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Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums · 1871-03-01 · 9 (1.3.1871) · p. [Seite]

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Journal
Israelitische Wochenschrift für die religiösen und socialen Interessen des Judenthums
Volume
2 (1871)
Issue
9 (1.3.1871)
Date
1871-03-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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71 natürliches Wahlrecht ohne Statut in direct ganz trefflich zur Geltung zu bringe» gewußt habe». (Red. d. J«r. W.) 2 >«s Rieder-Ungarn, 8. Februar. (Orig.^orresp.) Herr Moritz Watermann hat vor einigen Wochen dem Reichstage et» Memorandum unterbreitet, tu dem da» Präsidium der Congreß» Kanzlei im Namen der ganzen Partei einen geschichtlichen Rückblick auf die Kämpfe der letzten vier Jahre innerhalb de» ungarischen Judmthum» wirst und den Reichstag bittet, sein« Beschluß vom 18. März v. I, der bekanntlich die Congreß- Partei al» eine neue ,Gecte' bezeichnte, aufznheben. — Welche Wiflenschastltchkeit in diesem Memorandum herrscht, beweist der Umstand, daß die jüngsten Bewegung« im Judmthume mit den Kämpf« innerhalb der christlichen Kirche verglichen und daran» Eonsequenzen gezogen werden. Dem Memorandum find die Gutachten ausländischer Rabbiner für da» Congreß- Statut und die Eorrespondenz der Pester Gemeinde mit den Provinz-Gemeinden bezüglich der JnSlebenttetung de» EongreffeS betgedruckt. — Wir hätten unsererseits nichts dagegen, wen« der Reichstag feinen besagte» Beschluß dahin abäuder» würde, daß er nach wie vor nur ein Judenthum kennt, daß aber die Orthodoxen zur Annahme der Congreß» Statute« nicht gezwungen werden sollten, um so weniger, al» sie sich schon selbstständig constituirten. — Wir find überzeugt davon, daß der Reichstag dem im Memorandum auSgesprochea« Petitum, die Congreß-Statuten in die Landesgesetze zu iuarticuliren, nicht gewähren wird, nicht gewähren kann, ohne sich selbst tu'» Gesicht zu schlagen. — Uebrigea» hat der sel. Eötvö» schon zu Anfang dieser Reich»tag»session einen Gesetz-Entwurf für die ReligtonSstriheit eingereicht und hört ja» wenn derselbe angenommen wird, die ganze Congreß« Geschichte, der ganze Stteit der Parteien von selbst auf. Wir wünschten im Jntereffe der ungarischen Judeuhett, daß dem so wäre! — Vermischte und neueste Nachrichtm. Schueidemihl, 8. Februar. Nach einer der letzt« Lerfügungm de» EultuSmioister» ist et gestattet, daß an jüdisch« Schul« auch jüdische Geistliche, die sich zur Uebernahme einer Local-Schul-Jnspectton qualificirm, fungirm dürfm. Laut Verfügung der königlich« Regierung zu Bromberg ist nun der Herr Rabbiner Braan zum Local-Schul-Jnspector der hiesig« jüdisch« Schule emanut und derselbe am 6. d. M. durch dm königlichen Landrath feierlich in sein Amt eingeführt ward«. ES ist diese» bi» jetzt der zweite Fall in Preußen. (v.-Z.) Minden. Herr Rechtsanwalt Metz macht in der »Allg. Ztg. d. 3.' darauf aufmerksam, daß nach § 387 deS neu«, seit Neujahr in Kraft gettetmm Strafgesetzbuch«» für dm Norddeutsch« Bund »ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher zu dm religiös« Feierlichkettm einer Eheschließung schreitet, bevor ihm uachgewiesen worden ist, daß eine HeirathSllrkunde von dem PerfoaeustandeS-Beamtm aufgenommm fei — mit Geldstrafe bi» 100 Thlr. oder Gefängniß bi» zu 3 Monat« bestraft wird*.— Li» dahin war e» gesetzlich in Aü-Preußm nicht verboten, eine jüdische Trauung vor der Cioil-Trauung zu vollziehen. Jetzt also bet schwerer Ahndung! Wir bittm sehr, diese» zu verbreite», damft Betteffmde sich damach richten. Wie». Die zur Ausarbeitung eines Organisationsentwurf» für die zu gründende jüdisch-theologische Lehranstalt berufme Commission ist zusammmgettetm. Die um ihr Gutachtm asgegangmm Corporation« Hab« Prag al» Sitz der Anstalt vorgeschlag«. Diese Gemeinde und die böhmisch« Landjudmschast -habe» »amhast« Snnun« für d« Fall, daß dieszr Lorschlag auSgeführt wird, in Aussicht gestellt. So berichtet die ,R. ft. Pr.' Der Lemberger »JSraelit' stricht sein Befremden darüber auS, daß au» Galizim, welche» so viele Judm zählt, kein Vertrauensmann beruf« fei. Kowuo. Wie .Ha-Maggid' berichtet, sind hier 31STHlr. für die Jud« in Sttaßburg gesammelt. Petersburg. Im msfischm Reich« galt bekanntlich die an da» roheste Mittelalter erinnernde gesetzliche Bestimmung, daß getaufte Jud«, oder solche, die sich taufen ließ«, wmn sie, zum Militärdimste tauglich befunden, eiugereiht werdm sollt«, vom Militärdimste befreit sind; eine Bestimmung, die bei der langen Dauer und der Sttmge de» mssischm Militärdimste», der dm Judm noch dazu jede Aussicht auf ein Avancement verschloß, sich von einer gesetzlichen ZwangStaufe nur wmig unterscheidet. Die bworstehmde Reform im msfischm Wehrzesetze hat dieser Barbarei «blich ein Ende gemacht. Am 27. Januar hat im ganz« russisch« Reiche di« Rekruttmng begonnm, wobei diese» ttaurige Stück Mittelalter bereit» in Wegfall gekommen ist. Lern. Die Universität Le«, wie die ganze medizinische Wissenschaft hat ein« groß« Verlust erlitten. Am 22. Januar Abend» verschied zu Bern der Professor vr. woä. Philipp Munk im jugmdlichm Alter von 37 Jahren. Philipp Munk, mehrere Jahre lang Docmt an der Universität Berlin, erhielt Ostem 1865 ein« ehrenvoll« Ruf nach Bern al» ordmtlicher Professor für Therapie und specielle Dosologie. Vor zwei Jahr« verlieh ihm die Stadt Solothum da» Ehrmbürgerrecht. In der ganz« Schweiz stand er bald in den höchsten wie in dm niedrizstm Kreis« geachtet da. Al» Direktor der medizinisch« Klinik und Poliklinik zu Bern versah er seine Pflicht« auf da» Opferwilligste, ein treuer Rathzeber so vielen. Die Leiche de» Verstorbmm wird zur Beisetzung nach Berlin gebracht werdm. Philipp Munk war ein Sohn de» in Pos« verstorbmm Buchhändler» Munk. lvfid.Ztg.) München, 24. Febmar. Herr vr. Perle» au» Pos« ist am IS. d. M. einstimmig zum Rabbiner der hiesig« Gemeinde gewählt Word«, nachdem er sich vor acht Tag« hierher begeben hatte, um sich persönlich vorzustellm und mit dm Berhältuissm bekannt zu mach«. Eine Pcobepredigt von ihm ist dabei nicht verlangt worden. Bei Schluß deS Blatte» geht au» Berlin noch folgmde Mittheilung ein, durch welche die in dm »Nachrichtm vom Kriegsschauplatz«" gebrachte.Nottz über Herrn Or. Rippner berichtigt wird: Die jüdische Feldseelsorge hat sich in dm erst« Wochm ihre» Bestehens nur auf Frankreich erstreckt; e» war wmigstmS bei dem Kriegsministerium kein direkter Antrag eingereicht word«. auch die jüdische MUitärseelsorge im Inland« in irgmd einer Weise zu regulir«; die Rabbinen, die sich dennoch dem mühmollm Geschäfte, die jüdisch« Krank« in dm Lazarethen anfzusuchm, unterzog«, that« die» ohne amtliche Autorität. Aber gerade der Waffenstillstand und da» voraussichtlich nicht mehr feme Ende de» Kriege» hat diesem Theil der Seelsorge eine erhöhte Wichtigkeit gegebm. Die Lazarethe in Feinde» Land sind in dm letzt« Wochm mamirt Word«; weitaus der größte Thell der krank« und verwundet« Krieger seufzt auf deutschem Bodm nach Zuspruch und Tröstung. Soll« wir in die Feme schweif« und darüber die Sorge um da» Nächste vernachlässigen? ES find deshalb die nöthigm Schritte nach dieser Richtung beim Krieg».Ministerium geschehe», »nd Herr vr. Rippner ist mit der jüdisch« Militärseelsorge im Julaade bettaut worden. vrttfraß» »er Medaetlv». K*. b« accqnin.

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