Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 27 (1903)
- Issue
- No. 8. (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 31 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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31 Das Grab des Dichters Ephraim Kuh. Auf dem alten jüdischen Friedhof an der Claassenstrasse, befindet sich das Grab des Dichters Ephraim Moses Kuh. Derselbe wurde als Sohn eines reichen Kaufmanns am 10. April 1721 zu Breslau geboren und erhielt, da ihn der Vater für das Amt eines Rabbiners bestimmte, eine sorgfältige Ausbildung. Ausser den orientalischen Sprachen erlernte er auch die klassischen Sprachen des Altertums und machte sich dann mit den neueren Sprachen bekannt. Die englischen Dichter zogen 4hn mächtig an, ebenso gewann er die Franzosen und Italiener lieb, auch mit den Spaniern Cervantes und Calderon wurde er vertraut. Das Studium der Poesie beherrschte ihn derart, dass er der theologischen Laufbahn entsagte. Die erwachende deutsche Dichtkunst, welche ip Haller, Gessner, Lessing, Gleim und Rammler vertreten war, hatte anfänglich nur geringen Einfluss auf sein Gemüt. Seine ersten selbstständigen Versuche beschränkten sich auf die Nachbildung altrömischer Dichter, unter denen hauptsächlich Martial für ihn Muster und Vorbild wurde. Um wenigstens einen Wunsch seines Vaters zu erfüllen, trat er, älter geworden, in das ausgedehnte Geschäft desselben ein und widmete sich mit grossem Eifer dem kaufmännischen Verkehr. Daneben blieb ihm Müsse genug, nach vollbrachtem Tagewerke sich mit dichterischen Arbeiten zu beschäftigen. Rammler begünstigte den jungen Mann und druckte seine ersten poetischen Versuche im ״Museum“ unter der Bezeichnung eines ,jüdischen Gelehrten“ ab. Nach dem Tode seines Vaters siedelte Kuh nach Berlin über und trat als Kassierer in das Geschäft seines Oheims, des Münzlieferanten Veitei Ephraim Kuh, ein. Die ersten Jahre seines dortigen Aufenthalts zählte der Dichter selbst zu den schönsten seines Lebens. Er erfreute sich des Umganges mit Lessing, Mendelssohn und Nicolai und ward in Folge seiner regen Mitarbeiterschaft an schöngeistigen Blättern in weiteren Kreisen bekannt und gern gesehen. Misshelligkeiten mit seinem Onkel bewogen ihn, Berlin zu verlassen. Den grössten Teil des ererbten väterlichen Vermögens hatte er in gutmütiger Weise verschenkt und verborgt. Mit dem Ueberrest bereiste er zwei Jahr lang Holland, Frankreich, die Schweiz und Italien. Als er nach Deutschland zurückkehrte, bereitete ihm die Einrichtung des Leibzolles, welchem die Juden damals in vielen Staaten unterworfen waren, grosse Kränkungen und entzog ihm seine letzten Mittel, sodass er völlig verarmt und wie ein Bettler zerlumpt nach Breslau zurückkehrte. Gegen die Einrichtung des Leibzolles veröffentlichte er folgende Satire: Zöllner: Du Jude, musst drei Thaler Zoll erlegen! Judo: Drei Thaler? so viel Geld? mein Herr ,weswegen? Zöllner: Das fragst Du noch! weil Du ein Jude bist. War’st Du ein Türk’, ein Heid’, ein Atheist, So würden wir nicht einen Deut begehren, Als einen Juden müssen wir Dich scheeren. Jude: Hier ist das Geld! — Lehrt Euch dies Euer Christ? Zurückgekehrt in den Schooss seiner ihn liebenden und zärtlich pflegenden Familie, lebte er nun einige Jahre lang in stiller Beschaulichkeit seiner Muse und Wissenschaft, bis neue Täuschungen ihn immer tiefer in eine unheibare Melancholie stürzten. Auf seinen Reisen hatte er gelernt, die Dinge anders zu betrachten, als vordem, und sich besonders in konfessionellen Angelegenheiten einen freieren Blick zu erwerben. Dies zog ihm heftige Verfolgungen der jüdischen Orthodoxie zu, die ihn schliesslich vollständig menschenscheu machten. Am 4. April 1790 erlöste ihn der Tod von seinen Leiden. Kuhs litterarische Bedeutung lag vornehmlich im Epigramm. Es sind von ihm gegen 5000 Sinngediente vorhanden. Auch in der Fabel und in der lyrischen Poesie leistete er Hervorragendes, wenngleich er auf diesen Gebieten nur von geringer Fruchtbarkeit war. Eine Auswahl seiner Epigramme hat Theodor Seemann (Dresden, 1872) herausgegeben; Berthold Auerbach hat ihm in dem Roman: ״Dichter und Kaufmann“ ein litterarisches Denkmal gesetzt. — Meine erste Preisarbeit. Rabbiner Dr. Moritz Eahmer. (Schluss.) Eng an das Vorhergegangene schliesst sich die Frage über die Pflicht der Rettung des Eigentums unseres Nächsten, das gewaltsamer Weise ihm entrissen worden. Dieser Frage liegt ein historisches Ereignis zu Grunde, das einer kurzen Vorbesprechung bedarf.1) Vor, während und nach dem vespasianischen Kriege hausten in Palästina römische Räuber, die unter der Begünstigung, ja unter dem Schutze der römischen Landpfleger das ohnmächtige Israel der Besitztümer berauben durften; sie sind bekannt unter dem Namen Sicarii, d. h. ״mit Dolchen Bewaffnete“. Grösstenteils geschahen diese Erpressungen von Grundstücken durch Androhung des Todes, und da hatten die Juden keine Wahl, denn da für sie keine Obrigkeit existierte, bei der sie ihr Recht hätten geltend machen können, ihre Ermordung vielmehr nicht nur gebilligt, sondern sogar befohlen wurde,2 3 * *) so gaben sie all ihre Hab und Gut diesen Banditen hin, wenn sie hierdurch ihr Leben loskaufen konnten. Oft kamen die Fälle vor, dass die auf solche Weise abgenötigten Grundstücke8) von den Sicariern wieder an Juden verkauft wurden und da nunmehr das talmudische Recht in Anwendung kommen konnte, so musste die jüdische Gesetzgebung sich auch mit der Frage beschäftigen: ״Inwiefern ist der Kauf eines solchen durch Sicarier ihren Eigentümern entrissenen und weiter an einen Juden veräusserten Grundstückes rechtskräftig?“ Die Mischna (Gittin V, 6) führt drei verschiedene Bestimmungen aus verschiedenen Zeiten unter dem >) Cfr. Grätz’s, ״Geschichte der Juden“ IV., Seite 25, Note :!. *) Vgi. Gittin 55b: ג' גזירות גזרו׳ קמייחא כלדלא קטיל ליקטליהי׳ מציעחא בל דקטיל לייחי ארבע זוזי• 3) Nicht bloss Aecker, sondern auch Sklaven und Mobilien waren dieser Räuberei ausgesetzt. (Gittin 44a.) אי שלקחן סיקריקין את עבדו לא יצא לחירות; טטלטלין אין בהן משום סיקריקין•