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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1902-01-01 · No. 9. (1902) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
26 (1902)
Issue
No. 9. (1902)
Date
1902-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. 9. —1902. Jüdisches Jahrg. XXVI. Litteratur-Blatt. Verantwortlicher Redacteur: Rabbiner Dr. M. Rahmer in Magdeburg. Zur Beleuchtung aller Juuentlium und Juden betreffenden litterarischen Kr* acheinungen auf dem Gebiete der Philo• sophie, Geschichte, Ethnographie, Theo• logie. Orientalia. Exegese. Homiletik, Liturgik und Pädagogik. Verlag und Expedition: Arthur Scholem, Berlin C., Rossstr. 3. Bücher der einschlägigen Litteratur. deren Besprechung in diesem Blatte gewünscht wird, sowie Briefe und Manuskripte sind an die Redaktion. Inserate u. Beilagen an die Expe. dition franco einzusenden. Rakner’• nJ8tfitChet Litteratur* 8lltt?‘ erscheint reonatlloh zwei Mal und kostet bei allen Buchhandlungen (oder bei direktem Bezüge durch Arthur Scholom, Berlin. Rossstr. 3) vierteljährlich eine Mark. — Die Abonnenten der in demselben Verlage erscheinenden ,!Israelitischen Woohsnsohrlft“, welche bei allen Postanstalten und Buchhandlungen vierteljährlich 3.-־ H. kostet, erhalten das ..Jüdische Litteratur-Blatt׳' als firatls-Beilage. — Inserate werden mit 20 Pfg. die viergespalten* Zeile berechnet und sind an die Expedition in Berlin zu senden. Abdruck einzelner Artikel nur mit der Angabe! ״Aue Ra hm er’s JOd. Litteratur-Blatt" gestattet. Harnack’s: ״Das Wesen des Christentums“. Besprochen von Dr. B. Seligkowitz-Coethen. II. Aber auch selbst in der ״Religion des Individuums“ erblicken wir darin eine Inkonsequenz, dass die Liebe und das Recht völlig von einander unterschieden werden und der Liebe allein die Eigenschaft des religiösen Lebens beigelegt wird. ״Aber sie enthält noch nicht das Letzte; der letzte mögliche und notwendige Fortschritt war erst vollzogen — wiederum eine neue Religionsstiftung — als sich die Gerechtigkeit der Barmherzigkeit unterwerfen musste, als der Gedanke der Brüderlichkeit und Aufopferung im Dienste des Nächsten souverän wurde.“ (S. 49.) — Aber eben diese Lehre, wonach das Recht sich der Barmherzigkeit unterwerfen müsse, bildet eine neue Inkonsequenz des Evangeliums. Letzteres ging nämlich von dem Streben aus, das mosaische Sittengesetz an ethischer Höhe hoch zu überragen. Die junge Tochter glaubte eben die alte Mutter ganz in den Schatten stellen zu sollen und zwar durch ein viel glänzenderes Kleid von Idealismus, das sie umnahm, und dieser Idealismus ging nun so weit, dass er nur auf dem Papiere Bestand haben, nicht aber im praktischen Leben, d. h. in der menschlichen Gesellschaft, seine Verwirklichung finden konnte, während das biblische Sittengesetz gerade auf letzteres, die praktische Durchführbarkeit, sein Augenmerk gerichtet hatte. Und von jenem Streben nun geleitet, hatte die neu auftretende Lehre auch an Stelle jenes unerbittlich energischen Rechtsgedankons des biblischen Gesetzes, darin die ideale Tugendhülle erblickend, im Gegenteil ein duldsames sich Fügen und Ergeben in jede Willkür ein passives, ja märtyrerhaftes über sich Ergehenlassen jeder Unbill und jeder Rechtskränkung als höchstes Tugendprinzip erklärt, und die Evangelien haben darum gegen das energische: ״Dulde kein Unrecht“ der alten Lehre die Geschosse ihrer Polemik gerichtet. Also nicht: dulde kein Unrecht, sondern umgekehrt: ertrage jedes Unrecht! sollte die Losung׳ aller Edlen sein. Der legale Kampf des Prozesses, um ein angefochy tenes Recht zu verteidigen, erscheint kaum als ein tadelnswerter. So schreibt Paulus an die Korinther (1,6, 7) ״Es ist schon ein Fehler unter euch, dass ihr miteinander rechtet; warum lasset ihr euch nicht viel lieber Unrecht thun? Warum lasset ihr euch nicht viel lieber bevorteilen?“ In der That, diese beiden divergierenden Prinzipien ״dulde kein Unrecht“ und ״ertrage jedes Unrecht“ gehen in ihren Konsequenzen sehr weit auseinander. Das erstere erkennt in jener Moral, die die eigene Person jeder Willkür und jeder Rechtskränkung preisgiebt, etwas Krankhaftes, wodurch zuletzt das ganze Rechtsgefühl, das klare, lebendige Bewusstsein des Rechts völlig getrübt und unterwühlt werde. Wenn man sich darein ergiebt, Unrecht willig zu ertragen, dann muss das lebendige Gefühl für das Empörende, das im Unrecht liegt, sich allmählich verlieren; und woher die sittliche Kraft, das Recht anderer zu schützen und zu verteidigen, wenn man es als Gebot der Sittlichkeit erkennt, sich selber das Recht mit Füssen treten zu lassen? Harnack fühlt diese Schwierigkeit; sucht jedoch mit seiner gewohnten Dialektik dieser Schwierigkeit mit einer zweiten Inkonsequenz zu begegnen, dass das Christentum sich lediglich als eine Religion des Individuums ankündigte (S. 73). Allein, dass diese Lösung den inneren Widerspruch an der Stirn trägt, ist jedem Kundigen ersichtlich und es wird auch niemals gelingen, diesen Widerspruch zu lösen. Denn gerade darin besteht hauptsächlich das Charakteristische in den Konsequenzen der mosaischen Religion im Unterschied von dem Christentum. Diesem wurde von jeher der ruhige Gang und die naturgemässe Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens und Strebens durch die Konflikte zwischen den sozialen Verhältnissen und der Religion auf unerfreuliche und unerquickliche Weise unterbrochen und gestört. Dieses ()ähren und Streben hat sich bis zur Stunde noch nicht geklärt. Den rechten Weg. die goldene Mittelstrasse zu finden, auf der die nach Glück und Seligkeit strebende Menschheit ruhig und sicher ihrem Ziele, unter dem sicheren Schutz der sozialen Einrichtungen und unter der

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