Das jüdische Literaturblatt
- Journal
- Das jüdische Literaturblatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 30. (21.7.1893)
- Date
- 1893-07-21
- Page
- Seite 116 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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116 seinen ersten Gegner, deui er. wie er selbst meinte, viel Dank schuldet, den ״Alten von Spola.“ legte er in den Bann und er wandelte noch Jahre lang als irdische Gottheit umher, zu welch hoher Stellung er sich langsaui hinaufgesciiwindelt hatte. Er schrieb eine Anzahl Bücher, von denen das ,.Buch der Sitten“ das ״Aleph- Betlr und rGeschichtenbuch“ die bekanntesten sind. In der Stadt Uman in Polen, prangt noch jetzt ein schönes Gotteshaus von seinem Schüler Nathan zu Ehren des grossen Rabbi errichtet. Noch jetzt wallfahren Tausende nach seinem Grabe, es kursiren noch unzählige Wundergeschichten von ihm und seine Schriften werden noch jetzt eifrig gelesen. Obwohl der Geist der Aufklärung sich auch in jenen chassidäischen Kreisen langsam aber stetig Bahn bricht, es werden trotzdem noch Jahre vergeben, bis der Name dieses Mannes der verdienten Vergessenheit anheim fallen wird. Das jüdische Religionsgesetz und seine Unveränderlichkeit. Von Rabbiner l»r. Simon Stern in Saaz. (Fortsetzung statt Schluss.( Wenn das durch die geschichtlichen Ereignisse änsserlicli fast atomisirle Judentlmm Bestand haben sollte, war dies nur möglich durch einen innen! Zusammenhang. Die in den grossen Länderc״n1plexen Babylon, Egypten, Arabien u. a. fast wie verschwindende Punkte erscheinenden jüdischen Gemeinden wären auch wie ein Sandkörn in der Wüste verschwunden, wenn nicht der geistige Zusammenhang die getrennten Punkte vereinigt und so eine gewisse Widerstandskraft erzeugt hätte. Diesen geistigen Zusammenhang schuf die {gleiche religiöse Sitte, (las gleiche religiöse Lehen besser noch, als die gleiche Geschichte der grossen Vergangenheit. Denn die Gegenwart ist stärker als die Vergangenheit und nicht jedem Mitgliede der Genossenschaft ist die ganze Geschichte seiner Genossenschaft lebhaft im Bewusstsein und eine Münze des alltäglichen Verkehres. Nur in verschwommenen Umrissen erscheint sie innerhalb des Gesichtskreises der Meisten und lässt nur jene Momente etwas klarer hervortreten, welche das religiöse Leben immerfort in Erinnerung bringt: den Auszug aus Egypten durch das Pssachfest. die Otfenbarung durch das Wochenfest, die Zerstörung des Tempels.• den Tod des Propheten Gedaljali's. die Hasmonüersiege, die Geschichte Esters und Mordecliai's durch die Feier der lietreffemlen Eiinneiungstage, und etwa noch einige wenige Namen und Momente, die in der Liturgie oft Erwähnung linden. (>hne die religiösen l’ebungen wären alle diese Ereignisse der grosen Menge so fremd geworden wie die ganze Geschichte des Judenthums von der Zerstörung des Tempels an. und selbst die grössten Geschichte gewordenen Ereignisse hätten als geschiehtliehe Erinnerung den zerstreuten Gliedern keinen lebendigen Zusammenhang gebracht. Das religiöse Gesetz allein, in welchem alle dtn 8im1 des Lebens suchten und fanden, blieb die Seele des Judenthums. Es erscheint nun selbstverständlich, dass die Amoräer über dieses Gesetz so zu wachen hatten, dass nicht der Eine dies, der Andere jenes hinzufügte, bis endlich keine Gemeinde der andern mehr geglichen hätte. Bezeichnend ist es auch, dass erst um das Jahr 200, also 100 Jahre nach dem Bar-KochbaischenAufstande. dieMischnah endgiltig redigirt wurde und erst jetzt wurde es für nötbig befunden, allen Talmudlehrern die unverrückbare Norm vorzuschreibeu und das innere Judenthum gleichsam zu tixiren. Warum tlcit dies kein Tauaite früher? •Sicherlich, weil erst jetzt die Nothwendigkeit dies dringend erheischte. Man sagt gewöhnlich, dass mit der Redaction der Mischnah die Gesetzgebung vollendet war und nur Raum für eine Auslegung des Gesetzes übrig blieb; richtig gestellt muss der Satz lauten: Mit dem Aufhören der Gesetzesgebung ging man an die Redaction der Mischnah, welche kraft der Autorität des Redacteurs, R. Jehuda. nach bestimmten Grund- Sätzen unter den verschiedenen Ansichten jene feststellte, die von nun an als Norm gelten sollte. Die Mischnah ist ein eigenartiger Codex, alle Meinungen haben dort Aufnahme gefunden, denn theoretisch ist jede gleichberechtigt, aber nur eine ist für die Praxis als giltig und unabänderlich festgesetzt — So schliesst mit R. Jehuda die Reihe der Tanaiten, der Gesetzgeber, und es heginnt die Reihe der Amoräer, der Gesetzeslehrer. Diese durften von der Mischnah nicht abweichen, und doch forderten veränderte Verhältnisse mehrfachcAbweichungen. Neue Vorschriften konnte mau noch immerhin leicht unter den Namen von Einzäunungen und Vorsorgen oder ähnlicher Namen den alten Vorschriften angliedern, wie aber eine alte Vorschrift auflieben, da doch die Misclmah als unantastbar galt? Es blieb nichts übrig, als bei der Interpretation der Mischnah so vorzugehen, wie die Tanaiten bei der Interpretation der Bibel vorgegangen waren; der Inhalt der Misclmah wurde durch die Interpretation bald erweitert bald eingeengt, Mit dem Abschlüsse der Gemara jedoch war auch die Interpretation der Misclmah endgiltig und unabänderlich festgestellt; allerdings nur betreffs der Praxis, der Wissenschaft blieb und bleibt es für alle Zeit vorbehalten, mit dem Mischnabtext nach Belieben zu verfahren.!Sie kann der Gemara falsche Auflassungen nachweisen, und die richtige lierauszufinden suchen, das btrührt die Praxis nicht, denn die Erklärung der Mischna, wie sie die Gemara aufstellt, ist für die Praxis unabänderlich, was aber wieder eine ganz andere Sache ist. als die Unantastbarkeit der Misclmah, denn die Wissenschalt ist vollständig frei. Sehen wir jedoch, wie sich die Nachfolger der Amoräer und Saboräer zurecht fanden, die Gaonim nämlich, jene Excellenzen, die nicht nur Gesetzeslehrer für eine beschränkte Anzahl Schüler, nicht nur Autorität und religiöse Oberbeliörde für ihre Gemeinde oder selbst für ihr Heimatland allein waren, sondein den geistigen Mittelpunkt des Gesammtjudenthums bildeten, weil von Fern und Nah Anfragen an sie gerichtet wurden, weil nur ihre Autorisation zur Uebernabme eines Rabbinate» berechtigte. Wenn wir die Responsen der Gaonim lesen, linden wir eine Anfrage und eine Antwort auf diese Anfrage, aber keine Begründung dieser Antwort. Die Gamma fühlten sich als höchste religiöse Behörde, deren Unheil keiner Ueberprüfung mehr unterworfen werden kann.*) Zur Entscheidung genügte eine solche Antwo-r, und was zur weitern Belehrung von Schülern dienen könnte, blieb den Vorträgen Vorbehalten. Die Nothwendigkeit, Entscheidungen bei einer t )herbeliörde nach Abschluss des Talmuds einzuliolen, ergab sich aus zwei Ursachen. Zunächst aus dem immer wiederkehrendeu Umstande, dass die Verhältnisse sich täglich ändern und neue Fälle in Frage kommen, die in der Gemara nicht zu Anden siud und darum nur durch Analogieschlüsse entschieden werden können, wobei das subjective Ermessen massgebend wird. Selbst- *) Die Responsen der Gesetzeslehrer späterer Zeit, der l’oskiin, (Rischonim und Aebaronim) enthalten eine vollständige und recht ausführliche Motivirung des Unheils, gleichsam eine Rechtfertigung der guten Meinung, die man von der Gelehrsamkeit und dem Scharfsinn des l'rtheilenden hatte: sie hätteu auch ihr l'rtheii, wenn man sie eines Bessern überführt hätte, abgeiindert..