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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1901-01-01 · No. 4. (1901) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
24-25 (1900-1901)
Issue
No. 4. (1901)
Date
1901-01-01
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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No. 4. —1901. Jüdisches Jahrg. XXV. Litteratur-Blatt. Zur «111*1־ Juümtinini uiul Jmlon l«‘tn‘1ren<U‘11 litterariM•!!(»!! Kr- M'licnmnKi'n auf 1U*m <U*r Philo* sophit‘, (iPsphirMe, KUinouraphip, Theolojjie, Orioiitnlm, Exegese, Homiletik. Liturgik 11n<l l'iidnKoj-ik. Vent 11t wörtlicher Redacteur: Rabbiner I)r. M. ItallUier in Magdeburg. Verlag und Expedition: Siegfried Cronbach in Berlin W. 57. Bücher der elnsehlhKiKeii Mtteratur, deren Besprechung 111 diesem Blatte gewünscht wird, sowie Briefe und Manuskripte *dnd an die RedACtlon Inserate 11. Beilagen an dieKxpe* ü i 11 o 11 franco einzusenden. Rahmer's ,,Jiiditohes Utter&tur-Blatl“ erscheint monatlich im Umfange eines gan/.cn Bogens 11. kostet hei allen Buchhandlungen (oder hei direktem Bezüge durch Siegfried t'ronbaeh in Berlin W. 67) vierteljiihrlieh eine Mark. — Die Abonnenten der in demsell«•!! Verlage erscheinenden ״ItraalMitchen Wooheiüehrlft“ tBedactenr M. A. Klansnerh welche hei allen Postanstnltcn und Bnchhandlnngen vierteljiihrlieh 3.— H. kostet, erhalten das ,,Jüdische Idtteratnr• Blatt" als Qratii-Beilage. — Inserate werden mit 30 pfg. die viergespaltene Zeile hercchnet und sind an die Expedition in Berlin zu senden. Abdruck einzelner Artikel nur mH der Angabe! ״Aue Ra hm er*• JOd. Litteratur-Blatt" gestatte«. Actenstücke zur Geschichte David Friedländers*]. V1.11 I >r. K. Meinals Docunients humains, als Zeugniss eines Mannes, der, ohne dazu berechtigt zu sein, gegen Ende des 18. Jahrhunderts eine grosse Rolle unter den Juden gespielt hat und zu manchen Zeiten einen grossen Lärm erregt hat, seien hier einzelne Stücke aus seinen Schriften erwähnt; zuvörderst ein Actenstück, das auf seine Familie Bezug hat, eine Eingabe, welche die Naturalisation seiner Familienangehörigen bezweckt: I. An das Königl. Generaldirektorium. Unser Vater . . . . F.war ein geborner Schlesier. Im Jahre 1739 kam er nach K . . . . und etablirte dort eine Handlung, welche noch bis auf diese Stunde von seinen ältesten Söhnen unter seinem Namen fortgesetzt wird. 1111 Jahre 1764 erhielt er ein Generalprivilegium Titulo oneroso für seine damals lebenden fünf Kinder, welches im Jahre 1775 auf alle seine Descendenten erweitert und worin ihnen allen die Rechte christlicher Kaufleute bewilligt wurden. Er starb im Jahre 1776 mit dem allgemeinen Rufe eines sehr einsichtsvollen Kaufmanns und eines eben- 80 redlichen Mannes. Wir sind bemüht gewesen, in seine Fusstapfen zu treten und den auf uns vererbten unbescholtenen Namen in seiner ganzen Reinheit zu erhalten. — Wir legen Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst die Zeugnisse der ostprenssischen Regierung, die Berichte der Regiemngsregistratur des Hofhaltsgerichts und Kriminalkollegii sowie des Officii Fisci, der Ostpreussischen Kammer, des Provinzialregiegerichts und des K.r Magistrats zu Füssen, welche alle unsere untadelhafte Aufführung begründen und dahin bestimmen, dass sowohl unser Stammvater als seine Descendenten in einem Zeitraum von 52 Jahren nie in eine Untersuchung wegen Wuchers oder anderer sträflicher, gesetzwidriger, ja auch nur verdäehtiger Handlungen gerathen sind. In Civilprocessen *) Siehe ״Jüd. Litteraturblatt‘1 Jahrg. XXIII (1894) No. 61 und 62. sind wir hingegen immer die Kläger gewesen und haben obsiegliche Urtheile erhalten. Um nicht an Selbstlob zu streifen, wollen wir diese Zeugnisse nicht mit Belägen vermehren, aus welchen sonst hervorgehen würde, dass wir in einer Zeit von mehr als einem halben Jahrhundert stets bemüht gewesen sind, den Haudel mit inländischen Waaren nach dem Auslände zu befördern; dass durch unsere Gewerbe in den Königl. Kassen überaus wichtige und grosse Summen eingeflossen; dass einige Mitglieder von uns aus eigenen Mitteln ansehnliehe Fabriken im Lande errichtet haben und noch fort3e(zen. Ew. Königl. Majestät Generaldirektorio ist dies alles nicht unbekannt. Wir begnügen uns, was diese Seite unserer Nützlichkeit betrifft, nur durch beigehende Atteste nachzuweisen, dass wir in den für die Handlung weniger ergiebigen Jahren von 1784 bis 1790 in die Königl. Kassen bezahlt haben: (Hier waren in der Veröffentlichung die Zahlen ausgelassen). Obschon wir nun durch unsere Titulo oneroso erlangten Privilegien die Rechte erworben haben, alle unsere Kinder in Ew. Königl. Majestät Landen, und vorzüglich in unserem Geburtsort K .... zu etablieren, so liegt es doch in der Natur des Menschen und der Dinge, das theils nicht alle Geschick und Neigung zum Handelsstände haben, theils bei der immer zunehmenden Anzahl der Familien, die einzige Quelle des Erwerbs, die uns offen steht: der Handel, nicht zulangen dürfte, alle Mitglieder derselben auf eine redliche Weise zu ernähren. Wir würden also nothgedrungen sein, wenigsteil einen Theil unserer Kinder im Auslande zu etablieren, wodurch sowohl nützliche Unterthanen, als ein Theil unseres Geldvermögens, dem preussiseben Staat entzogen werden würde. Diese unausbleibliche Folge, verbunden mit dem Gefühle unserer Perfektibilität und mit dem Wunsche, dem Staate, dem wir Dasein und Glückseligkeit schuldig sind, auf alle Weise nützlich und dankbar zu sein, bewegt uns Ew. Königl. Majestät allerunterthänigst zu bitten: Die sämintliclien Descendenten des . . . . F . . . mit einem Naturalisationspatent allerhuldreichst zu begnadigen; dergestalt, dass dieselben alle Rechte einer christlichen bürgerlichen Familie, ohne Ausnahme und Einschränkung, mit Niedersclilagung aller gegen die Juden existirenden Ge-

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