Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 27 (1903)
- Issue
- No. 7. (1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
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28 seine Begründung in der auf Gegenseitigkeit beruhenden Rettungspflicht, der die Glieder der menschliehen Gesellschaft stillschweigend sich unterziehen: jede Gefahr, die der Eine über das Gut des Andern hereinbrechen sieht, abzuwenden.“ Da also diese Verpflichtung eine gegenseitige ist, und die Gefahr heute den Einen, morgen den Andern treffen konnte, so ist es auch leicht erklärlich, warum sie unentgeltlich geschehen sollte; die Bezahlung bestand in der Wiedervergeltung. Aus einer Stelle im Talmud (Baba kama 115 b) erfahren wir jedoch, dass selbst in einem Falle, in dem die Rettung nur im Abwenden einer Gefahr von dem Gute des Nächsten bestand, dem Retter doch rechtlich eine Belohnung zugesichert wird. Ja noch mehr, in dem Baba mezia 93 b erzählten Falle wird einem Hirten, der das Gebrüll eines Löwen hörend, davonläuft und die Herde in Stich lässt, der Vorwurf gemacht, warum er nicht Leute gemietet habe, den Löwen zu verjagen, da er doch die Auslagen von dem Herrn der Herde hätte erstattet bekommen. Das widerspricht ja dem obigen Grundsatz über 1־'מכריח ארי Die späteren Kommentatoren hatten den Umfang dieses Begriffes im Interesse des gefährdeten Gegenstandes eingeschränkt und bestimmt:1) dass nur dann keine Belohnung für die Rettung und eine Entschädigung für die gemachten Auslagen zu beanspruchen sei, wenn es noch ungewiss war, ob diese drohende Gefahr, zu deren Abwendung jener die Auslagen gemacht hat, eingetroffen wäre, ob sie nicht auch ohne die mit Auslagen verbundene Hilfe ausgeblieben wäre. In solchen Fällen ist der Retter ein מבריח ארי zu nennen, er hat einen Löwen, den er von Ferne brüllen hörte, verscheucht, während dieser vielleicht ohne sein Verscheuchen einen andern Weg eingeschlagen hätte, als nach der Herde des Nächsten, er hat darum rechtlich weder Belohnung noch Ent- Schädigung zu beanspruchen; denn von wem? Der Eigentümer der Herde hat den Einwand, dass seine Herde gar nicht gefährdet war, dass jener sich also umsonst Kosten zur Rettung derselben gemacht habe.2) Und in der That, jener allzueifrige Menschenfreund hat sich selbst diesen Schaden zuzuschreiben, wer hiess ihn so blindlings Auslagen machen, wo sie nicht erforderlich waren? — Schwebte aber das Eigentum des Nächsten in ernster Gefahr (אבירה), es naht eine Ueberschwemmung, oder der Hirt sieht den Löwen stracks auf seine Herde losgehen, und er macht in dieser Gefahr Geldauslagen zur Rettung, die den Wert des zu rettenden Gegen- Standes nicht übersteigen, dann muss der Herr des geretteten Gegenstandes ihm rechtlich alle Auslagen ersetzen. Als ein solcher מבריח ארי wird im Talmud auch derjenige angesehen, der unaufgefordert für seinen ') Man vergl. Tossaphoth zu Baba kama 58 a und Baba mezia 81b: ונראה לר״י רמבריח ארי שאינו נוטל שכר הייין כשאין חדבר ברור שיבא לידי הפסר כגון שהארי רחוק ואין ידוע •אם יבוא באן ובו• י) Er hat ihn nur von der Furcht vor einer drohenden Gefahr befreit: אין מצילו אלא מן הדאגה ומן הפחד(• Nächsten eine Schuld bei dessen Gläubiger abträgt.1) Denn da erstlich diese Schuld dem Gläubiger von Rechtswegen kömmt, so hat er den Schuldner von keiner eigentlichen Gefahr gerettet, und schon darum rechtlich keinen Anspruch auf irgendwelche Entschädigung; ferner aber auch, weil selbst, wenn es dem Schuldner unmöglich gewesen wäre, die Schuld zu bezahlen, vielleicht andere Freunde für ihn eingetreten wären; im äussersten Falle hätte sie der Gläubiger ihm vielleicht auf seine Bitten ganz erlassen; es wäre also keinesfalls für ihn ein Schaden entstanden, für dessen Abwendung jener eine Schadloshaltung beanspruchen könnte.2) (Schluss folgt.) Litteraturbericht. Recen8ionen. Bosenberg, Professor J. Lehrbuch der Neusyrischen Schrift- und Umgangssprache, Grammatik, Konversation, Korrespondenz und Chrestomathie. A. Hartleben’s Verlag in Wien und Leipzig. (12 Bogen. Oktav. Gebunden 2 Mark.) Nachdem Herr Rosenberg in der Hartleben’schen Bibliothek der Sprachenkunde für Selbstunterricht die hebräische Eon• versation, die samuritanische und assyrische Sprachlehre in leichtfasslicher Weise behandelt, liefert er in dem vorliegenden Werkchen ein aus gründlichen Quellenstudien hervorgegangenes Lehrbuch des Neusyrischen. Dasselbe bezweckt, die für Theologen, Orientalisten, Ethnographen etc. höohst interessante neusyrische Sprache durch eine leichtfassliche und Übersichtliehe Darstellung der Grammatik, sowie durch reichhaltigen und vielseitigen Lesestoff für das Selbststudium in bequemster und angenehmster Weise zugänglich zu machen. Der Verfasser steht seit vielen Jahren mit den massgebenden Faktoren zu Urmia, dem Hauptsitze der syrischen Intelligenz, in regem schriftlichen Verkehr; er war daher in der glücklichen Lage, aus erster Quelle schöpfen zu können. Nöldecke's und Maclean’s Grammatiken dienten ihm als Vorbilder. Diese Werke können aber des hohen Preises wegen nicht so leicht angeschafft werden. Die hübsche Ausstattung und der billige Preis des vorliegenden Buches werden gewiss auch dazu beitragen, diesem wichtigen Literaturzweige viele neue Freunde zuzuführen, zumal die hebräische Transskription der Lesestücke dem Lernenden gute Dienste leisten wird. M. H. ') Nedarim 88 a. Maimonid. H. Nedarim VI, 4; VII, 14. Tur jore dea 221, 2, 3. s) Jeruschalmi Ketuboth Perek 18 und- Nedarim P. 4 (citiert von Tossaph. B. k. 58 a.). Inhalt dar Rummir 7• Wissenschaftliche Aufsätze: Wie Lazarus s. A. an der ״Ethik des Judentums“ arbeitete. — Das Stammbuch Simon Höchheimer’s. Vom Red. — Meine erste Preisarbeit. Von RabbinerDr. MoritzRahmer. (Fortsetzung.)—Lltteraturbericht. Recensionen: Rosenberg, Professor J. Lehrbuch der Neusyrischen Schrift- und Umgangssprache, Grammatik, Konversation, Korrespondenz und Chrestomathie. Von M. R. Verantwortl. Redakteur: Rabbiner Dr. M. Rahmer, Magdeburg. Druck von Arthur Scholem, Berlin.