Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 52. (29.12.1893)
- Date
- 1893-12-29
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 52. Das XXII. Jahrg. JüdischeLiteraturblatt Zur Beleuchtung aller ludenthum und Juden betreffenden literarischen Ersehe!• nungen auf dem Gebiete der Philosophie, Geschichte, Ethnographie. Theologie Orien• talia, Exegesse. Homiletik. Liturgik und Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner I)r. 310 ritz Ra Inn er. Magdeburg, den 29. Dezember 1893. Bacher der einschlägigen Literatur, welche der Redaktion »!gesandt werden, finden in diesem Batte eingehende Besprechung. Bei Einsendung van zwei Recensions■ Exemplaren erfolgt einmalige kurze Gratis-Insertion. I)a8 ״Jüdische Literatur-Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen. Preis bei allen Buchhandlungren (in Leipzig bei Robert F riese) pro Jahrgang 8 Hark. Abboneuuten (1er ״Israelitischen Wochenschrift,“ die vierteljährlihh bei allen Postanstalten und Buchhandlnngen 3 Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Literatnr-Blatt“ gratis. Inserate werden mit 25 l*f. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Buchhandle!• und Lehrer, welche direkt oder durch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 25 »/״ Rabatt. Xnl1a.lt: Wissenschaftliche Aufsätze: Hebräische Drabschnften. Von R. — Erklärung unklarer Hibelstellen. Von Prof. I)r. Herzel-Brody. (Schluss.) Recensionen: Moritz Stern, Urkundliche Beiträge über die Stellung der Päpste zu den Judeu. Von Fr.-D. — Ist Jesus derErlöser? Sieben Kanzelreden von Schwalb _ Die W i e d e r h e r s t e 11 u 11 g I 3 r a e 1 s iiul erpergischen Periode. Von Prof. Dr. Kosters. Unbefugter Nachdruck aus diesen Blatte nicht gestattet. Hebräische Grabschriften.!Müssen jüdische Grabschriften hebräisch abgefasst sein, und ist hebräische Abfassung unerlässlich auch neben der deutschen? Unsere Absicht ist selbstredend nicht, das Hebräische zu verdrängen, aber die Frage über Zulässigkeit deutscher und die Notwendigkeit hehr. Grabschriften wiederholt sich im Leben gar oft und drängt Rabbiner zur praktischen Entscheidung: sie verdient daher zur Erzielung von Klarheit und Ueberein- Stimmung eine öffentliche Erörterung. Faktisch verhält sich die Sache so, dass bereits von den hebräischen In- Schriften vielfach Abstand genommen und hebräisch gar nicht oder nur zum Tlieil gewühlt wird, aus Pietät, oder Gewohnheit, oder Rücksicht; auch hier kommt es vor, dass man das Hebräische, — weil man es nicht mehr verstellt, — auf die Rückseite des Grabsteines stellt, man sucht es quasi zu verbergen. Soll und muss nun die Grabschrift hebräisch abgefasst sein, ganz oder teilweise? Die Erhaltung des Hebräischen ist Plliclit und Not- Wendigkeit, warum dem also entgegentreten? wird man dagegen fragen. Sie ist Pflicht mul Notwendigkeit für die Synagoge, erwidern wir, und docli ermöglichen wir die Kenntnis und das Verständnis des Hebräischen nicht für das grosse Publikum, weder durch Klagen und Bitten, noch mit Gewalt und Zwang. In der Synagoge dient das Hebräische der Hebung und Gemeinsamkeit der Andacht, die Grabschrift aber enthält nur biographische Notizen und dient nur individuellen, nicht gemeinsamen Zwecken. Was nützt demnach da die Schrift und Notiz, wenn sie nicht gelesen und verstanden werden kann? Faktisch ist auch schon hier, wie so oft, das praktische Leben über die religiöse Theorie hinweg-, und ihr vorangeeilt; die Theorie rückt dann gezwungen nach und will nach und nach, stückweise, bewilligen, was sich das Leben von selbst auf einmal genommen bat; die Theorie lässt sich gewöhnlich erst im Kampfe abriugeu, was sie von Anfang hätte gut willig gewähren können nach dem riehtigen Grundsatz : מוטב שיהיו יטו:;ין ונו׳. Faktisch stellt die Sache so, dass man kaum noch eine ausschliesslich hebräische Grabsclmft findet; meistens ist sie com pro missartig hebräisch und deutsch, oder auch auscliliesslieh deutsch, und dann zwar auch compromissartig mit deutscher Angabe des jüdischen Datums; oft. auch, ohne Berücksichtigung desselben, nur Angabe des gewöhnliehen Datums. Denn obwohl das gewöhnliche Tages- Datum kein spezifisch christliches Moment an sicli trägt, so hat man doch die Jahreszeiten bisher nach jüdischem Datum gefeiert, in neuerer Zeit indess hat man vielfach auch diese Sitte schon fallen gelassen. Man konnte erst das Hebräische nicht mehr lesen und den jüdischen Kalender (Luach) nicht mehr verstellen; dann brauchte man es nicht mehr und hat sich ganz davon losgesagt. So bröckelt mit der Zeit Vieles ab und gellt verloren, was man anfangs für religiös wichtig und notwendig hielt. — Ein anderes Hindernis für hebräische Grabschriften ist die Schwierigkeit, sie anfertigen zu lassen. Es linden sich nicht überall dafür kundige Männer, oder sie werden nicht aufgesucht. Man liest daher gewöhnlich Schablonenhaft angefertigte Grabschriften, mit überschwenglichen, lü genhaften Schmeicheleien, mit schlechter Stylistik, falscher Grammatik und kalendarischen Fehlern.* 1 Die Frage, ist demnach gerechtfertigt: Soll und muss an hebräischen Grabschriften festgehalten werden? Ein halachisches Gebot für irgendwelche Grabschrift existiert nicht; auch ein Grabstein zur Aufnahme der Inschrift war ehedem nicht vorgesehen. Gewöhnliche Gräber waren nur durch einen Hügel von aufgeworfener Erde oder losen Steinen bezeichnet. Weil solche Hügel von losen Steinen leicht und oft verweilt und zertreten wurden, war es Sitte der Vorübergehenden, unten liegende Steine wieder aufzuwerfen. Daher stammt die heute noch geübte Sitte, Sternchen auf die Grabsteine der verstorbenen Lieben zu legen, in späterer Zeit stellte man auc 11 an das Kopfende der Gräber einen aufrechtstehenden Stein als Denkzeichen (ציון), den mau gewöhnlich weiss' färbte, aber nicht beschrieb. Es geschah dies namentlicli bei vereinzelt liegenden Gräbern oder vertretenen Hügeln, schon der levitisclien Verunreinigung wegen; oder man ummauerte das Grab und legte darauf einen Denkstein (פיט;). Dies war schon eine vornehmere Art von Denksteinen, die auch beschrieben wurden und den V erstorbenen durcliLebensnotizen charakterisierten, wovon sie ihren Namen tragen. Die Frommen be- *) Das ist in der Tliat ein arger Uebelstand, der s«iuen eirund meist darin hat, dass man die Abfassnng der liebr. Aufschrift (leu untersten Beamten Uberläs«t, die meist eine sehr dürftige Kenntnis der hehr, (irammatik besitzen, Hebriiisehe Aufschriften sollten doch stets vorher dem Rabbiner zur ('orreetur vorgelegt werden, der schliesslich ja dafür verantwortlich gemacht werden wird. Sulche, mit ״verewigten1• Schnitzern versehene hebräische Inschriften sind Denkmäler der Ignoranz und ihnen sind fehlerlose in der Lande ssprache sicherlich vurzuziehen.