Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 23 (1894)
- Issue
- N° 3. (19.1.1894)
- Date
- 1894-01-19
- Page
- Seite 12 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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12 Süchos וירא ראשית לו כי שם חלפת מחקק nur gezwungen und nur sehr geschraubt zusammengefägt werden kann; weil er mit dem Schlussatz צדרת ה׳ עשה ופו׳, der auf den Stamm Gad gar nicht passt, in gar keinem Zusammenhang stehen kann, und weil schwer zu errathen ist, warum die Häupter des Volkes mehr bei dem Gad beschiedenen Theil, als jenem von Reaben und Halb- Manasse haben versammelt werden müssen? Wir meinen, dass Vers 19 uns eine Handhabe bietet, hinter das Richtige zu kommen. Dieser Vers schliest mit ושפני ממוני חול. Was mit diesen Worten gesagt sein soll, worauf sie zielen wollen, ist schwer zu errathen. Denkt man an Exod. 2,12, so dürfte hier von einer Todtenbestattung die Rede sein, טמן klänge aber geringschätzend (•wie das deutsche ״verscharren“,) verbunden mit שפני klingt es gewählt und auszeichnend. Ist nun daran zu denken, so gewinnt die dunkle Stelle (V. 21) an Verständniss und zwar so, dass Mose vornehmlieh (ראשית) hier sein Ende vorgeschauet (וירא—לו). Dies wird nun also ausgeführt: ״Denn dort (wohin die Völker geladen werden, auf jenem Berge V. 19) ist der Landstrich (חלקת מחפק), wo er in Ehren (ספון) bestattet ist. Aber nicht Moses allein, sondern auch die ü b ri g e n Volksobersten, die den Jordan nicht überschritten) וירת ראשי עם (statt ויתא lies ויתר. Das ר׳ des folgenden ראשי ist auch zum vorhergehenden Worte hinaufzuzieheu). Der Schluss צדקתה׳ עשה ist in diesem Falle Apposition zu מחקר und ויתר ראשי עם. Vers 21 würde daher hinter Vers 19 am rechten Platze sein. — R. Recensioneii. מדרש אנדה. Agadischer Commentar zum Pentateuch nach einer Handschrift aus Aleppo zum ersten Male herausgegeben und mit Erläuterungen versehen von Salomon Huber. Wie 1894, Druck und Verlag von A. Fantu II. (Schluss.) Nun hat aber Maimonides seinen Mischne Thora erstirn Jahre 1180 zur Vollendung gebracht (S. Graetz Gesch. d. J. B. VI. S. 313), der Verf. unseres Midrasch muss daher diese Stelle entweder selbst gesehen oder von einem, der diesen Passus darin gelesen, übermittelt gehabt haben. Da er ferner bei Abfassung seines Midrasch doch mindesten 20 Jahre alt gewesen sein mag, so wird dieses Werk wohl nicht vor 1200 entstanden sein. Es kann daher der Verfasser durchaus nicht R. Mose Hadarschan sein, noch ist es möglich, dass er den Commentar des Raschi zum Pentateuch, der fast um ein Jahundert früher gelebt hat, nicht gesehen hätte. Die Ansicht des sehr geehrten Herausgebers (S. VII Einleitung), es hätte der Verfasser seinen midraschischen Stoff auch aus dem Sepher Hajaschar geschöpft, kann wohl, muss aber nicht angenommen werden. Die Legende von dem sodomitischen Bette, welchem zugereiste Personen in Folge einer merkwürdigen Gastfreundlichkeit je nach dem Wüchse uud der Grösse derselben entweder mit stark verkürzten oder mit übermässig verlängerten Gliedmassen stets entstiegen sein sollen, welche Legende übrigens dem Prokrustes-Bette des griechischen Mythos ihren Ursprung wohl zu verdanken hat, kann viel (her dem Jalkut als dem Sefer Hajaschar entnommen worden sein. Ebenso kann die Legende von dem Aussätze des Pharao und der Heilung desselben durch das Baden im Blute geschlachtete!•, israelitischer Kinder eher dem Midr. rabba zu Exod. entlehnt sein, wenngleich beideu Legenden die Erzählungen im S. hajaschar als ursprüngliche Quelle zu Grunde lagen. Seite 162 Z. 1, hat der Verfasser im Satze ולמה נקרא חושים [שוהם] שהיה שחור בנופו das Wort שוהם hinzugefügt, dadurch ist erst die Stelte verständlich. — Auf S, 201 zu לא תתעמר בה ist im Text sowohl wie in der Anmerkung 7 z. St wohl עמירתא statt עמיתרא zu lesen. Im Interesse der jüdischen Wissenschaft wünschen wir dem gesch. Herausgeber, der am 5. Schewat sein 67 Lebensjahr vollendet hat, erneute frische Schaffenskraft — (ע׳מ׳ש! — Rd.) Eabb. Dr. N. Kronberg. Bildergrttese ans dem heiligen Lande. 400 Orig.-Illu strationen von Prof. A. H. Harper, mit begleitendem Text von Dr. th. C. Geikie. Charlottenburg 1894. Verlag von Otto Brandner. 36 Lieferungen zn 60 Pfennig. Von diesem Werke sind bisher acht Lieferungen erschienen. Nach dem Bericht der Verlagsbandlnng sind drei Jahre zur natnrgetreuen Aufnahme der Bilder erforderlich gewesen, und ein ״genauer Kenner“ des heil. Landes hat den Text geschrieben. Der Zweck der vorliegenden ״Bildergrüsse“ ist die Wiedergabe aller in der heiligen Schrift geuauuten Plätze, soweit sicher noch Spuren davon anzutreffen sind. Mehrfach scheint man daraus diese und jene Fragen mit grösserer Wahrscheinlichkeit lösen zu können. Indess ist ein eigentlich kritisches Verfahren nicht eingeschlagen. Das Ganze ist populär erzählend. Die Schilderungen sind zum Theil wohlgelungen, sie ergeben ein getreues Spiegelbild vom Thun und Lassen der Bewohner. Das Ganze wird ein Prachtwerk zum billigen Preise von 15 Mark sein. Literarische Notizen. 1. Strafgericht über Todte. Zur Beleuchtung deutcher Strafrechtspflege in der guten alten Zeit werden dem ״Hann. Cour.“ einige wnnderliche Fälle mitgeteilt. Der eine betrifft einen Juden, Jonas Meyer, der am 21. März 1699 mit einer Anzahl Genossen durch den Strang in Celle hingerichtet wurde. Wir lassen eine wortgetreue Abschrift des bei den Akten der Justizkanzlei Celle befindlichen Urteils folgen, wonach über den todten Jonas Meyer nachmals Gericht gehalten worden ist. Es lautet: ״Demnach man vernehmen müssen, auch bey eingezogener erkundigung erfahren, welchergestalt der gestern mit dem Strang zum Tode gestrafte Jude Jonas Meyer so gottlos und verwegen gewesen, dass Er noch vor seinem ende zu grösstem äjgerniss der umbstehenden und andern Christen ganz schändliche und Gotteslästerliche leden gegen nnsern Heyland und Seeligmacher Christum ausgestossen; Und dan von der hohen Obrigkeit resolvirt, desshalb auch gegen dessen verflugten Cörper ein Exempel zu statniren. So wird durch Urtheiler und Beysitzer dieses peinlichen Halssgeriebts zu recht erkaml, dass solcher auf gedachter Obrigkeit Befehl von der Oerichtsstette abgenommen und öffentlich vor dieses Gericht gebrauchte Cörper wieder dahin gescheppt, demselben die Zunge, mit welcher die Gotteslästerlichen reden ausgesprochen, aus dem Halss gerissen, und öffentlich verbrand, darauf derselbe wieder nach aer Oerichtsstette geschleppt wird, folgents selbiger daran und zwar nebst einem Hunde bey den Füssen von neuem auffgehenket werden 8011. lmmasseu dieses alles ohngesammt zu exequiren gegenwärtigem Scharffrichter hiermit anbefohlen wird.“ 2. Zu den Ausführungen im Artikel ״Hebr. Grabschriften“ (Literaturblatt Nr. 52) gestatte ich mir Folgendes zu bemerken: 1) In der Bibel ist schon סצנה (Denkmal) als Grabstein erwähnt: 1. B M. Cap. 36, V. 20 ״Und Jakob stellte eine Säule auf ihr (Rahels) Grab.“ Vergl. ferner 2. B. Saut. 38,1». Ezech. 39,15. Hier ist Zijjun =־ Mazewoh. (Siehe Michlol zur Stelle), Jer. 31,20. 2) Gegen die gegebene Erklärung von נפש spricht Erubin 54b (Siehe Raschi das.) 3) Dass schon aus der Geonimzeit Grabsteine mit Inschriften bekannt sind, hierfür sind wohl erst Belege zu erbringen. Vielmehr ist aus dem Schreiben S. L. Rapaports S. 28 im ״Gal-Ed“ von Lieben zu entnehmen, dass aus der Amoraimuud Geonimzeit keine Grabesinscbrilten vorhanden sind. Die ältette Inschrift, welche uns bekannt ist, ist die des Isak Alfassi (gest. in Lucena 1103), die im III. Th. des Rif angeführt ist. Ob die Inschrift gleich nach, seinem Tode, oder erst später abgefasst ist bedarf noch der Erwägung. 4) Merkzeichen oder Grabinschriften müssen aber doch schon in der Tornaimuud Amoraimzeit gebräuchlich gewesen sein. Vergl. Svnh. 47a אין קוברין רשע אצל צדיק. (Siehe Jor. dea 362,5). 6) Die Grabstätten wurden besucht, folglich waren sie markirt. (Vergl. Taanith 23b und 16a. Siehe Tosafoth יוצאין לנ ה und Remo zu Jore dea 346,1.) 6) Für die Beibehaltung der hebr. Inschriften neben der deutsehen ist einzutreten, damit wenigstens דראו בשסותם עלי אקמית. A u e r b a c h-Dresde n. Verautwortl Redact-üiu Dr. Rahmer, Magdeburg. Druck Friedrich Rasche & Co., Magdeburg. Verlag Hob. Friese, Leipzg.