Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 23 (1894)
- Issue
- N° 12. (23.3.1894)
- Date
- 1894-03-23
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/5367336-6582189-5991453--2448-5369286- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Das XXIII. Jahrg JüdischeLi teraturblatt Zur Beleuchtung aller Judenthum und Juden betreffenden literarischen Ersehe!• nungen auf dem Gebiete der Philosophie, Geschichte, Ethnographie. Theologie, Orlen* talia, Exegesse. Homiletik, Liturgik und Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner l)r. Moritz Rah in er. Magdeburg, den 23. März 1894. Bücher der einschlägigen Literatur, weiche der Redaktion zugesandt werden, Anden in diesem Blatte eingehende Besprechung. Bei Einsendung יוסי zwei Recensions- Exemplaren erlolgt einmalige kurze Gratis-Insertlon. Das ,,Jüdisch« Literatur-Blatt,“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen. Preis bei allen Buohh&ndlungen (in Leipzig hei Bobeft F riese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״israelitischen Wocheuschrift,“ die vierteljährlich bei allen PostanstUten nnd Buchhandlungen 3 Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Literatnr-Blatt“ grätig. Inserate werden mft 25 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark berechnet nnd sind an die ״Expedition dieses Blattes“ zu senden, ßuohhänc■. er und Lehrer, welche direkt oder durch. Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 25 °/0 Rabatt. Irktxa.lt: Wissenschaftliche Aufsätze: Das Anathema im alttestamentlichen Schrifttum. Dargestellt nnd ,kritisch erläutert .von S. M au dl. II. Cherem. nach biblischer Anschauung. Recensionen: Flügel, Maurice Rev. Spirit of de Biblical Legislation in Parallel with ,talrnnd, Moraüsts, Casaists, New Testament,. Ancient and modern Law; Especially the social and political Institntions.(Schlnss.)—Lombroso, C״ Prof. Der Antisemitismus u. die Juden im Lichte der modernen Wissenschaft. Literarische Notiz. Zn Exodus Cap. 17 Ver3 11. Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte ist nicht gestattet. Oer Bann im alten Testamente. Von S. M a n d i, cand. phil. II. 1. Cherem nach biblischer Anschauung. So weit die hierauf bezüglichen Stellen im A. T. für unseren Gegenstand in Betracht kommen, liesse sich die ursprüngliche Bedeutung*) des Cherem auf einen durchaus heiligen Brauch zurückführen und zwar gehört diesevon Heiligung zu den anderen im Pentatauch enthaltenen Entsagungsformeln. Jedoch ist folgende Spezialisierung hierbei zu beachten: Während Letztere rein persönliche Verhältnisse zum Gegenstand haben (vgl. die analoge Stelle 4. B. M. 30, 19 לענות נפש), d. h. zur körperlichen Kasteiung dienten, und demzufolge durch Lösegeld verweigert werden konnten, war ein dem Cherem anheimgefallener Gegenstand unwiederruflieh Gott gew׳eiht. Die nähere Unterscheidung findet sich Lev. 27, 28 fi'. Ferner war der Bann (הרש) vom Opfer (קרבן) dadurch unterschieden, dass das Gebannte lediglich Gott überwiesen wurde, während das Geopferte zuweilen auch dem Darbringer dienen konnte, und nur eine vermittelnde Rolle zwischen ihm und Gott spielte. Von der ״Spende‘־ שנחה) oder נדבה) unterschied es sich dadurch, dass auch *) Das Targum Jeruschalemi setzt an den betreffenden Stellen für Cherem stets הפרשות oder תרומה. Hiermit scheint der sachlich wahre Sinn wohl getroffen, aber nur für den Cherem als Opferbestandteil, also in späterer Entwickelung. Die etymologische u. nrsprüngliche Bedeutung gewinut hierbei nichts. Wellhausen, Skizzen nnd Vorarbeiten III p. 105 scheint es mit קדש zu identifieiren, wonach dasselbe Synonymon vorläge und daher Weihe und Verachtung zugleich ausdrückte s. I. T. ij 15 Anm. Die Annahme Gbyllany's, (die Menschenopfer der alten Hebräer, p, 377) beruht offenbar auf Irrthuin. Denn dieses Cherem hat auf Menschenopfer keinen Bezug. Der Unterschied, den Ghyllany vermisst, ist ausdrücklich in dem Wörtchen אך (s. Lev. C. 27, 28) vorhanden, welches das vorstehende נדר und קרבן vom folgenden הרם teilt. Ausserdem scheint auch מאדם עד בהמה vorwiegend für feindliche Individuen im Gebrauche, vgl. Dillman kurzgef. exeget. Handbuch Lev. 27, 29. Ewald, Die Altertümer des Volkes Israel S. 106, J. D. Michaelis, Mosaisches Recht 111. S. 12, wo jedoch Cherem mit der Uebersetzung ״Heiliges“ ungenau präzisirt zu sein scheint. diese gelöst werden könnte (3 M. 27, 1 ff.), das (Jebannte 'aber ein für alle Mal Gott gehörte (das.), vom ״Verfluchten“ (אלה) dadurcu, dass dieses iri alleiniger Gedanken- resp. Wörtäusserung bestand, der Bann da* gegen Handlung und ^tatsächliche Ausführung erforderte. Vom ״Gelübde“ (גדר) endlich unterschied es sich, dass dieses in der Regel eine zukünftige, •der Bann aber vorwiegend eine gegenwärtige Leistung zum Objekte hatte. Auf Grund dieser Verschiedenheit scheint es also dass Cherem dem Begriffe Opfer schlechthin nicht entspricht, es ist wohl auch von vornherein eine Besitzesentäusserung, aber in dem Sinne, der bei den Opferarten nicht vorwaltet. Dort galt es, durch eine dem betreffenden Vergehen entsprechende Sühne also durch unfreiwillige Gabe den Herrn zu versöhnen, nicht so bei Cherem, welches eine unfreiwillige*) Entäusserung des Besitzers war. Diese Weisung findet sich in •ihren Anfängen vorwiegend bei Kriegsaulässen gegen feindliche Völker, (Jos. 6, 18, 27, Jud. 11. 31**) Darnach dürfte es sich erklären, dass Cherem sehr häutig bei Aufzählung der Opferarten ganz und gar ignorirt wird. Es ist hier blos an die Stelle Num. 29, 39: לכד מנדריבם ונדבתיבם u.s.w. zu erinnern, wo wirwie an vielen ähnlichen Stellen Cherem vermissen. Es legt dies also die Ansicht sehr nahe, dass Cherem nicht dieselbe primäre Heiligkeit mit den andern cultuellen G: ttungen teilte, dass aber die genannte kriegerische Sitte allmählich bei gefahrdrohenden Volksinteressen wie überhaupt in Zukunft ein neues Moment im Opferkultus gründete.***) Cherem galt dem *) Nach Hengstenberg, (Christologie. II. S. 456) bedeutet Cherem eine unfreiwillige, gezwungene Weihung, welches jedoch dem Wortlaute Lev. 27. 28 nicht entspricht, vgl. C. T. Keil Hdboh der bibl. Archäologie S. 356. **) Solche Weihungen galten dem ״Gotte der Heerschaaren“, der Israels Geschick gegen Feiudesmacht leitete, und es begreift sich wohl, dass sie eine weitere Nutmiessung völlig ausschlossen, die letztere nebst dem Wortbruch au׳ h eine Läugnnng göttlichen Walteus involovirt hätte. Die Sitte der andern alten Oalturvölker, wonach diese gleichfalls vor ihrem Heereszuge Gelöbnisse vorausschickten (vgl. Tac. Annal 13—57 Liv. 3. 65, Caesar Bell-Gall. 6.17) wird wohl dieselbe sein, nur mit dem Unterschiede, dass der Zweck verschieden war: hier eine Weihung lediglich dein Gocte, dort eine Huldigung den Göttern, vgl. Uiehin. lldbch. L S. 175 ff. ***) Wir wollen gleich vorweg vor etwaigen Irrthum warnen, indem es auf Grund von mancherlei Belegen möglich scheint, Cherem mit den andern Opferarten zu identifieiren. Es soll zugegeben werden dass Cherem ein integrirender Theil des Orferkultus war, oder ge’ nauer wurde, allein, wie für die Folge festzuhalten sein wird, au* secundärem Wege. Die Stellen Talm. Eraohin 28 b, in denen חרמי נהנים חרמי שמים nnd הרמי בדק הבית aufgezählt werden, dürfen also nicht verleiten, etwa ein ursprünglich gleiches Verhältnis mit זבח עוי*ה und ihren Nuancinmgen anznnehnen, denn hier ist diese Emtheilunguml Klassifizierung eine spätere (vgl, Xedarim p. 18 b).