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Das jüdische Literaturblatt · 1893-11-17 · N° 46. (17.11.1893) · p. [Seite]

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 46. (17.11.1893)
Date
1893-11-17
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 4«. XXII. Jahrg. IJlJ Das \ Zur Beleuchtung aller Judenthum und Juden betreffenden litterarischen Ersehe!• nungen auf dem Gebiete der Philosophie. Geschichte, Ethnographie. Theologie. Orien• alia. Exegesse, Homiletik. Liturgik, und Phdaqogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. Magdeburg, den 17. November 1893. Bücher der einsc-hllgigen Litteratur. welche der Redaktion zugesandt werden. Anden in diesem Blatte eingehende Besprechung Bei Einsendung von zwei Recensions• Exemplaren erfolgt einmalige kurze Gratis •Insertion. Oas ״.)ttilisclic Literatir.Blatt“ erscheint wöuhentlich in einem tialben Bogen. Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Prieset pio.1 hrgiing 8 Mark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift״, die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen Mark 7,ahlen. erhalten das ״Jüdische Literatur-Blatt“ gratis. Inserate werden mit 25 Pf. fiir die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Buchhändler und Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 2) Rahitt. Inlieilt: Wissenschaftliche Aufsätze: Zur Geschichte der Juden in Leipzig. — Samuel von Babenberg. Von Rabbiner I)r. A. Eckstein in Bamberg. — Eine Erklärung der Verse 12—1K im 38. Kapitel des Bncbts Hiob. Von J. Feinstein. Recension: Lorenz Stahl. ,Der Finch auf Juda.“ Besprochen von Dr. S i n g e r-Coblenz. —,Jüdische Familienpapiere“ Von Herzberg. Literarische Notiz: London._ Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte ist nicht gestattet. Zur Geschichte der Juden in Leipzig. Von Otto Moser. Der jüdischen Kaufleute wird schon im Anfange des 13. Jahrhunderts gedacht. Ihre Synagoge, zu welcher eine besondere Pforte führte, ״die Judengasse, auch Judenburg“ genannt, befand sich bis zum 16. Jahrhundert am Fleischerplatze, an der Pleisse, vor der Barfussmühle, und war ein Lelm, mit dem unter Anderen 1352 der markgräfl. Marschall Tymo von Oolditz beliehen wurde. Wir finden sodann, dass im Jahre 1502 ein Jade Ephraim, welcher falsches Geld gemacht haben soll, auf einen Scheiterhaufen gesetzt und verbrannt wurde; auch kamen während des 16. und 17. Jahrhunderts nicht selten Judentaufen vor, wobei jedoch die Täuflinge gemeiniglich nur auf das Pathengeld reflektierten, und wenn es ihnen nicht vor der Taufe eingehändigt worden war, wohl auch heimlich sicli aus dem Staube machten. Es erhellt übrigens, dass die Juden auf die Entwickelung des frühesten Leipziger Handels von segensreichem Einfluss gewesen sein müssen, wie denn eine Urkunde des Markgrafen Heinrich von 1248 eingestellt, dass die damals durchaus nicht verachtete Nation durch Geschäftigkeit und Eifer die Bürgerschaft auf die Handlung erst aufmerksam gemacht hätte. Im Jahre 1364 wurden die Juden Samson, Isaak und Aaron auf Markgraf Friedrichs Befehl in Leipzig und Altenburg als Angehöiige aut'genommen, und der Jude Benjamin, nebst ״sines weibes muter, Eliazar synen schulmeyster und Jakob, synem kneclit“, aut zwei Jahre von der Judensteuer befreit. Ohne Zweifel finden wir hier die erste Spur von den späteren Hofbankiers. Dafür spricht auch die Stellung des 1428 erwähnten Juden Abraham, der in diesem Jahre des Leipziger Bürgers Nickel Hotritt Haus mit Beschlag belegte. Abraham erhielt 1430, nebst Weib, Kindern und Schwiegersohn, wegen geleisteter guter Dienste - wahrscheinlich wegen Geldvorschuss zum Hussitenkriege — einen Schutz- und Freiheitsbrief. In diesem, später auf acht Jahre verlängerten, Schutzbriefe Herzog Wilhelm’s heisst es: ״es mögen die genannten Juden und Jüdinnen gewinnen, erwerben nach ihrer Gewohnheit, oder sonst redliche Handlung treiben an Kaufen und Verkaufen, wie ihnen das vor die Hand kommt“ Ferner sollten sie Schutz gegen Jedermann, sei er weltlich oder geistlich gemessen und Niemand sie ächten, bannen, velimen oder angreiten, auch ihre Schuldner genötigt werden, den Juden gerecht zu sein. Vor Gericht sollten sie ihre Anssage mit der Hand auf Moses Buch bestätigen nach altem Herkommen. Kein Amtmann oder Vogt sollte Recht haben über Abralmm und die Seinigen und es ihnen freistehen, zu wohnen, wo sie wollten oder es ihnen bequem wäre. Von Zoll, Geleit und fremder Gerichtsbarkeit, waren sie ebenfalls befreit. Dafür mussten sie, als des״ Herzogs Gesinde, Diener und Kammerknechte, jährlich 40 rheinische Giilden in die herzogliche Kammer und nach fünf .Jahren eine Bethe oder freiwilligen Beitrag von zwanzig Giilden entrichten. Der Rat erhob jedoch gegen diesen Freibrief einiges Bedenken, besonders dass, wenn die Juden, welche in Leipzig sesshaft wären, ganz unbeln lügt kaufen und verkaufen könnten, doch die Handwerker. U'ollweher, Gewandschneidei׳, Kramer und andere Handelsleute Schaden davon haben würden, indem die Juden dann, wie diese, mit Wachs, Gewürzen, Gewand und andereren Kaufmamiswaaren handeln könnten. Auch wegen Befreiung von fremder Gerichtsbarkeit halte der Rat sein Bedenken, indem er nicht vermögend sein würde, die Juden zu schützen und zu verteidigen, wenn sie vor das päpstliche Gericht- ״der das des Kaisers, oder vor die Vehme geladen würden, abgesehen davon, dass dies eine Auflehnung gegen die heilige Kirche und das römische Reich wäre. Der Aufnahmebrief wurde auch in der That mehrfach abgeändert und auf Beschluss der Abschrift, welche Abraham und sein Schwiegersohn Jordan erhielt, kein Siegel beigedruckt, damit es nicht hiess, das Stadtsigill sei darauf, und ein solches Bekenr.tnis die Stadt in Schaden bringen könnte. Abraham besass Häuser an der Ecke des Viehhofes, bis an Mattliis Scliultheissens Hof, also in der an der Barfussmühle gelegenen .Judenburg, wofür er sechzig Gülden Schutzgehl zahlte. Diese merkwürdige und bis daliin unerhörte Begünstigung Abraham’s und seiner Angehörigen durch die Landeslierrschaft war von kurzer Dauer, denn schon 1439 sass er im Gefängnis, ohne!lass der Grund seiner Haftnahme angegeben wird. Die Ritter Apel von Vitztum und Bernhard von Kochberg, Herzog Wilhelm’s Räte, schlossen am 25. August dieses Jahres mit Abraham einen für diesen harten Vertrag ab, nach dessen Erfüllung er wieder auf freien Fass gelangte. Er musste den Vertrag mit seinem Sohne Puschmann und seinen Schwiegersöhnen Jordan und Schauhol aut Moses Buch beschwören. Ernstlich musste Abraham auf all sein

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