Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 23 (1894)
- Issue
- N° 7. (16.2.1894)
- Date
- 1894-02-16
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
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26 Gemeinde die Namen sämtlicher Familien veröffentlicht und in solcher Weise dem Forscher zugänglich gemacht ,werden.— Für meinen Zweck dienten mir dieCopien der leserlichen Grabsteininschriften in Sofia und ein j Verzeichnis sämtlicher steuerzahleuden Mitglieder der j hiesigen Gemeinde, von den Spagnolen pecadores (sprich: j petschadores) genannt. J Dass bei den im Orient lebenden Juden der Orient einen grossen Einfluss geübt, wird sicherlich nicht befremden, und so haben die aus Spanien vertriebenen Juden auch in ihren Namen diesen Einfluss nicht verleugnet. Infolge dessen finden wir bei den spagnolischen Juden (vulgo ״Sefardim“*) arabisch-türkische Bei- und Spitznamen, die dieselben natürlich erst in den letzten 4 Jahrhunderten, seit ihrer Vertreibung aus ihrem Rabenmutterland Spanien angenommen oder erhalten haben. (Fortsetzung folgt.) Zur modernen Pentateuchkritik. Von Dr. B. Königsberger. XIII. Wie uns die ägyptologischen Forschungen gelehrt haben, bezeichnete man diejenigen Männer, welche sich in den unter der Leitung der Priester stehenden Schulen einen hohen Bildungsgrad angeeignet hatten, mit dem Namen ״Schreiber‘•, vielleicht nicht einfach deshalb, wetl sie schreiben konnten, sondern weil sie durch den Unterricht in der Kenntnis der überaus zahlreichen hieroglyphischen Zeichen gezwungen waren, gar viele Schriften kennen zu lernen; vielleicht auch weil sie fähig wurden, Schriften zu verfassen, für die mau nur Hieroglyphen verwendete. Dass wir von dieser Institution auch im Pentateuch eine Notiz finden, möchte ich heut i m Folgenden nachweisen. Num. 11,23 ff. wird von der Erwählung von 70 Männern aus der Schaar der .,Alten des Volkes“ erzählt. Kein Wort über die Art, wie sie ausgewählt wurden. Die jüdische Tradition liess es sich begreiflicherweise nicht entgehen, den Modus der Wahl zu erörtern**). Aber es bleibt auffällig, weshalb sie nicht genannt werden (vgl. Mischn. Rosch hasch. II Ende und Tos. ib. 11,3), falls sie überhaupt irgendwo aufgeschrieben waren. Ja, der Ausdruck מבחורים (V. 28), der hier wohl dem בכתבים entspricht (vgl. auch Mal bim), besagt etwas einfacheres, als eine ausdrückliches Ausloosen. Und hätte בכתבים hier die geläufige Bedeutung, so wäre nicht recht emzusehen, weshalb der Redaktor den Ausdruck gewechselt habe. בכתבים muss daher an־ ders aufgetasst werden. Man beachte zunächst, dass בכתבים det. geschrieben ist Sei es nun, dass das Wort demnach als Part. I oder II im Qal gebraucht ist, so hat es doch jedenfalls transitive Bedeutung und bezeichnet die ״Schreibkundigen, Schreiber,“im ägyptischen Sinne. Es waren also die זרנים, von denen nach den jüdischen (Quellen je 6 aus einem Stamme gewählt wurden, geistig hervorragende, gehörig in den Wissenschaften ausgebildete Männer — nach einer Baraitha im Midr. haggadol z. St, die ich augenblichlicb nur inhaltlich kenne, waren aus dem Stamme Levi nur vier, wahrscheinlich da die Leviten, Moscheh und Aharon ohnehin ״prophetisch begabt“ waren —, welche Moscheh über das ihm durch *) Das unter Sefardim nicht sämtliche jüdischen Bewohner des heutigen Spanien zu verstehen sind, erhellt unter anderem aus folgender Stelle des z. Z. in Sevilla lebenden Rabbiners una Liturgikers Abudirham (gewöhnlich Abudarrham genannt) (fol. 22b editio Venetia 4307=1547) ובספרד נוהגין לומר ברכה זו, als ob אי«נ■^ א (Sevilla) nicht auch zu Spanien gehörte. **) Näheres über diese Stelle bei W. Bacher, Zur Geschichte der Ordinatio, in ״Mtschr. f. Gesch. u. Wiss. d. Judentli.“ 1894, 129 f. Gott angekündigte Ereigniss belehrte und beauftragte diese frohe Botschaft dem Volke zu seiner Beruhigung vorauszusagen. Die Priester hatten nur die Aufgabe der höheren ״Rechtsprechung.“ Ich verstehe darunter diejenigen Ent- Scheidungen, welche auserhalb des Bereiches privatrechtliehen Streitigkeiten lagen und Fälle betrafen, die auf das Verhalten des Einzelnen zu Gott resp. zur israelitischen Gesammtheit Bezug hatten; vgl. z. B. Deut. 24.8 (״Aussatz“). Zwar scheint es nach Deut 17,9, dass die Priester auch in privaten Streitigkeiten die Jurisdiction hatten. Doch mit Nichten. Gerade aus der genannten Stelle ist das Gegenteil einer solchen Behauptung zu erschliessen, da es nicht או אל השפט sondern ואל הש׳ heisst (V. 12 spricht nicht dagegen). Der Terminus הכהנים הלוים bezeichnet nicht etwa, wie Naumann anzunehmen scheint (S. 135), die einfachen Leviten, die zum Tragen von Tempelgeräthen etc. herangezogen wurden, sondern die legitimen Priester, die, wie hier vor dem Einzuge in das heil. Land ausdrücklich constatirt werden sollte, dem Stamme Levi angebören mussten und daher wohl im Register auf geführt werden. An der Tempelstätte sassen also Richter und Priester. Die ersteren allein bildeten wohl den .obersten Gerichtshof“, der in der Lage war, Entscheidungen zu fällen, die dem Einzelrichter in den Städten aus dem Gedächtniss geschwunden waren fl7,8), weil sie die Priester über das von diesen gehütete Gesetz befragen konnten. Die Priester verkündeten die Lehre, und der Gerichtshof sprach das Urtheil (V. 11). — Wo es sich aber um Gottesurteile im eigentlichen Sinne handelte, wurden, wie erwähnt, die Urim und Thumim befragt. Hierhin dürfen aber keineswegs — hier hätte der Verf. gleichfalls gegen Wellh. das Wort ergreifen müssen — Fälle gezogen werden, wie Ex. 21,6; 22,8. In ihnen weist der Gebrauch von האלהים nicht, wie Wellhausen behauptet, durchaus darauf hin, dass derartige ״besonders feierliche Rechtshandlungen, vor Gott vollzogen werden.“ Es müsste denn sein, dass man aus diesem Terminus mit der Mechiltha zu 21,13 (aus מעם מזבחי) ableittet, dass der hier genannte ״grosse Gerichtshof“ im Tempel selbst Recht sprechen sollte (״vor Gott sitzend“); W., der von besonders feierlichen Rechtshandlungen unter Hinweis auf Ex. 21,6 spricht, dürfte in Verlegenheit kommen, wenn er zu Ex. 22,8, wo doch gleichfals der Terminus עד האלהים gebraucht ist, das ״besonders Feierliche“ in der betr. Rechtsverhandlung nachweisen wollte. Man darf auch auf Ps. 7,12 אלה׳ שופט צדיק hinweisen, um für אלהים, das mit ״ אלהEidschwur“ zusammenbängt und von dem gleichlautenden Gottesnamen insofern zu treunen ist, als sie entweder verschiedener Wurzel sind, oder ״ אלהschwören“ Denominativ von ״ אל׳Gott“ ist, die Bedeutung ״Richter“ zu erweisen. Ja, es will mich bedünken, dass man auch Ex. 21,13 die Worte והאלהים אנה לידו, welche man gewöhnlich mit, ״und Gott fügte es in seine Hand“ übersetzt, das Wort והאלהים auf die Richter zu beziehen hat; denn 1) wäre der Zusatz ״Gott hat es gefügt“ nach לא צדה überflüssig, 2) wäre die Ausdrucksweise immerhin seltsam da nachher 1 ושמתי. pers. steht. Auch Num. 35 22 ff ist von einen solchen Gedanken durchaus nicht die Rede! (Vgl. bes. ib. V. 24). Vielmehr bedeutet die Stelle, dass der ״Fehlmörder“ dann durch die Flucht nach einer Zuflnehtstätte sich vor dem Bluträcher retten kann ״wenn es ihm der Richter an die Hand giebt.“_Anders verhält es sich natürlich mit Stellen, wie Lev. 24,12, wo ein Befragen Gottes doch die Urim und Thumim stattgefunden haben dürfte. Ich wende mich noch gegen den Verf., der sich be-