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Das jüdische Literaturblatt · 1893-11-10 · N° 45. (10.11.1893) · p. Seite 178

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Journal
Das jüdische Literaturblatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 45. (10.11.1893)
Date
1893-11-10
Page
Seite 178 (sequence 4)
Language
German
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— 278 — dem terminus technicus für ״Schwören“. Während wir in aktiver Wendung vom ״Schwören“ reden, gebraucht der Hebräer regelmässig die passive Wendung נשבע oder ״ השבעder Einwirkung der 7 hingegeben werden“. ״Sieben“ ist dem Hebräer und Israeliten das Symbol des Heiligen und Vollkommenen, weil am 7. Tage die Schöpfung von Himmel und Erde vollendet war. Charakteristisch für die Identifizierung des Eides mit dem Ausdrucke השבע ist der Vorgang, welcher 1. B. M. 21, 28—29 berichtet wird. Diese Auffassung ist spezifisch hebräisch-israelitisch, denn der Philisterkönig Abimelech kennt und versteht des Abraham symbolische Handlang, welcher wegen des zu leistenden Eides 7 Stück Kleinvieh hinstellt, durchaus nicht und er fragt befremdet: ״Was bedeuten die sieben Schafe, welche Du abgesondert hingestellt hast?“ Der Eid nach Auffassung der Hl. Schrift ist allerdings, wie der Verf. richtig bemerkt, nicht ein menschliches, sondern ein göttliches Ding. Der Ewige bindet uns durch seine Eide, welche er über oder in die sittlichen Institutionen geschworen. Dass wir hei unserer modernen Gerichtspraxis unaufhaltsam zu einem Missbrauche, zu einer Profanierung des Schwures, ja oft geradesu zur künstlichen Züchtung von Falscheiden geführt wurden, unterliegt keinem Zweifel. Wie oft steht Aussage gegen Aussage? Jede dieser Aussagen wird zeugeneidlich erhärtet. Dabei handelt es sich nicht um ein subjektives Urteil, sondern um die Angabe des objektiven Thatbestandes. Jeder Unbefangene steht unter dem Eindrücke der peinlichen Wahrnehmung, dass in unseren Prozessen auf Grund unserer Prozessordnung ganze Hekatomben von Falscheiden sehr oft mit Naturnotwendigkeit geleistet werden. Wir stimmen dem Verfasser aus tiefstem Seelengrunde bei, wenn er auf S. 37 seiner Abhandlung ausfuhrt: ״Eben auf diesem Gebiete (sc. der sittlichen Institutionen} wird recht klar, was für einen grossen Rückschritt unsere heutige moderne Kulturentwickelung seit den letzten beiden Jahrhunderten namentlich gegen jene Tiefe, Festigkeit und majestätische Heiligkeit der sitrlichen Institutionen des A. T. bedeutet. Unsere Rechtsent- Wickelung besonders ist so jämmerlich flach geworden, so sehr aller religiösen Tiefe und sittlichen Ernstes ermangelnd, dass es wahrlich kein Wunder ist, wenn die Unruhe und Besorgnis eines baldigen Zusammenbruchs aller unserer sittlichen Institutionen immer mehr um sich greift. Die gänzliche Verkennung des Wesens des Eides und der anerkannt geradezu schauerliche Missbrauch desselben durch die, welche seine Hüter sein sollten, durch die Gesetzgebung und Rechtsprechung, ist das charakteristischste Zeichen der Verflachung und Entheiligung der sittlichen Institutionen unserer Zeit“ Jeder gewissenhafte Mensch teilt die Wahrnehmung des Verfassers: ״Nichts hat seinen Verfall (sc. des Eides) mehr beschleunigt, als der allzuhäufige Gebrauch der Eidformel im alltäglichen Leben.“ Der Verfasser gelangt schliesslich zu dem Ergebnisse, im A. T. werde der Eid als ein religiöser Bekenntnissakt aufgefasst. Nunmehr lässt uns der Verf. verschämt den antisemitischen Pterdefuss schaueu, denn er schreibt auf S. 69 wörtlich: ״Ist der Eid ein Bekenntnisakt, so ergiebt sich daraus auch für uns Christen, dass wir bei der Eidesabnahme streng auf die christlich-konfessionelle oder christlichreligiöse Form des Eides bestehen müssen und einen jüdischen, muhamedanischen u. s. f. Eid entschieden abweisen müssen.“ Hier hat den Verf. offenbar, wie vielfach in seiner Abhandlung, die Logik im Stiche gelassen, die Logik der Tliatsuchen, die Logik des Denkens. Heisst das nicht, gegen Windmühlen kämpfen, einen jüdischen, muhamedanischen u. s. f. Eid abweisen zu müssen? Welcher Richter in Deutschland hat wohl schon einen jüdischen, muhamedanischen u. s. f. Eid abgenommen? Uns sind diese raren Spezialitäten von Eiden gänzlich unbekannt Bekannt ist uns nur, dass deutsche Richter jüdischen Bekenntnisses in gleicher Weise, wie die deutschen Richter christlichen Bekenntnisses den Zeugen und Parteien einen gleichmässig formnlierten, im Ganzen interkonfessionell abgetönten Eid abnehmen. Ein solcher Eid ist weder ״jüdisch“ noch ״mnhamedanisch“ u. s. f. Der Verf. wird hier seines logischen Verstosses gar nicht inne. Er betont wiederholt, der moderne Eid, der unserer Rechtsprechung geläufig, stehe dem Eide nach der Auffassung des A.. T. diametral entgegen. Gesetzt, der Eid nach Auffassung des A. T. enthalte einen konfessionellen Bekenntnissakt, so gilt dies doch nach des Verf.’s eigenen weitläufigen Erörterungen durchaus nicht von unserem modernen Eide. Wozu also der grosse Lärm von der Abweisung jüdischer und muhamedanischer Eide?! Im Einzelnen schiesst der Verf. sehr oft über sein Ziel weit hinaus. Jeden feierlich ausgesprochenen Fluch für einen Eidfluch anzusehen, ist entschieden unzulässig. Ominös ergeht es dem Wörtchen אמן, welches der Verf. in ganz ungehöriger Weise mit dem Eide verquickt. Alle seine bibel-exegetischen Irrtümer, willkürlichen Annahmen, unbewiesenen Behauptungen richtig zu stellen, würde den uns hier zu Gebote stehenden Raum bei weitem überschreiten und eine ziemlich umfangreiche Abhandlung ausmachen. Als Curiosum sei hier nur erwähnt, dass der Verf. einem groben laspus der LXX unbarmherzig zum Opfer fällt. 1. B. M. 26, 26 fassen LXX אחזת מרעהו als Eigennamen auf. Sie übersetzen: ’Axouaafi־ vopcpayibyof ״Der Brautwerber oder Brautführer Achusath.“ Der Verf. nimmt diese exegetische Monstrosität für baare Münze. Wenn er die Ansicht vertritt, der Glaube an die Wahrheit und Gerechtigkeit sei dem Glauben an die Gottheit vorangegangen, so wird sich das psychologisch kaum aufrecht erhalten lassen. Völker bilden und entwickeln sich, wie die Individuen. Sie schreiten fort vom Concreten zum Abstrakten. Die Vorstellung vom persönlichen Gotte und den persönlichen Gottheiten *ist etwas Concretes, der Begriff der Wahrheit, der Gerechtigkeit etwas Abstraktes. Sohrau (O.-Sokl.) Dr. Immanuel Deutsch. In.’1 Reiche den Geistes. Illustrierte Geschickte der Wissens :hafteu, anschaulich dargestellt von K. Faulmann, k. k Professor Mit 13 Tafel, 30 Beilagen und 200 Textabbildungen, (Wien, A. Hartlebens Verlag.) In 30 Lieferungen :1 50 Pf. 30 Kr. 70 Cts. — 30 Kor- Lieferung l bis 15 bereits erschienen. Die vorliegenden Lieferungen 11 15 behandeln Geographie, Astronomie, Geschichte, Kriegswissenschaft, Theologie und Philosopkie, Staats- und Rechtwissenschaft und Medizin im XVII. Jahrhundert, sowie die Volks-Latein- und Realschule im XV1U. Jahrhundert. Von besonders hohem Interesse ist die eingehende Darstellung der theologischen Verhandlungen, der philosopbischen Systeme und der Sozialpolitik dieses Jahrhandeits. Im XV1U. Jahrhundert tritt uns der Beginn des modernen Schalwesens entgegen. Trotz aller Kürze und Gründlichkeit weis der Verfasser bei jedem Gegenstände der Wissenschaft eine anziehende Seite abzngewinnen und Belehrung mit l'uterhaltuug zu verbinden. Berichtigung. In meiner Schrift: ״Die Controversen der Schammaiten und Hilleliten“ sind p. 31 Note 2, durch eiu unliebsames Versehen die Worte ״Mikwaoth 7, 5” zu Anfang der Note ausgefallen, ich bitte meine geehrt. Leser hiervon Kenntnis uehmeu zu wollen. Wien, 5. November 181)3. Prof. Dr. A. Schwarz. Varantwortl. Redactsur Dr. Rah mar, Magdeburg. Druck Friedich Rasche & (Jo., Magdeburg. Verlag Roh. Friese, Leipzig.

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