Mannheim
Compact Memory

Das jüdische Literaturblatt · 1894-03-16 · N° 11. (16.3.1894) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
23 (1894)
Issue
N° 11. (16.3.1894)
Date
1894-03-16
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/5367336-6582189-5991452--2443-5369282
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

XXIII. Jahrg. JUL 11. JiidischeLiteraturblatt Zur Beleuchtung 111er Judenthum und Juden betreltenden literariechen Erecheinungenlaul dem Gebiete der Philosophie, Geschichte, Ethnographie, Theologie, Orien• talia, Exegese•, Homiletik,' Liturgik und Pidagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. Magdeburg, den 16. März 1894. BOcher der einschlägigen Literatur, welche der Redaktion zugesandt werden, linden in diesem Blatte.eingehende Besprechung. Bei Einsendung von zwei Recensions• Exemplaren erfolgt einmalige kurze Gratis-Insertion. Das ״Jüdische Literatur-Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen. Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei liobert F riese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״Israelitische(! Wochenschrift,“ die vierteljährlich bei allen Postanstil'en und Buchhandlungen 8 Mark zahlen, erhalten das ,Jüdische Literatur-Blatt“ gratis. Inserate werden mit 25 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark berechnet und sind an die ,Expedition dieses Blattes“ zu senden. Buchhandler und Lehrer, welche direkt oder darch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 25 °/0 Rabatr. XnHa.1t: Wissenschaftliche Aufsätze: Das Anathema im alttestamentlichen Schrifttum. Dargeetellt und kritisch erläutert von S, H a u d 1. — Erklärung unklarer Bibelstellen. Von Dr, H e r z e 1, Recensionen: Flügel, Maurice Rer. Spirit of de Biblical Legislation in Parallel with Talmud, Moralists, Casaists, New Testament, Ancient modern and Law; Especially the social and political Institutions. Baltimore 189?. Literarische Notiz. Ein Prachtwerk. — Religionswissenschaftliches. — LitterarischeAnzei^en__^___^>^^___^_>__> Unbefugter Nachdruck aue diesem Blatte nicht geetattet. Das Anathema im alttestamentlichen Schrifttum. Dargestellt und kritisch erläutert ron S. Mandl, cand. phil. Einleitung. Für Wesen, Ursprung und Entwickelung des ״Cherem“ (Bann) ist beachtenswert, dass ausser der ursprünglichen Bedeutung desselben im alten Testament, welche klarzalegen wir Eingangs unserer Abhandlung versuchen, auch im Talmud — eine Richtung gebende Quelle hierfür — Begriff und Wesen des Cherem in bezeichnender Weise behandelt nnd aufgefasst wird. Wir denken hier an die speziell im Talmudischen Schrifttum vorherrschende Methode, die ohne jegliche festgesetzte Ordnung von Vorn herein, dennoch eine gewisse Systematik, wenn man so sagen kann, voraussehen lässt. Diese wird auch für unseren Gegenstand zu beachten sein. Wir glauben dies umso eher vorausschicken zu müssen, als es für unser Vorhaben, über den ursprünglichen und späteren Bann (Synagogenbann), über dessen Entstehungs- und Entwickelungszeit klares Liebt zu verbreitern geeignet, zu sein scheint. Es wird genau zu untersuchen sein ob und inwieweit Cherem als eigentlich jüdische Institution zu betrachten ist, sein Spezifisches im Vergleiche zu anderen mosaischen Strafordnungen, ob und inwieweit ferner die Annahme von Graden des Bannes, ein einstiger Streitpunkt unter den Gelehrten (s. Weber, Verfluchungen; Gildemeister, Blendwerke des religiösen Ratinonalismus1), begründet und zunächst wie weit sie es vom Gesichtspunkte der Quellen aus sei. Denn nachdem im alten Testament für eine solche Annahme absolut kein Anhalt vorhanden ist, scheint es wohl naheliegend, einen solchen * Ausser den Genannte» wären noch die Ajuichten Folgender zu vergleichen: Bindrim: de gradibu* exeommunp. 331; Güdwin, Moses et Ahron p. 393; Leusden, pkil hebr. mixt. p. 389; WiiiDtr, der Bann and seine geschichtliche Entwickelung. Jsst Geschichte des Judentums 111 126 und läO, welche sich für Gradunterschied anssprechen, während Vitrinra (Synagoga ▼eter» p. 789), Leidecker (de rsp.-hebr.- p. •63; Ugoliui Thes• antiqu.), der entgegengesetzten Ansicht sind. 1m Talmud aufzusuchen, in welchem beide Teile. Mischuali und Gemara, der Abfassung und dem Inbalte nach genau zu unterscheiden sind. Die Mischnah bildet gleichsam den Grundstock des im Talmud enthaltenen Lehrstoffes. Sie ist etwa um 220 v. Clir. G. abgeschlossen und bildet den Codex aller Lehrermeinnngen, welche bis dahin von deri Tannaiten (Mischnalehrer) abgegeben und von Rabbi Jehuda Hauassi oder Hakadosch zu Anfang des 3ten nachchristlichen Jahrhunderts gesammelt wurden. Die Gamara dagegen, bei der ebenfalls zu nnterscheiden zwischen jerusalemischer und babylonischer (erstere etwa um 400, letztere um 500 v. Cbr. G. beendigt), ist das Ergebniss der späteren Schule, eine Sammlung des die Gesetzesbestimmungen bis ins kleinste Detail erforschenden Materials, wozu am Wesentlichsten die Amoräer oder sogenannten Boraithalehrer beitrugen. Diese haben den Lehrstoff der Tannaiten vervielfältigt, indem sie gleich ihnen das Gesetz Mosis erläuterten und fortbildeten, und zwar nach Massgabe ihrer jewelligen Zeit- und Ortsverhältnisse.*) Es scheint uns umso nöthiger dies hervorzuheben» als es für unsere weitere Klarlegung sehr von Wichtigkeit ist. Es musss beachtet werden, dass der Talmud nicht blos als Gesetzbuch, sondern, und dies zunächst! als Lehrbuch von Haus aus gilt. Es konnte demnach nicht fehlen, dass etwaige Vorkommnisse, welche an diese Forschungen, oder umgekehrt,Lehrbeschlüsse, welche an Thatsachen anknüpften, mit hineinbezogen wurden. Es scheint umso mehr bestätigt, wenn man beachtet, dass die beiden Disciplineü, Halachaund Hagada, im Talmud stets Hand in Hand gehen. Nur auf Grund dieser Voraussetzung wird die Stellungnahme der Talmudisten dem Begriffe Cherem gegenüber zu folgern sein. Besagtes Vorgehen gestattete ihnen nämlich immer nur, ein dem betreffenden Tractat einschlägiges Thema zu behandeln, und dies gilt nun ebenso von unserem Gegenstände Oberem. Es wird sich zeigen, dass unter Cherem im Talmud nicht gemeinhin Exclusion bezw. Verbannung gemeint ist, denn im Tract. Nedarim beispielsweise wird es als Gelübde, im Moed Katan hingegen als Aus- Schliessung behandelt.**) Was nun die Entstehung des Cherem betrifft, so dürfte sich aus Mischnah Edujoth V. 6 ergeben, dass daraus schon sehr früh eine Massregel entstand. Der daselbst bezeichnete Fall ereignete sicli zu einer Zeit, wo hellenischer Einfluss noch nicht Platz gegriffen; im * Vgl. E. Schürer Geich, des jüdischen Volkes im Zeitalter J. Chr. 1. S. 186 n. § 25 DI. ** Vgl, R. Nissim zu Nedarim p. 2 a.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.