Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 24-25 (1900-1901)
- Issue
- No. 12. (1901)
- Date
- 1901-01-01
- Page
- Seite 94 (sequence 6)
- Language
- German
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94 ,Metamorphosen“, von dem Weltweisen Pythagoras (580 v. Chr.), von Plutarch (50 n. Chr.) und von der Bibel, dass die Juden Thier- und Menschenblut nach ihrem traditionellen Gesetze nie und nimmer gemessen dürfen. Der nächste Abschnitt behandelt sodann die ״Anklagen wegen Rituaimords gegen die Christen“ von den ältesten Zeiten der Römer bis zur Gegenwart. Dieses überaus belehrende Kapitel schliesst der gelehrte Autor mit folgenden Worten: ״In Europa bedauert luau die Chinesen, die noch auf einer so niedrigen Kulturstufe stehen, dass man ihnen derartige Albernheiten und Schensslichkeiten als Wahrheiten und Thatsuchen bieten kann; was 8011 man aber von den Christen in Europa sagen, die es gläubig annehmen, wenn man ihnen die schauerliche Märe erzählt, dass die Juden Christenkinder fangen und sie schlachten, um ihr ISlut in die Osterkuchen zu backen und zu gemessen? Man sollte es nicht für möglich halten, und doch ist es so, denn wir haben es ja in Deutschlnml selbst erlebt, dass Synagogen zerstört und Judeu misshandelt wurden aus demselben Grunde, aus welchem in Cliiua christliche Kirchen niedergerissen und Christen misshandelt und getödtet wurden, weil sie Kiuder gefangen und geschlachtet haben.“ In den drei nächsten Kapiteln liefert Dr. Frank die wissenschaftlichen Beweise gegen die Blutanklage der Juden wegen Rituaimords, zugleich mit grosser Saohkenntniss in all’ die falsch gedeuteten Stellen in talmudischen und kabbalistischen Schriften Licht bringend. Der katholische Pfarrer weist die Lüge der Blutbeschuldigung handgreiflieh nach. Aus Akten und Daten hat Dr. Frank dieses sehr wichtige Material zusammengetragen. Er führt Gutachten und Aussprüche von Päpsten, Fürsten, kirchlichen Würdenträgern, Hochschulen, Fakultäten, wissenschaftlichen Gesellschaften Professoren, Judenchristen — Konvertiten aus dem Judenthume. All’ diese haben sich dahin ausgesprochen, dass das Blutmärchen eine lügenhafte Erfindung sei. Einige dieser Gutachten seien hier ausziiglich mitgetheilt. Die vom 25. September 1253 datierte Bulle des Papstes Innocenz IV. (1243—1254) ist bekannt. Papst Martin V. erliess am 20. Februar 1422 eine Bulle, in der es unter Anderem heisst: ״ . . . Um die Juden ihrer Güter und Habe zu berauben und steinigen zu können, erdichten bisweilen zahlreiche Christen Anlässe und Vorwände und behaupten in den Zeiten grossen Sterbens und anderer Unglücksfiille, die Juden hätten Gift in die Hrunncn geworfen und in ihre ungesäuerten Brote Menschenblut gemischt. Von diesen Verbrechen, welche ihnen ganz mit Unrecht vorgeworfeu werden, sugt man, sie seien die Ursache, weshalb das Verderben über tlie Menschen komme. Aus diesen Anlässen werden die Völker gegen die Juden aufgereizt, tödten dieselben, misshandeln sie und quälen sie mit den verschiedenartigsten Verfolgungen und Bedrückungen. In dieser Erwägung verbieten wir insbesondere den Diöcesaubischöfen, den Oberen der Orden auf das Strengste, zu gestatten, dass fernerhin Derartiges oder Aehnliches gegen diö Juden beiderlei Geschlechts, wo immer dieselben in ihren Diöcesen, Staaten, Ländern und Orten wohnen, von irgend welchen Predigern der Ordens- oder Weltgeistlichkeit jeglichen Standes, Weihegrades, Ordens und Amtes gepredigt werde, indem Wir beachtet wissen wollen, dass jeder Christ die Juden mit menschlicher Milde behandle, ihnen nicht an ihrer Person oder an ihrem Hab und Gut Unrecht, Belästigung oder Anfeindung outline, sondern dass, wie ihnen der wechselseitige Verkehr mit den Christen gestattet ist, also auch ihnen erlaubt sei, gegenseitig Vortheil von einander zu haben.“ Das Herzogthnin Mailand wurde gleichzeitig von Bona und Johannes Sforza regiert, ln ihrem i. J. 1479 gemeinsehaftlieh herausgegehenen Erlasse sagen sie: ״Es erscheint uns sehr hart, dass wenn ein Kind verloren geht, oder, in der Absicht, die Juden zu verderben, von den Feinden derselben geraubt wird, die Juden an Habe und Leben so sehr gefährdet werden, während es ihnen doch unmöglich sein wird. Sorge zu tragen oder Kechenschaft zu geben, wie viel Kinder aus den Orten, wo sie wohnen, verloren gehen. Nach dem Gesagten glauben wir, dass Niemand mit gesundem Menschenverstand diese Narrheiten, deren sie angeschuldigt werden, glauben sollte, schon deshalb, weil ihr Gesetz dem Morde feindlich gegenübersteht. Ebenso hat natürlich Jedermann, sei er so grausam, wie er wolle, Abscheu und Ekel vor menschlichem Blut, und zum Beweis dafür, dass die Juden nicht schuldig sind, haben uns die glaubwürdigsten Autoritäten sehr gewichtige Gründe und Beweise sowohl rechtlicher als natürlicher Art gegeben. Zunächst wird ihnen durch das Mosaische Gesetz der Mord verboten, nnd in vielen Stellen der Genuss des Blutes nicht nur von Menschen, sondern auch von Thieren jeder Art untersagt und diese Vorschrift wird von den Juden streng beobachtet“ Der Bischof von Fulda hat am 4. Februar 1882 auf Ersuchen folgende Erklärung abgegeben: ״Ich wiederhole hiermit schriftlich meine Erklärung, dass die Annahme, es könnte von Juden Christenblut zu rituellen Zwecken jemals gebraucht worden sein, weder durch die jüdische Religion, noch durch die Geschichte zu begründen ist, und dass eine derartige Beschuldigung, auf welche Voraussetzungen immer sie gestützt werden möge, als eine freventliche Unwahrheit bezeichnet werden muss.“ Am 10. Oktober 1882 schreibt Dr. Stade-Giessen: ״Wer behauptet, dass die Juden sich zu ritualen Zwecken des Menschenbildes bedienen, beweisst damit seine vollstiin. di ge Unkenntniss der Geschichte und des Charakters der jüdischen Religion.“ Dr. Dillmann-Berlin, schreibt am 4. November 1882: ״Ich kann als meine volle Ucherzeugung allssprechen, dass die fragliche Beschuldigung eiue reine böswillig ausgesprengte Lüge ist, und wünsche von Herzen, dass die Obrigkeifen endlich mit Nuchdrnck gegen die schuldigen Fanatiker eiusohreiten mögen.“ Die Aeusseruug des Ignaz G u i d i -Rom vom 9. November lautet: ״Es ist wirklich traurig, dass eiue jeder Basis entbehrende und auf vollständiger Unkenntniss des Judenthuius beruhende Behauptung, dass im jüdischen Gottesdienste Menschenblut gebraucht wird, im 19. Jahrhundert und in Europa Ursache von brutalen Verfolgungen ist, oder Anlass d:*711 giebt.“ Es folgen noch viele Gutachten und Erklärungen berühmter christlicherTheologen gegen die Blutbeschuldigung, sodann beginnt der zweite Theil des Buches: ״Der Ritualmord vor dem Gerichtshöfe der Gerechtigkeit.“ Der Verfasser registrirt 172 Blutbeschnldigungsprozessc vom Jahre 1235 in Fulda bis 1900 in Pisek. ln allen diesen Fällen ist wegen dieses Aberglaubens noch nicht Einer mit Recht verurtheilt worden. Die letzten zwei Aufsätze: ״Eine glänzende Rechtfertigung des Apostolischen Stuhles“ und: ״Ein Trost für Israel,“ gereichen, wie das ganze Buch, dem Judenthum zur Ehrenrettung und Israel zur Ehre. — So lange die Lüge ihr Haupt noch erhebt, bedarf es zu ihrer Widerlegung solcher beweiskräftigen Stimmen wie sie Herr Pfarrer Frank in diesem empfehlenswerthen Buche zur Ehre der Wahrheit nnd Gerechtigkeit erhebt. Herman Kuban. Inhalt der No. 1*3. Wissenschaftliche Aufsätze: War der Agadist Berechja der jüdische Lehrer des Hieronymus? Von Dr. M. Rabiner. — Aus Hieronymus Commcutur zn Micha. Von Dr. M. Rahmer. — Randbemerkungen zur Pentateuch-Uebersetzung des Onkelos. Von I)r. Immanuel Deutsch. Litteraturbericht. Recensiouen: Dr. Fr. Frank, Der Ritualmord vor den Gerichtshöfen der Wahrheit und Gerechtigkeit. Von Herman Kali an. Diese Nummer bringt Titel und Inhaltsverzeichnis■ zu den beiden Jahrgängen 1900 und 1901. Verantwortlicher Redactenr: Rabbiner Dr. M. Rahmer, Magdeburg. Druck von Leistner & Drewfs, Magdeburg.