Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 36. (1.9.1893)
- Date
- 1893-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/5367336-5990874-5991422--2303-5369172- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
M 30 4 Das XXII. Jahrg. Zur Beleuchtung aller Judenthum und Juden betreffenden litterarischen Ersehe!'• nungen auf dem Gebiete der Philosophie. Geschichte. Ethnographie. Theologie. Orientalia. Exegesse. Homiletik. Liturgik, und Pädagogik. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. Magdeburg, den I. September 1893. Bücher der einschlägigen Liiteratur. welche der Redaktion zugesandt werden. Anden in diesem Blatte eingehende Besprechung. Bei Einsendung von zwei Recen&ions• Exemplaren erfolgt einmalige kurze Gratis*lnsertion. Das ,,Jüdische Literatur-Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen, ],reis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese! pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ..Israelitischen Wochenschrift‘•, die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen צ Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Literatur-Blatt" gratis. Inserate werden mit 25 Pf. fiir die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Buchhändler und Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsendea. erhalten 2> ״׳״ Rabatt. Inlialt: Wissenschaftliche Aufsätze: Die ersten •luden in Winehester. Von 11. A. D a v i s. Recensionen: The Jewish Quarterly Review. V011 Dr. Chotzner. — Fischer, Dr. Bernhard. Talmud und Schulcban Arucb. Von Di. S i n g e r-Coblenz. — Prague 11. Aunuaire des Arcbives israelites ponr 1'an öPö-t. Von B. Literarische Notizen. Zur Geschichte Joseph's. — Tempel Salomo’s. — Die Zwiebel. — Minclia chadascha Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte Ist nicht gestattet. Die ersten Juden in Winchester. Von M. A. Davis.*) Was auch das traurige Geschick und der Zustand der ersten Juden in den übrigen Teilen Englands gewesen sein mag, so sollen sie nach Vorgefundenen Urkünden in Winchester lange Zeit nach ihrer ersten Ansiedelung daselbst von Druck und Verfolgung verschont geblieben sein. Dies ist jedoch eine ganz unbegründete Behauptung, zu deren Unterstützung es durchaus au zuverlässigen Beweisen fehlt. Zwei Mal wenigstens, wenn nicht öfter, wurden die Juden beschuldigt, zu ihren Ostern Christenkinder ermordet, und deren Blut zu rituellen Zwecken benutzt zu haben und zwei Mal wenigstens, 1192 und 1232, gerietli die jüdische Gemeinde daselbst durch diese Beschuldigung in grosse Not; manche ihrer Mitglieder erlagen ihrem Schicksale und fielen unter dem Beil des Scharfrichters. Herr Walther Rye weist in seiner Abhandlung über die Judenverfolgungen**) auf die erste dieser Beschuldigungen hin und geisselt in scharfen Ausdrücken ihre Abgeschmacktheit. Diese Schreckensgeschichte mit allen ihren ungereimten Anhängseln wird eingehend von dem alten Chronisten Richard von Devizes erzählt und kann in der englischen Ausgabe von Bohn (p. 59) nachgelesen werden, weshalb ich bei derselben, nicht länger zu verweilen brauche. Das steht fest: Hätten Verfolgungen, Einkerkerungen und Geisselungen in Winchester nicht überhand genommen, so gäbe es keinen verniiftigen Grund fiir das Vorhandensein einer dortigen alten Burgruine ״Tunis Judaeorum“ (Judentürm) genannt; denn in diesem Turme musste mancher Jude schmachten, bis entweder ein Freispruch ihn wieder das Tageslicht schauen Hess oder die Hand des Henkers seinen Qualen ein Ende machte. Winchester war also damals nicht das Jerusalem der Juden, *) Aus ״Jewish Chronicle“, deutsch von L. Colieu. **) llerausgefjebeu von der auglo-Jewish historical Exhibition p. 150• S. auch : S. Goldshmidt ״Gesch. d. Juden in England im XI. uud XII. Jafcrh." S. 15 (C.) wo sie sich einer dauernden Ruhe hätten erfreuen können. Schon ausd. J 1148 finden wir Notizen über die Juden in Winchester, welche in der damals sogenannten Scowrtenstrete wohnten. Das Haupt derselben war D eu 1 ecr e s s e. der Ortsrabbiner und ein gewisser Urs eil, welche beide ein ausgedehntes Pfandleiligescliäft betrieben und dabei die Gemeindeangelegenheiten verwalteten. Das besondere Judenviertel war von dieser Zeit an eine von der High Street nach dem North Gate führende Strasse, in welcher sich auch die Ge- , meindesynagoge befand. Ein grosser Teil der West- Seite des heutigen Georghotels diente unsern Vorfahren zum Wohnsitz, von welchen mehrere auch Eigentum in anderen Teilen der alten Hauptstadt besassen. Schon 1200 wurde ein billiges Mittel erfunden, um Land zum Auswerfen eines Grabens 11m die Burg zu erwerben. A11 dr e w, der Stadtschreiber von Winchester bot freiwillig ein Grundstück zu diesem Zwecke unter der Bedingung an, dass man ihm dafür das konfiszierte Grundstück gebe, welches dem Juden Aron in Shorteustrete gehörte, und ein in der Nähe liegendes Gehöft, auf welchem die Jiidin B 0 n a wohnte. Es ist also nicht so ganz gewiss, dass Winchester das ״goldene Jerusalern“ war. Gleichzeitig mit diesen unrechtmässig aus ihren Besitzungen vertriebenen Personen fällt unser Blick auch auf andere männliche und weibliche Persönlichkeiten, welche zu dem Lösegeld für Richard I beigetragen, hohe Summen in den Staatsschatz gezahlt■ und durch sogenannte Wuchergeschäfte grosse Reiclitümer erworben hatten. Unter diesen ragte ein gewisser Abraham von Canterbury hervor, welcher von den Behörden das Privilegium erhalten hatte, öfter nach Oxford und Southampton reisen zu dürfen, um dort seine Kunden zu besuchen. 1198 begegnen wir ihm, als er die Summe von 40 Mark zum Zwecke seiner Entlassung aus der Rurg von Winchester bezahlt. Dieser Abraham von Canterbury, wohnhaft in Winehester, muss zu seiner Zeit eine angesehene Persönlichkeit gewesen sein. Er war Vorsteher seiner Gemeinde und strebte, wie es scheint, nach dem Ruhme, gleich anderen seiner reichen Glaubensgenossen eine eigene Synagoge zu besitzen; er liess desshalb auch eine solche in dem Hofe seines ausgedehnten Vorwerks errichten. Die Nachbarn strömten scharenweise nach seinem Heiligtume, jedenfalls ohne für die Benutzung desselben eine Miete zu zahlen, so lange der Eigentümer die volle Gewalt hatte, über seines Gleichen den Lord zu spielen; waren doch die Gebäude und deren Zubehör sein Eigenthum.