Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Journal
- Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
- Volume
- 2 (1871)
- Issue
- 50 (13.12.1871)
- Date
- 1871-12-13
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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m so.-1871. 2. Jahrgang. Wschen^Schrift für die rrliMr« m»v faeiale« Interesse« des Judenthums. Erschrba Icbcm Writtwvch. . Verantwortlicher tbMtrnr und ^trootgebn Zu bezieh«» durch jährlich 20 Silbergrosche» ^intT Dr. JU *f«U1lf<fe in Stettin. all. Buchhandlnngen °°d Poftanstal.ew WettttmtitHlt Anseraten-Annahme dnt^tige Petivil?ob« dm» «amu V Schlener'scheu «uchhaudlung tH. Stursch) iv. e«r. Breslau. 13. Pecember 1871. iu ®rrtlatt- ^UM-UH111111.Bi1 -LSMS- Jnhalt. Stitrab« Artikel: Selegeutliche Bemerkungen: l.OiB/ ganz neue Priucipienfrage; 2. Da« 2000jähr. Jubiläum de» LhaMmckafrste«; 3. Xach eine Aalendardifserenp Fenilleta») DSo Juden in Süd-Arabien. Ldelmuth und Treue eine» italienisch«» Jude», lvertchte ». Carrespandenzen: Deutschlaub: BttSloU. Berlin, von dn Lein«. Hamborg. Mannheim, vermischte und Neueste R«chrtchte»: Bert». Berlin. Leipzig. Pari». Marseille. Rlgi«. stendaa^stpadon. Literaturbericht. vacauze«»Liste. Inserate. Getegenlliche PemerKunge». I. Ot«e ganz «e»e ^rt>clPie»fr»Ge. DaS israelitische Borsteheramt zu Eaffel (Vorsitzender Land» rabbiner vr. Sdler) hat an dt« KretSvorsteher seine« Bezirk» ein Rundschreiben folgende« Inhalt» erlassen: ^knnermvom 8V. v. M. Ä. L 9690, find wir angewiesen worden, für Einführung de» in der Anlage formulirten sadbathlichen Gebete» für den Landesherr» in den Synagogen unf«e» Bezirk» Sorge zu tragen. 3n Folge dessen fordern wir Sie auf, den sämmtliche« Gemeinde-Arlteste« Ihre» Ber«altung»kreife» mittelst Zuferttgung «ine» Exemplar» diese» Autschreiben» nebst Anlage aufzugeben, «ach vorheriger Benehmuag mit den betreffenden Herren Rab» binen da» gedachte Gebet bei dem Gottesdienste in bet üblichen Weise einzuführen." Die „Jüd. Presse" bat in Beziehung auf diese» Schreiben eine ganz neue Prtncipien» (Doppel») Frage 'entdeckt, nämlich 1) die de» Deutsch-Beten», 2) dir „noch weit wichtigere", ob e» erlaubt sei, jüdischen Gemeinden Gebetstücke zu octroyiren. Sie „erfährt", daß der Provinzialrabbiner 0r. Enoch in Fulda (d. h. der Redacteur de« Blatte«) bet der Regierung nmonstrirt und daß „eine verathung der gefetzeStteuen Rabbtr>er statt» gefunden habe, in Folge deren im persönlichen Zusammentritte derselben gemeinschaftliche Aktion in dieser principtell wichtigen Angelegenheit zu erwarten ist." Nun ist e» klar, daß eine preußische Regierung nicht daran denkt, den Juden vorzuschreiben, daß fie gar nicht mehr hebräisch, sondern deutsch beten sollen, wie man die» vor 80 Jahren in einem thüringischen Kleinstaat« gethan und wie man unlängst von der russischen Regierung fälschlich in Beziehung auf rusfische Gebete behauptet hat. ES handelt sich nur um da» Oiebet für den Landesherrn, und obwohl wir da» Refcrtpt nich gelesen haben, so ist doch ohne Zweifel die Gründung de» deutschen Reiche», die Annahme de» Kaisertitel» u. s. w. die Bercnlassung zu demselben gewesen; e» wird vorgeschriebe« sein, in welchen Au«drücken nunmehr Kaiser und Reich, Kaiserin-Königii x. erwähnt werden sollen. Da» „Ktrchengedet" ist bekanntlich ein ,Hoheit-recht", auf welche» sogar die kleinsten Fürsten, selbst mediattfirte, nicht verzichten, bet RegierungSveränderuagea u. dgl. wird Oie neue Form oorgeschrieben. Will nun die „Jüd. Pr." den 'Pkael. Gemeinden, z. B. in Hessen, da» Recht wahren „auvhwm" zu bestimmen, ob fie für den jetzigen, oder für ihren; früher« Landesherrn beten, ob sie die neue Kaiserwürde gelten 1 lassen wollen ¥ DaS wäre ohne Zweifel eine wichtige Principienftage — indessen so ist e» sicherlich nicht gemeint. Oder soll der Regierung da» Recht abgesprochen werden, die Juden zum tofete Landesherr« aufzufordernst In den altpreußischen Provinzen ist da» in der That bisher nicht geschehen, weder im allgemeinen, noch bei besonderen Anlässen, bet der Krönung, den Bußtagen von 1866 und 1870 u. f. w. Aber man hat da» übel vermerkt, und vor ein paar Monaten hat der Rabbiner zu Würzbnrg den Reichskanzler gebeten, dag er doch hinfort auch den Juden befehlen möge, daß sic patriotische Feste mitfeiern und beten sollen; orthodoxe Blätter haben keine Principienfrage darin gefunden, vielmehr den Mann sehr belobt. Also muß wohl da« deutsche Gebet für den LanbeSherrn den Stein deS Anstoßes bilden. E» ist sicherlich eine wichtige Principienfrage, ob die hebräische Sprache au» dem jüdischen Gottesdienste verdrängt und die Gebete ganz oder großentheil» in der Landessprache verrichtet werden sollen, können, dürfen — die „Jüd. Pr." hat aber eine ganz neue Frage entdeckt, ob überhaupt irgend ein Gebet auch in deutscher Sprache gesprochen werden dürfe, und st« bauscht diese Frage gar zu einer principiellen auf. Wir verlieren darüber kein Wort, wir bleiben bei dem Specialfalle: die Formel hannoten teschoa soll durch ein deutsche- Gebet ersetzt werden. Diese Formel *) ist noch nicht einmal im Schulchan aruch und von dessen Ergänzern erwähnt, fie kann höchsten» 300 Jahre alt sein; wer sie zusammengestoppclt hat, ist unbekannt, aber eS hat einem Drucker gefallen, fie in seine Ausgabe de« Siddur aufzunehmen (um eben „zu dem früheren etwa» hinzuzufügen!"), die späteren Drucker haben sie beibehalten") — nun ist die Weglassung derselben und Er» setzung durch ein deutsche- Gebet eine Principienfrage. Die unveränderte Beibehaltung de« dann oten tevokna ist ein Prinrip, ein "PV; sollen wir dagegen ankämpfen?! Aber ein noch „wichtigere-Prinrip" findet die ,Jüd. Pr * *) Der Gedranch für di« Obrigkeit ui Sabbat z» beten ist, uralt, e« handelt sich nur um di« Form. —) In der Altonaer Origiaalau»gabt (1832) de» SWI y*i D von K. Jakob Liga steht fie nicht und wahrscheinlich in keiner Au»gabe vor de« «nd. de» 17. Jahrhundert«.