) Stunden thunlichst solche UnterrichtSgegenktände gelegt werden, welche ohne «löblicheren ^Schaden versäumt werden können 5) Fürsorge de» Staat» für die Ausbildung jüdischer Religionsb hrer und zwar a) durch Errichtung resp. Subvention einer entspreihenden Anzahl jüdischer Lehrerseminarien, b) durch Anstellung eine» Lehrer» für die jüdischen Religio.,»unterricht-gegenständ« an geeigneten Schulehrerseminarien 6) Uebertragung der Aufsicht über jüdische Religion»- und Elementarschulen an geeignete Prionen jüdischer Religion Zur Motivirung dieser unserer gehorsamsten -litten dürfen wir zunächst daran erinnern, daß einzelne derselben, namentlich 2 d und 6, bereit» durch Lobe« Ministe r.itm selbst

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