Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 47. (24.11.1893)
- Date
- 1893-11-24
- Page
- Seite 186 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 186 — ־welchen berichtigende Gebote folgen (לאו הניתק לעשה) nicht bestraft wurden. Hierbei sei aber zu Seite 16 gelegentlich bemerkt, dass Raba in Baba Mezia lila den Raub wohl mit Leibesstrafe (מלקות) bestrafen lässt, weil nacli der Ansicht des genannten Rechtslehrers das Doppel-Verbot, das der Raub einschliesst, nicht berichtigt werden kann durch ein Gebot der Wiedererstattung des geraubten Gutes (Tosaphoth Chulin 80b s. v. הנה). Neben der sittlichen Macht des Glaubens an die göttliehe Gerechtigkeit, welche bessernd gewirkt hatte, ist das jüdische Strafrecht auch von dem Standpunkte aus zu betrachten, dass die Familie die Grundlage des Volkes ausmachte, welches in seiner Gesammtheit als eine grosse Familie angesehen wird. So erklärt es sich, dass wie über den Besitz und die Ehe, so auch über das Leben der erbberechtigte Verwandte des Hausto Wacht hielt Dieser Erbe war der Erlöser von Gabliit גואל הדם und der geborene Gerichtsvollzieher in Peinlichfeits-Sachen. In Deuteronomium Cap. 19 wird das Recht desselben dahin ausgedehnt, den vorsätzlichen Mörder hinzurichten, welcher in die Zufluchtsstelle sich geflüchtet hatte, um sein rechtlich verwirktes Leben zu retten, (V. 12). Wenn eine Familie eines solchen erbberechtigten Beschützers ehtbehrte, wurde vom Gerichte ein solcher ״Erlöser“ eingesetzt (Maimonides Jad hachsakah II. Rozdach 1, 2). Bei der Ausführlichkeit, mit welcher der Herr Verfasser dieses Gebiet (Cap. 2.) behandelt, glaubte die Kritik dasselbe beleuchten zu dürfen. Die bis jetzt gemachten Bemerkungen betreffen das Ganze. Im Einzelnen sei zu bemerken gestattet, dass (Seite 48 Note 1 zu den nicht mit körperlicher Strafezu belegenden Verboten auch diejenigen gehören, welche ein Gebot einschliessen, oder denen ein Gebot vorangeht. (Makoth 17a. und 14a). Zn Seite 87 ist zu bemerken, dass die analoge Vergeltung bei Ehebruch in der Mischnah Sotah 8 b. ausdrücklich hervorgehoben wird. Zu Seite 59 sei bemerkt, dass Diebstahl an Heiligthümern die einfache Wiedererstattung als Straffolge hat. (Schebuoth 42 b. Maimonides H. Geselah 2, 1). Nur vereinzelt wird die Meinung geäussert, dass Geldstrafen mit Körperstrafen (also auch bei Diebstahl) zu vereinigen sind (Makoth 4b, Ula’s Ansicht). Schliesslich sei hervorgehoben für unsere Zeit, dass Diebstahl und Raub auch au Götzendienern als Verbrechen gilt, nach der von Maimonides fixierten Halacha. — Die Abhandlung ist lesens- und empfehlenswert. Dr. S. N a s c 116 r. 31. Mcliwnlb, Dr. theol. Religiöse Zeitfragen. Bremen, Eduard Hampe. 1893. Dr. Schwalb's grosser Vorzug besteht in der Klarheit seiner Anschauungen, in der rücksichtslosen Konseijueuz seiner religiösen Ueberzeugungen. Wie aus einer Wurzel entfalten sieh alle seine Gedanken und Meinungen. Der Dichter sagt: ״Hab’ ich des Menschen Kern erst untersucht, so weiss ich auch sein Wollen und Handeln.־‘ Aber wenn wir sonst des Menschen Kern aul'tinden, so sehen wirmeist Inkonsequenz, Halbheit, eine Scheu zu dem klar Erkannten sich voll zu bekennen und wir wissen darum von seinem Wollen und Handeln nur soviel, dass es gespalten sein wird; da der Oharakter der meisten Menschen unbestimmt ist, 80 können wir den Kern noch so gut kennen, und werden doch nichts Bestimmtes über ihr Wollen und Handeln aussprecheu. Dagegen wer einen festen Sinn hat, über den ist’s leicht zu prophezeien, für den giebt es ein praecedens, während der Schwankende heute so, morgen so denkt, redet und handelt. Aus diesem Vorzüge Schwalb’s, der ein fester Denker ist, ergiebt sich, dass, wer Schwalb’s frühere Schriften kennt, wer in sein Denken sich eingelebt hat, nur das Thema eines neuen Aufsatzes von Schwalb zu lören braucht, um sogleich den ungefähren Inhalt dieses noch nicht gelesenen Aufsatzes angeben zu können,!)er konsequente Kopf wird sich nirgenes verleugnen. Darum ist es wohlthuend, wieder einmal diesen vielseitig gebildeten und scharf und unerbittlich denkenden Mann über die Fragen reden zu hören, die unsere Zeit bewegen. Es ist ein tiefes Wort Schopenhauers, dass der Wahrheit nur eine kurze Zeit des Triumphes beschieden zwischen den langen Zeiträumen, wo sie als gefährlicher Irrtum verkannt und verketzert und wo sie dann als trivial gering geschätzt wird. Schwalb hat die volle Freiheit eines Mannes, der kein Parteiführer ist; wer an der Spitze einer Partei steht, der übt grossen Einfluss, aber er wird auch unwillkürlich von denen bestimmt, an deren Spitze er steht. Man ist. nicht ungestraft Führer, dagegen ist, wer für niemand als für sich selbst redet, von allen Rücksichten befreit und kann reden, wie es ihm um’s Herz ist. Wer weiss, ob nicht trotzalledem die Zeit sehr nahe ist, wo die Ideen Schwalb’s triumphieren. Das Judentum würde es nicht so leicht haben, sich mit der Kirche auseinanderzusetzen, wenn die Lehren Schwalb’s die herrschenden würden. Jeder Redner, auch der, der nicht auf dem Standpunkt Schwalb’s steht, kann von ihm lernen, wie man einen Gedanken klar entwickelt und darstellt, er kann vor allem von ihm lernen, wie Charakterfestigkeit und Achtung vor der Wahrheit ausgezeichnete Mittel sind, den Hörer und Leser zu fesseln. ׳:. k. Ebern, tieorg. Selbstbiographie. 1. Band. Deutsche Verlagsanstalt. Stuttgart. 1893. Jedes Leben ist interessant, wenn ein geistvoller Beobachter in die Tiefe der Seele dringt und mit Anmut und liebevoller Teilnahme davon berichtet. Ebers hat sich dazu entschlossen, uns von seinem Leben zu erzählen und berichtet in einem stattlichen Band von seiner Jugend. Was dem Knaben, dem Jüngling Ebers passiert, sind nahezu alltägliche Geschichten; aber wie sehr fesseln uns diese Alltäglichkeiten, wenn Ebers sie erzählt. Kein Erzieher, also kein verständiger Vater, keine gemütvolle Mutter sollte diese Jugendgeschichte ungelesen lassen, wenn auch Ebers Mutter sich die Krziehungsarbeitungemein leichtgemacht, hat indem sie diese Arbeitauf andere Schultern abgewälzt hat Besonders die Kapitel über den Aufenthalt in der Erziehungsanstalt sind ungemein lehrreich, denn wie gesagt, wir haben es meist nicht so gut und wollen es nicht so gut haben, wie die Mutter des berühmten Aegyptologen und Romanciers. Jüdische Verhältnisse werden nur einige Male oberflächlich gestreift; nichtsdestoweniger dürfen wir auch unserem Leserkreise diese Schrift warm empfehlen. _B. R. Als Nachtrag zu meinem Artikel: ״Uebcr die frühere und jetzige jüdische Bevölkerung Irlands”, der in den Nummern 44 und 45 des Literaturblattes erschienen ist, sei noch erwähnt, dass die Dublin er Universität die erste im britischen Reiche war, die einem Juden die akademische Würde (״Bachelor ofArts“) verliehen hat. Dies geschah im Jahre 1836 und der Enipfänger dieser Würde hiess Nathan Lazarus B e 11 m 0 h e 1. Dr. 01101 z n e r*)• *) Gleichzeitig bitte ich, in N'r. 46, S. 277 folgende 3 sinneiltstellende Druckfehler zu berichtigen: Spalte a. Z. 27 v. tt, ist statt ״die Juden in Dublin betreiben ״Weiuhandel“ zu lesen: ״Klein־ handel“; Z. 10 v u, unter Belfast statt ״Binnenhandel“ z. 1. ״Linnenhandel“ und Z. 16 v. u, statt: ״der deutscher Konsul und Stadtverordneter war“ z, 1. ,,ist“. Verantwort!. Redacteur Dr. Rahtner, Magdeburg. Druck Friedrich Rasche & 00., ilagdebuig. Verlag Rob. Friese, Leipzig.