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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1901-01-01 · No. 7. (1901) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 7. (1901)
Date
1901-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. 7.—1901. Jüdisches Jafar^■xxv• Litteratur-Blatt. Zur Bcl'MH'htmw alle!־ Jmlentlimn um) Juden betreffenden ]literarischen Kr* scheiimnKcn auf den) (iebiete der Flillo• sophfe, Geschichte, Kthnoffraphfe, TheoloRie, Orientalia, Kxejfese, Homiletik, Liturgik und Pädagogik. Verantwortlicher Redactenr: Rabbiner I)r. M. ltahmer in Magdeburg. Verlag und Expedition: Siegfried Croiibuch in Berlin W. 57. Bücher der einschlägigen Litteratur, deren Besprechung in diesem Blatte gewünscht wird, sowie Briefe und Manuskripte sind an die R e d a c 11 o!1, Inserate 11. Beilagen An die K x p e ditlon franco einsusenden. Rahmer's ,,Jüdisohet Utteratur-Blatt“ erscheint moaatlioh im Ibnfangc eines gan/en Bogens 11. kostet l>ei allen Buchhandlungen (oder bei direktem Bezüge durch Siegfried t’ronbach in Berlin W. 671 vierteljfthrlich eine Mark. — Die Abonnenten der in demselben Verlage erscheinenden ״leraelltieolieN Wpoheeeobrlft41 (Redaetour M. A. Klausner), welche t»ei allen PostAtistnllen und Hiichhandlnngen vierudjhlirllch 3.— M. kostet, erhalten das ,,Jüdische Litteratur*Blatt" als Qratis-Beiiage. — Inserate werden mit 30 Pfg. die viergespaltene Zeile berechnet und sind an die Kxpeditlon in Berlin zu senden. Abdruck einzelner Artikel nur mif der Angabe! ״Aue Rahmer** JOd. Litteratur-Blatt" gestattet. Israels Religion und ihre dauernde Bedeutung für Gegenwart und Zukunft. V'on I)r. li. (Scliluss.) Die christliche Gotteslehre ist ein tief einschneidender Differenzpunkt nnd auch dem Laien als solcher erkennbar. Die Trinitätslehre weicht entschieden ab von dem reinen Monotheismus des Judenthums Ebenso verhält es sich mit der sichtbaren Verkörperang Gottes nnd dessen bildlichen Darstellung. Nicht nur dass die jüdische Lehre der christlichen Anschauung widerspricht, nicht nur, dass es kaum Jemand giebt, der im Judenthum geboren und erzogen ist und sich mit dieser christlichen Lehre und Anschaumig zu befreunden vermöchte: auch viele denkende Christen erkennen hier die Wahrheit des Judentliums an. Das Judenthum hat demnach die Pflicht, sie zu bewahren. Indess ist dies ein mehr theoretischer Differenzpunkt; von grösserer, praktischer Bedeutung ist die Versöhnungstheorie des Christenthums. Hiernach erwirkt der Tod Jesu, der dem Glauben nach als Opferlamm zur Sühne für die Sünden der Welt gestorben ist und wiederholt stirbt, auch ohne Sinnesänderuug und Besserung des Menschen die Gnade und Vergebung Gottes. Das Christenthum fordert zwar auch Reue und Besserung, aber der Opfertod Jesu ist auch ohne diese wirksam; und mehr noch, nach Christlicher Anschauung sind diese allein, ohne die mitwirkende Sühne von Jesu Opfertod und den Glauben daran, wirkungslos; selbst der gebesserte Sünder bleibt ohne die Mitwirkung Jesu, also ohne Christ zu sein, ungesühnt und verfällt der Verdammniss. Auch an diese Theorie wird sich schwerlich ein Jude gewöhnen können, der denkende am wenigsten. Aber was bedeutungsvoller ist, die Entwickelung der Moralität selbst wird gefährdet und leidet Schaden unter der Meinung, dass der Glaube allein schon für die Sühne und Vergebung hinreiche, ja dafür unentbehrlich sei, auch ohne moralisch gebesserte Gesinnung und That. Es ist nicht zu verschweigen, dass diese Theorie schon unter den ersten Stiftern des Christenthums Zwiespalt herrschte. Sie wurde als Neuerung und Abweichung angesehen und von den ältesten Aposteln verworfen. Indes hat sie in der Kirche die Herrschaft erlangt. Von grosser Wichtigkeit ist auch die Verwerfung des jüdischen Gesetzes. Wir meinen nicht die Aenderung und Abschaffung jüdischer Gesetzesvorschriften, sondern die Verwerfung des Standpunkts, nach welchem die Moralität der Handlungen nicht darin bestehe, dass sie um des vorgeschriebenen Gesetzes willen geschehen, sondern dass sie in der eignen Gesinnung wurzele und aus freier Selbstbestimmung hervorgehen müssen. Nicht die gesetzliche, zwingende Vorschrift dürfte als massgebende und treibende Kraft wirken, sondern die freie Liebe.' Das Judenthum hat indess ebenfalls diese Theorie und Idealität; es hält nur vorerst den gesetzlichen Standpunkt als untere und Anfangs-Stufe sittlicher Entwickelung und moralischen Strebens für jeden einzelnen fest und giebt den höheren, idealen als weitere Stufe zur Erstrebung auf. Die Erreichung dieses Ziels aber ist individuell; für die Gesammtheit ist die gute Handlung und die Moralität des gesellschaftlichen Zusammenlebens nur gesichert, wenn sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht dass der Mensch bei der untersten Stufe der Entwickelung stehen bleiben solle, aber es muss jeder damit anfangen, uud die Masse, die Gesellschaft, kommt kaum darüber hinaus. Die staatliche und gesellschaftliche Ordnung kann darum nur auf das Gesetz, nicht die freie Liebe gegründet und gebaut werden. Nur einen sehr geringfügigen Tlieil der menschlichen Gesellschaft und des geordneten Staatswesens kann die gute und rechte That dauernd und stets aus freier Entschliessung überlassen bleiben•; ohne gesetzliche Vorschrift würde sie nur bei den Wenigsten geschehen, nur bei den Besten alle Zeit und allen Umständen, wie in allen Lebenslagen und Verhältnissen gesichert sein. Nicht schon zur Entstehungszeit des Christenthums, heute noch ist der Standpunkt des ״Gesetzes“ nicht überwunden. Die ״freie Entschliessung“, die ״Liebe“ als höheres Ziel stellt auch das Judeuthum auf, die höhere Vollendung, das Princip eigener Erkenntniss uud besserer Moral ist darum nicht erst durch das Christenthum geschaffen worden. Wir heben als Beispiel die Armenunterstützung

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