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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 24. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 24.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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■•= 24. — 1872. _ IrrmrljtisH» sIMs-«« Wochen-Zchrift für die religiösen und sociale« Interessen des Judenthums. Bischedtt jeden Mittwoch, yni» vierteljährlich 20 «ilder-r-lchen. fit w< MffoUi|( Petitzeil« «der deren «»um 1'/, Sgr. Deronnoocrlicher Redakie» »nd Herandgeber Rabbiner vr. L. Lrn^nsel« in Stettin. Magdeburg. 12. Juni 1872. ...--- Zn beziehen durch alle Buchhandlungen uttd. Postanstalten. Inseraten»stlnoai,«» t» kfl Hos-Vuchdrnckerri von Carl Friej« in Magdeburg. Inhalt, kettend« «rttkelr «ollen wir protestiren) — ««tchte »nd Svrrespvudeuzrn. Deutschland: Sechzig. P„sm. Franksuri M. Alt-na. Oestrelch, Nu» dem südlichen Mähren. »^rnonG. vermischt« und menest» Nachrichten, Hall« -./«. Sfcnt« durg. Iglau. Wien. Nikoleburg. Slsaß. Luremburg. Haag. Bukowinst Roman Oonstaniinovel. «larandrien. Sondon. — Feuilleton r In einem Postwagen, »rzählungm ooi, M. Boldschmidi. — Fromm,Wteclame. — Inserat«. — vriefkasten. — Berichtigu»,. Solle» wir protestiren? womit deckt man den irdenen 2cpi zu) Mit einem irdenen Deckel. (Bamiddar rabba. Uns.) In zahllosen seit 200 Jahren gedruckten hebräischen Büchern verschiedensten Inhalt» befindet sich, auf der Rückseite de» Titelblatte», am Schluffe oder an einem anderen hervorragenden Platze, eine «21 K£*T)B „wichtige, allgemein« Erklärung" in kurzer oder ausführlicher, nicht wörtlich, aber inhaltlich gleicher Fassung. Dieselbe besagt: „Ueberall, wo nicht zu Israel Gehöriger,) 2"12p (Götzendiener) uud dergl. verkommt, hat man darunter nur dir Heiden der Borzeit oder di« Götzendiener ferner Länder zu verstehen, keineswrges aber die Nationen (Christen oder Muhamedaner), unter denen wir leben, di», wie wir, an Gott glauben, die Gebote de» Recht» und der Sittlichkeit kennm und ihren Staatsgesetzen und Einrichtungen zu Grunde legen." Daß unverbefferlichr Judenfeinde behauptet haben, dies« Erklärungen seien nicht ernstlich gemeint, seien nur auf Schein und Täuschung berechnet, kann nicht Wunder nehmen; daß aber ein Jude so verkehrt, ja wahnfinnig sein sollt«, den Judenfeinden hierin zuzustimmen, sollte man für unmöglich halten. Abgesehen von der Unwissenheit, gehört dazu auch ein« übermäßig freche Sttrn, wenn rin Jude dir gelehrten und zum Theil sehr berühmten Brrfaffrr und Herausgeber aller jener Bücher, und noch mehr die Autoritäten, auf die jene „Erklärung" sich stützt, — von Maimonide» bi» aus R. Jak. Emden und R. Ezech. Landau*) — verdächttgrn, zu Heuchlern und Lügnern stempeln wollte. Und doch ist da» in voriger Woche geschehen, gedruckt worden! — Der „Israelis".. „Schon wieder der Israeltt," werden viele unsrer Leser unwillig denken; fie mögen jedoch nur einig« Zeilen weiter lesen «nd dann urtheilrn, ob wir schweigen dürfen. *) «ine ZnsammenßellmnA <lni|(, Belegstelle» stab» man in her Bomb« he» Bebet'» pJH *** ckbelmann unk Lanbehvth, in he» Fvarjchauer, Berliner, Stettiner K. ralmabanegabm, onch bei Zmnz L nr Befchichte n." «. 122 ff. 871 ff. In »eiche» Buche und Jahre Hst „«rklsrnn," znerst Gedruckt worhin ist, »iffea »st nicht, bst »b«n ge- §«»«« Zahl oon 200 I. ist jedoch «her |a niedrig all p, hoch Gegriffen. Jf Der „Israelit" fährt in der Nr. vom 29. Mai in seiner Wtik der Berbandlungen des Gemeindebundes fort und gelangt den Resolutionen über Abschaffung der Wanderbettrlei. r verweisen auf unsere Nr. 20, welch« jen« Resolutionen lich wiedergiebt; fie betonen sowohl da» Princip der icht der Armenunterstützung und der rechtzeittgen Berhüg des Berstnkens in Armuth, wie fie auch in kurzen rtro alle» fordern, waS Tora, Mischnah, und die jüngsten >ees als gesetzliche Norm vorschreibrn. Sie sagen aber „jüdische Arme dasselbe Anrecht auf die öffenilichr wie die christlichen." Daß die Juden und die jÜd. Gemeinden ihre Armen nicht lediglich an Staar und Ortsgemeinde verweisen dürfen, sondern weiter sorgen müssen, ist in den Siesolutiouen so bestimmt wie nur möglich ausgesprochen. Firner weiß jeder, daß wir aus den öffentlichen paffen für unsere Armen keine Almosen fordern würden, sondern nur gesetzlich Zustehende»; wir zahlen direkte und indirekte Steuern und Beiträge zu jenm paffen und verlangen für unsere Armen, was ihnm gesetzlich gebührt; in der Regel zechlen Juden doch weit mehr in jene Fond» ein, als ihre Ai.-men au» ihnen empfangen. Da» Alle» tgnorirt jedoch der „Israelis und sagt wörtlich: „Es ist direct unjüdisch, den juden anzugehen, um Juden Almosen zu geben. Iore L!)eah E. 25» S. 1 heißt es: ES ist dem Jsrarltten verboten, Almosen von einem Ntchtjuden öffentlich anzunehmea, kann er sich aber durch da» Almosen der Israeliten nicht ernähren, und kann von dem Stichtjuden privattm srichttger: im Geheimen) Nicht« rrhalteu, dann ist es erlaubt." Die» sagt nicht vr. Lehmaun selbst, sondern einer seiner Correspond« ntm aber mit ausdrücklicher freudiger Zustimmung de» Redakteur«. Der Leser greift wohl an di« Sttrn, wie wir da» gethan haben, und fragt: steht da« in einem in diesem Jahre in deutscher Spracht gedruckten Blatte?! Aber dann hätten ja alle Ankläger de» Judenthum», von Eisenmenger bi» auf Rohling, Recht, und all«, welche jene giftigen Schriften widerlegt haben, hätten die Wahrheit entstellt und gelogen — wir müßten verstummen! Di« Sach« ist zu wichtig, fie geht un» an» Leben, darum müsse« wir „unser» Leben» will« un» hüten," daß un» „Zorn

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