Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 3 (1872)
- Issue
- 3. Jahrgang Nᵒ 27.
- Date
- 1872-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 2)
- Language
- German
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212 Obgleich die Conferenz am 14. noch nicht bis zu dem die Seminarir» betreffenden Theile ihres ProgrammeS gekommen war, so wurden doch die aus der Tagesordnung stehenden Nr. 5 und >» von dieser abgesetzt, um zuerst die jüd. Seminarangelegenheit zu erledige»». Nach geschehener Vorstellung der beiden Neueiiigetretenen und Erledigung der Formalitäten zur Eröffnung der Sitzung, erlheilte der Vorsitzende CultvSminister dem Rektor Horwitz das Wort. Dieser entivickelte zuerst in allgemeiner Ausführung, daß die Juden zum Staat gravitirten, seit dieser ihnen im Edict von 1812 die Möglichkeit dazu gegeben habe. Ihr ganzes Streben sei dahin gerichtet, in den Staat aufzugehen und die dazu nithige Bildung sich anzueignen. Zu diesem Behufe habe schon 1825 der damalige Bice-Oberlandrabbiner Weyl eingewilligt, daß einige für Talmud Tora bestimmte Fonds zur Bildung jüdischer Lehrer und zum Unterricht derselben in der deutschen Sprache und in den Realien verwendet würden. Die damals gegründete Anstalt habe indeffen nur vegetirt. und auch die 1840 durch Zunz und Beit ins Leben gerutene habe nicht gedeihen können, »veil ihr die staatliche Anerkennung gefehlt habe, und beim Eintritt der Reaktion in der jüdischen Gemeinde (1849) sei sie eiugegangen. Erst 1854 sei sie wieder eröffnet worden: eS sei ihr damals daS Recht der selbstständigen Prüfung ihrer Zöglinge in Aussicht gestellt, und eine solche auch einmal unter Leitung eines RegierungScommiffarS abgehalten worden. Nachher aber fei ihr dieS Recht auf schmähliche Weise wieder genominen worden, indem (der in der Conferenz bekanntlich inst anwesende) Geh. R. Stiehl es für unmöglich erklärte, daß ein christlicher Cchulrath und köngl. preuß. Regierungscommis, är Zeugnisse über jüdische Religionsgegenstände unterschreib« So sei eS auch im Wesentlichen geblieben, obgleich die Prcxi» der Beamten eine milde geivefen. Dennoch sei damtt t«r Anstalt der Lebensnerv durchschnitten, da chren Lehrern die Fide» abgesprochen sei, und sie den Schülern gegenüber, mst deren heterogenem Bildungsstand« die Anstalt ohnedies zu kämpfen habe, nicht di« nöthige Autorität hätten, da die Ertheilung eines PrüfungSzeugniffeS nicht in der Hand der Lehnr stehe. Diese fühlten daher auch in sich nicht die volle Freudigkiüt deS Schaffens. Und doch müffe dem Staate an der Bildung xrIudeo viel gelegen sein, namentlich der in der Provinz Posen wohnenden. Aus dieser recruttre sich die Anstalt hauptsächlich, uuS dieser seien Männer wie Losch, LaSker, LazaruS u. a. m. hervorgegangen. Die Juden seien dort, wie überall und besorders auch in Schleswig und Elsaß, die Pioniere des Germane nthums, mi. dem sie solidarisch verbündet seien. <Auf diesen Gedanken kam Redner wiederholt zurück.) Di« Darstellung war scharf, mitunter sogar verletzend gehalten und verlangte als Resultat di« staatlich« Anerkennung der jüdischen Lehrerprüfungen. L. R. I>r. Meyer entwickelt darauf in objektiver und historischer Weise die Enstehung des hannoverschen jüdischen Seminar». Als er daffelb« vor 26 Jahren in» Leben gerufen, hab>! er (wie er auch jetzt thun wolle) von allgemeinen Theorien cbgesehen und sich den Weg zur praktischen Gestaltung d«S Seminar» durch die Beantwortung der Frage gebahnt, «>a» der jüdische Lehrer wissen und können müsse, um in eine: jüdischen Gemeinde mit Erfolg al» solcher wirken zu können. Daraus sei der Lehrplan der Anstalt hervorgegangen, der noch heut«, nach 24 Jahren, derselben zu Grunde liege. CS sei dabei dem Staate gegeben, was de» Staate» sei, und da» volle Maaß de» Wissen», ivelches dieser von seinen BolkSschullehrern fordere, werde auch seitens der Anstalt für die jüdisihen Lehrer erstrebt und von ihnen gefordert. Daneben sei aber die Selbstständigkeit des ZudenthumS entschieden gewahrt, indem dieses als gleichberechtigte, nicht bloß geduldete Rüigionsgesellstsast anerkannt werden müffe. Daher sei das nithige Maaß ji disch-religiösen Wissens als ebenbürtiger Factor dem Lehrplane Izinzugefügt. Der frühere hannoorische Staat Hab« jedes Eingreifens in daS Innere de» jüdischen Glaubens sich enthalten und die Entscheidung darüber den von ihm anerkannten und mit ticke» public» betrauten Organen der Juden übertrag» n, die von den wohlgeordneten Verbände» derselben gcwähli seien. Durch die, auf Wahl der Landrabbinatsoerbände, vo n Staate bestätigten und in Eid und Pflicht genommenen Rabbiner habe er sein jns circa sacr» ausüben lassen wollen Die Mitte' zur Erhaltung der Anstalt seien theils durch freiwillige Gaben, thn'ls durch Beihülfe der Regierung, seit 1854 aber durch Staatsbeiträge erfolgt, »vrlche auf den regelmäßigen Staatshaushaltsetat gesetzt worden seien. Seit der Annexion seien letztere auf!xu Provinzialfonds übernommen, die Verhältnisse im Uebrigen intakt geblieben. Die Leitung liege in den Händen einer Commission, die unter Vorsitz eines Regierungscommifsari», aus den Landrabbiner, einigen Gemeinde- Vertretern und den, von der Verwaltungscommission gervählien und vom Ministerium bestätigten Oberlehrer der Anstalt besteht. Die Prüfungen fänden durch den Landrabbiner, dem die Aufsicht über das jüdische Schulwesen zustehe, und das Lehrer collegium der Anstalt, unter Vorsitz des RegierungScommiffarS mit voller öffentlicher und gesetzlicher Geltung statt.') Mit welchein Erfolge die Anstalt wirke, beweise das letzte Examen, bei welchem 4 von 10 Schülern, in Folge ihrer vorzüglichen schriftlichen Arbeiten, vom mündlichen Exanieu dispensirr seien. Seit ibrein Beginn habe die Anstalt 175 Schüler ausgenommen, wovon, außer den noch in derselben befindlichen, 110 als Lehrer entlassen rnd in praktischer, vielfach gesegneter Wirksamkeit. seien. In d» r Beschränkung auf das Erreichbare liege der Vorzug der Anstalt, die aus dem praktischen Bedürfniß hervorgegangen, wirkliche Lehrer für die jüdischen Volksschulen bilde. Die Erforderlichkeit solcher sei aber, so lange die Schüler konfessionell blieben, unbestreitbar. Bei diesem gegenwärtigen Bedürfnisse bleibe er stehen, Zukunftsmusik treibe er nicht. Die entscheidend Frage, ob die jüdischen Seminarien StaatSanstalten werden sollten, wage er um so weniger entschieden zu beantworten, als er nur seine persönliche Ansicht würde aussprechen können, iber durchaus kein Mandat habe, um für die Gesammtheit der preußischen Juden sich zu äußern. Er selbst halte jene« auch insofern für bedenklich, als der Staat dann unvermeidlich in die innern ><tämpfe des Iudenthums hineingezogen und die religiöse Selbstständigkeit des letzteren gefährdet werden müßte. Das gemischte Verhältniß, wie eS in Hannover sich gestaltet hat, dürfte als Grundlage zur weiteren tLntisickelrmg wohl empfohlen werden. Jedenfalls aber müsse der Staat nicht nur materiell Beihülfe gewähren, •) In ähnlicher Weis, hat die ehemalige herzagl. naffauische Landes, regierung die Aufsicht ader da» jüd. Lehrerseminar zu Sm» getb». Solange der Redakteur d. Bl. al» veztrk»radbin«r in Weilburg stand, ivned« er von ihr zu den von 3 zu 3 Jahren staufindendea Entlassungsprilfungen eommittir«, um in Gemeinschaft mit dem Oberlehrer der Anstatt, Dr. Hochstädter, und einem Schulinspeetor, die Prüfung »orzunehmen. Di« Mitwirkung de» letzteren wir eine mehr formal«, er unterzeichnet« di, Prüfungsprotokoll« als Re„icrung»<ommijsiar und sendet« sie der Regierung ein.