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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1872-01-01 · 3. Jahrgang Nᵒ 13. · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
3 (1872)
Issue
3. Jahrgang Nᵒ 13.
Date
1872-01-01
Page
[Seite] (sequence 2)
Language
German
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100 an dem Manne verloren hat!) karr man auf jene Beschlüsse zurück, die Gefahr des Bruches stand „bevor. Der Rabbiner vr. Güdemann suchte einen Ausweg und' fand ihn darin, daß er darein willigte, es solle an Cabbathen und Festtagen, ausschließlich n"n und 3"\ die Schmo re esreh nur theilweise und einige andre Stucke garnicht mehr laut vom Cantor vorgetragen werden. Diese Concessionen motivirte er dadurch, daß er eine gewünschte Kürzung deS Gottesdienstes für zulässig erkläre. Die Schmone esreh hat man überall gelegentlich nur einmal und nur bis zum Schlüsse der Kcduschah laut vorgetragen, es verstößt also weder gegen ein Gesetz noch gegen ein Princip, dies auch sonst zu thun. Andere Stücke, die vom Cantor nicht mehr vorgetragen werden sollen, fußen über- Haupt auf keinem p* Als der Vorstand einen Schritt weiter ging, den lauten Bortrag der Schmone esreh auch an Wochentagen abschaffe» und noch den Satz „Samchenu" in den SegenSsprüchen der Haftara streichen, d. h überschlagen lassen wollte, gab vr. Güdemann seine Demission, denn durch letztere Anordnung wäre das Princip offen an zetastet worden, und ersrere würde das Motiv der lediglichen Kürzung bloßstellen. Wie dann der Vorstand in der Hauptsiche nachgegeben und Dr. Güdemann seine Demission zurück- und den Ausgleich angenommen hat, ist in der Korrespondenz i» Nr. 6 ^„Wochenschrift" ausführlicher berichtet.*) 9Bir verweisen darauf. In Sir. 8 haben wir den Wortlaut der „Modificationen" mikgetheist. Wir Haber, dabei zugleich gesagt, daß wir solches Diplomatisiren nicht lieben; verdammen können wir es aber darum nicht. Und gegen wen richtet sich die Spitze unsres Tadels? Oder, da es auf unsere Meinung, unser Loben oder Tadeln garnicht ankommt, wer handelte inconsequenr, wer hattte sein Princip geopfert? Für I)r. Güdemann und seine Anhänger ist offenbar' ein Princip nicht berührt, nicht erschüttert, geschweige denn verleugnet. Wir können hier uur wiederholen, was unsre zweite Wiener Correspondenz in Nr. 11 auseinandergesetzt hat. Noch wird in Wien, wie überall und von jeher, die Hoffnung der Rückkehr und der M:sstaszeit in vi-len Stellen im Gebet ausgesprochen, vorgettagen, gesungen. Einige Beispiele sind dort angeführt, sie alle au'zuzählen ist kaum möglich; jeder, der das Gebetbuch kennt, weiß, wie vielfälttg difragliche Lehre in demselben wiederholt und variirt ist. Ist da etwas verleugnet, wenn etwa ein Fünftel der betreffenden Stellen nicht mehr laut recitirt wird? Wie? kommt es auf die Menge, die Masse an? Derläugnet man ein Princip, wenn man eS nicht hundertmal täglich ausruft?! Gegen diejenigen freilich, welch« in jeder Aenderung deS Hergebrachten Abfall vom Iudenthume sehen, können wir nicht streiten. Es giebt Leute, die mtt ernster Miene, mit einfältigem oder erkünsteltem Eifer die Abschaffung eines einer mit »Herr der Welt" beginnenden Gebetformel (beim Priestersegen) als eine Verleugnung deS Herrn der Welt verdammen;**) wir verzichten darauf, sie eines Andcrn zu belehren und halten uns der Widerlegung hier für überhoben. Die wiener Reformen, welche hier , in Bettacht kommen, sind in der Thal „Modificationen der VorttagSweise." Aber es soll mehr darin liegen, eS liegt „Absicht in dem *) ff« heißt dort „Herr tkuranda handelte geschickt" u. s. w. »uf dem durch«,» nicht ungewöhnlichen Wege de» verdrehen« wird die« im „Israelit" dahin gedeutet, al» sollter^di« religiösen Ansichten jene«Herrn gepriesen werden, »ährend nur anerkannt wird, daß er den ffonflikt zu vermelden und ohne den Vorstand zu conlpromittirm einzulenken sucht«. **) Die« ist in einem orthodoren Blatte geschehen. | Spiel." Was dem leise» Gebet überwiesen ist, soll für annullirt gelten. — Soll? Absicht? Wer greift hier in Gottes Amt ein, der allein nach deS Herzens Absicht zu fragen hat? Fragt Ihr auch, ob jeder, der die Gebete nach überliefertem Text spi icht, singt, ja schreit, mit dem Herzen bei der Sache ist?" WaS der Einzeln« während der leisen Schmone esreh thut, ob er das vor ihm liegende Gebet lieft, mit Andacht betet oder etwas anderes oder garnichtS, wer darf darnach forschen' Inquisition »ach der Gesinnung, nach dem Glauben, im Iudenthum?! Und wenn ihr sagt: „die Rücksicht auf Abkürzung des (Gottesdienstes sei ein Vorwand — nun gegen Unterschiebung von Motiven giebt eS keine Sicherung. Aber die Reformfreunde in Wien machen aus ihren Absichten und Ansichten kein Hehl, ein Inquiriren und Forschen nach ihrer Gesinnung ist nicht nöthig, weil sic ihr Nichtglaube» offen bekennen. Ob darum nichts übrig bleibt, als sie von unS zu weisen oder uns von ihnen zu trennen, darüber werden wir in dem schon angekündigten Schlußartikel reden. Wohl aber würde die Reformer, den Vorstand, der Vorwurf treffen, daß sie mit geringfügigen Modificattonen der VorttagSweise sich begnügen, ihr Princip nicht zur Geltung bringen,, es an hundert Stellen prcisgebcn. Das wäre ein harter Tadel, eine Bloßstellung bis zur Lächerlichkeit, wenn es nicht auf der Hand läge, daß sie dein Frieden und der Einheit Concessionen machen. Wer sie darum verdammen, verlachen will, — der thue es! Der Gemeitidebund versendet soeben nachstehendes Circular. An die deutsch-israelitischen Gemeinden. Nachdembis heute sechsundneunzig Gemeinden ihre Zustimmung zur Schaffung des deutsch-israelittschen Gemeindebundes erklärt, erachten wir den Zeitpunkt zur Constituirung desselben für gekommen. Zn diesem Zwecke laden wir: a) die auf der Beilage als bereits angrnieldct verzeichneten Gemeinden, d) alle andern noch beitretenden Gemeinden hierdurch ein, de» zweiten deutschisrarlitifchen Geineindetag Sonntag, den 14. April 1872, Vormittags 10 Uhr, in der Synagoge zu Leipzig durch schriftlich bevollmächtigte Abgeordnete zu beschicken. Vorbehaltlich noch rechtzeittg eingehender schriftlicher Anträge unterbreiten wir folgende Tagesordnung: 1. Bericht des Ausschusses. 2. Constituirung des Gemeindebundes. 3. Berathung eines provisorischen Statuts. 4. Wahl der Verwaltungsorgane. 5. Referate: a) Ueber Armenpflege und Fremdenunterstützung. d) Ueber GmneindeverfassnngSwesen. e- Ueber Bramten-PenstonSwesen. d) Ueber Einordnung des jüdischen ReligionSurterrichtS in das Volksschulwesen, y) Ueber Bildung von israelitischen Culturvereinen in Gemeinden und Bezirken. 6. Behandlung einlaufender Anträge. Tie Herren Gemeinde-Abgeordneten und beitragenden Privatinitglieder wollen ihre Karten für reservirte Plätze während der der Versammlung vorangehenden Woche beim Unterzeichneten Vorsitzenden in Leipzig, Brühl 85, in Empfang nehmen. — Denjenigen Herren Gevieinde-Abgeordneten, welche keine Meßbesucher sind und wegen der Messe um Unterkunft besorgt sein könnten, wird gastliche Aufnahme zugesichert, wenn biS zum 4. April deSfallstge Anmeldung erfolgt. Mit Hinweis auf die beifolgend bezeichneten, vorläufig

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