Mannheim
Compact Memory

Jüdisches Litteratur-Blatt · 1903-01-01 · No. 6. (1903) · p. Seite 24

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
27 (1903)
Issue
No. 6. (1903)
Date
1903-01-01
Page
Seite 24 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/6492408-6582199-5999278--3119-5369749
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

24 Bei der Abschätzung des Schadenersatzes muss jedoch die geringere Mühe, die das VViederbringen des gefundenen Gegenstandes im Vergleich mit der Anstrengung die das Vernachlässigen des Handwerkes verursacht, in Rechnung gebracht werden.1) Ist der Eigentümer3) der gefährdeten Sache anwesend, so kann der Retter, der eine andere Gewinn bringende Beschäftigung vorhat, mit diesem vorher den Lohn, den er verlangt, verabreden, welchen derselbe ihm dann laut Uebereinkommen geben muss; d. h. er kann dann nicht zum Retter sagen: »Ich ״habe dich getäuscht, habe nur eingewilligt in deine Forderung, weil ich in der Not war", sondern er muss das Versprochene zahlen.3) (Fortsetzung folgt.) Litteraturbericht. Recensionen. Bloch, Dr. Josef. Die samaritanisch - arabische Pentateuchübersetzung, Deuteromium I-XI nach Handschriften in Berlin, Gotha, Kiel, Leyden und Paris mit Einleitung und Noten herausgegeben. Berlin, M. Poppelauer 1901. Die vorliegende gründliche Arbeit beweist uns wiederum, dass die wiederholte Prüfung wissenschaftlicher Forschungen und Ergebnisse, selbst wenn diese von anerkannten Autoritäten herrühren, bei der I rrtumafähigkeit des Menschengeschlechts keine vergebliche Arbeit und bisweilen neue ungeahnte Resultate zu Tage fördert, die diesen entgangen sind. Es ist das freilich eine alte Wahrheit, aber sie wird vielfach ausser Acht gelassen, wie sich «las z. B. bei den Besprechungen von Halevi’s Doroth-harischonim gezeigt hat. Wenn eine objektive streng wissenschaftliche Forschung ergiebt, dass so hochverdiente Männer wie Rappoport, Frankel, Graetz sich in einigen Dingen geiirt haben, so schadet das ihrem Ruhme nicht im geringsten; sicherlich hätten sie, weilten sie noch unter den Lebenden, ohne Zögern der Wahrheit die Ehre gegeben und ihren ■Irrtum eingestanden. Tadelnswert sind daher ebenso sehr die hässlichen persönlichen Angriffe gegen jene Grossen, als ob sie im Banne vorgefasster Meinungen oder im Dienste einer bestimmten religiösen Richtung absichtlich die Wahrheit verdreht hätten, wie der Uebereifer derjenigen, die alles verteidigen zu müsson glauben, was jene geschrieben haben. Doch zurück zu unserer Aufgabe. Bei der Vergleichung des handschriftlichen Materials sah sich Bloch genötigt, die '1 Der Talmud nennt als Massstab der Schadloshaltung •.נותן לו שברו כפועל בטל tßabu mezia 31 b.) ״Er zahlt ihm, was man einem sonst unbeschäftigten Arbeiter oder Tagelöhner zu geben pilegt.“ Dieser Maasstab war jedoch schon in der talmudischen Zeit nicht ganz klar. Es wird da die Frage aufgeworfen (ibid. 68a und Bechorotb 29bt: ימאי בפועל בטל und R. Abaje ist es jedesmal, der sie mit den Worten beantwortet: כפועל בטל של אותה מלאכה דבטיל מעה• (Ueber den sinn dieser Erklärung sind Raschi, Maimonides, Alfassi und Ascberi verschiedener Ansicht. Die nähere Ausführung würde jedoch hier zu weit führen.) *) Nicht gerade der Eigentümer, sondern in seiner Ab- Wesenheit drei andere Personen, denen er seine Bedingungen vorlegen kann. (B. m. 80, Mairaonid. und Tur an den angeführten Stellen.) al Freilich darf diese Entschädigung nicht den Wert des geretteten Gegenstandes übersteigen, sondern höchstens ihm gleichkoimnen. עד כדי דמיהן• (B. m. 93b.) viel erörterte Frage nach dem Verfasser der arabischen Uebersetzung, der Voi-eden und Scholien einer neuen Prüfung zu unterziehen. Vorreden und Scholien finden sich nur in den Pariser Handschriften No. 6 und 6, und in diesen werden als Verfasser genannt: Abul Barakut (in 5) und Abu-Said (in 6). Trotzdem die Handschriften zahlreiche Abweichungen von einander aufweisen, trotzdem manche Handschriften, insbesondere Cod. Bart)., die von den Scholien verpönten Ueber- Setzungen haben, hielt de Sacy die Uebersetzung für das Werk eines einzigen, nämlich des Abu-Said, der die von seinen Landsleuten unter dem Namen des Tvriers Abul-hasan benutzte Saadjanische Pentateuchübersetzung durch eine der sarnaritanischen Anschauung entsprechendere ersetzt habe. Der in Cod. Par. 5 genannte Abul-ßarakät dagegen sei ein Fälscher gewesen, der Abu-Said’s Werk als sein eigenes ausgegeben habe. Mehrere Jahrzehnte nach de Sacy wurde die Frage nach dem Verfasser der samar.-arub. Uebersetzung von Joynboll von neuem untersucht. Dieser kam zu dem Resultat, dass Abu-Said die Uebersetzung wahrscheinlich in Aegypten verfasst habe, dass man aber in Syrien noch lange "die Saadjanische Uebersetzung benutzte, weshalb Abul-Barakät, um Saadja’s Anseben zu brechen, die Scholien in dem Pariser Cod. verfasste und Abu-Said's Uebersetzung mit vielen Veränderungen als Verbesserungen seinen Landsleuten in die Hände gab. Bloch’s neue Untersuchungen, die sich besonders auf den Schriftcharakter und die Gestalt der Vorrede in Cod. Par. 5 stützt, ergiebt, dass de Sacy’s Vermutung, dass Abul-Barakat ein Fälscher sei, der sich das Werk eines anderen zuschrieb, sich bestätigt; dass aber auch Abu-Said die samaritanischarabische Uebersetzung, die offenbar aus dem hebr. Urtext und nicht aus dem sarnaritanischen Targum geflossen ist, nicht selbst verfasst, sondern nur kommentiert und überarbeitet habe; dass der eigentliche Verfasser vielleicht der Tyrier Abul-hasan sei, obwohl die meisten Handschriften aus Aegypten stammen. Dieser eingehenden Untersuchung über den Verfasser der Uebersetzung und den ßcholiasten schliessen sich die weiteren über die Beschaffenheit des Textes zur Zeit des Scholiasten, über das Verhältnis der Uebersetzung zum hebräischen Urtext, zur saadjanischen Uebersetzung und zum sarnaritanischen Targum würdig an. Das Handschriftenmaterial, soweit es dem Verfasser zur Verfügung stand, ist ausführlich beschrieben, S. 22—35, und das sonst noch vorhandene vollständig aufgezählt, S. 35 f. Der edierte Text (Deuteron I-XI), der allen Anforderungen philologischer Akribie entspricht, ist nicht nur mit Varianten, sondern auch mit trefflichen Noten versehen, unter denen besonders Nöldeke’s Bemerkungen hervorzuheben sind. * * C o h n - Esch wege. Im Unterzeichneten Verlage erschien soeben: Die moderne Judenfrage von den Grundlagen der jüdischen Wirtschaftsgeschichte und des Zionismus. Von Lazar Felix Plnkiis» Verlag von Wilhelm Koebner ln Breslau. Inhalt der Hummer 6• Wissenschaftliche Aufsätze: Ninive’s Wiedererweckung aus dem Todesschlaf. III. — Meine erste Preisarbeit. Von Rabbioer Dr. Moritz Rahmer. (Fortsetzung.)—Litteraturbericht. Recensionen: Bloch, Dr. Josef, Die samaritanisch-arabische Pentateuchübersetzung, Deuteromium I—XI nach Handschriften mit Einleitung und Noten. Besprochen von Cohn-Eschwege. —!■literarische Anzeige. Verantwortl. Redakteur: Rabbiner Dr. M. Rahm er, Magdeburg. Druck von Arthur Scholem, Berlin.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.