Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 20. (12.5.1893)
- Date
- 1893-05-12
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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M 30. Jüdisehes \\\\. JshTf. Litteratur-Blatf! kt NMktm ihr Jitattui tmi hta mnkriw Mttararbck•■ ft» ׳'»diiui■ ■ז iaai Mitte 4«r Pfeil*• «■»Us, fi •artete* U, ItkBafnphle, Tke•- tagt•, Oihatalla, btutw, Baaülatlk, Litargtk a. PMagtglk. Horaasgagebea ▼OB Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. 9Tta^3eWt^9 ,׳en 12. 9ltai 1893. Bickar 4« rfaMkliflna Ultanter, «ttek» 4«r BtdietkH itfMtltl W«r4aa( ■■4h 1■ 41*•#■ Blatt« •hfateHd• BaMnakaB«■ Bat ClaMa4■■■ m ■••I B«««uIh•■ ■uaplaia■ •rMtt •!■■all•« kan« aratla-Iaaarttoa Das ״Jfidlaebe Literatur-Blatt“ erscheint v« chentlich in einem halben Bogen. Preis bei allen Buchhandlungen (in Le ipsig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ,IsraelitischenWochenschrift“ die vierteljährlich bet allen Postanstalten und Bn1*l1l1a11111n11pn ( Mark* mahlen, erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. - las«rate werden seit U Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 80 Markt berechnet and sind an die .Expedition dieses Blattes za senden. Bnchhhndler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 35 X Rabatt. Inhalt: Wie sensohaftliche Aufsätze: Bamberger Tekanoth v. J. 1678. Von Dr. A. Eckstein in Bamberg. (Forts.) — Zur moderren Pentatenibkritik. Von B.Königsberger. VII. L i tteratnrbericht: Recension: Federico Consolo und sein eynago^emnusikaliechea Werk. Von Ed. Birnbaum. (Fortsetzung.) Unbefugter Nach druck aus diesen Blatte ist nicht gestattet Bamberger Tekanoth v. J. 1678. Von Dr. A. Eckstein in Bamberg. (Fortsetzung.) § 1. Zur Befestigung der Säule der Thora. In Rücksicht darauf, dass die Armuth nie schwindet inmitten des Landes nnd dass in Folge dessen viele lernbegieiige Söhne von Armen, von welchen bekanntlieh die Thoia ausgeht, nicht studieren können, weil die armen Eltern einen Lehrer nicht halten können nnd ihre Kinder frühzeitig ans der Sohnle nehmen müssen, ist von nns Versammelten der Beschluss ansgegangen: Jedes Gemeindemitglied jeder grössern oder kleinern Gemeinde des Landes soll an jedem Rüsttage des S&bbath in eine dazu bestimmte Büchse eine grössere oder kleinere Gabe thun für Unterriohtszwecke, wozu dann noch Symagogenspenden kommen1). Ein besonderer Vorsteher (Gabbai) soll alle einlaufenden Spenden verwalten und diejenigen Bedürftigen des Landes, die ihm ihre Gesuche für Zweoke des Unterrichte ihier Kinder vortragen, je Dach ihrer Bedürftigkeit aus der Kasse der Talmud-Thora unterstützen.3) § 2. Zur Befestigung der Säule des Gottesd lenste 8. Wir haben gehört nnd auch gesehen, dass viele Leute auf dem Dorfe ne bat ihren Bediensteten sich dem täglichen Morgen- und Abendgottesdienste entziehen und so durch den Mangel der nöthigen Zehnzahl den öflentlichen Gottesdienst verhindernn. z. nicht nur wenn sie früh morgens ihren Geschäften nachgehen müssen, sondern auch wenn sie zu Hause weiien. Darum beschliessen wir: wer in einem Orte ׳) t מי יגיברך כתנת. *) Eine ähnliche Veranstaltung war in der Gemeinde zu Posen (8. Statuten derselben v. J. 1651 und K63 bei Gülemann: Quellen Schriften S. 221.) — Unter den meisten Paragraphen findet sich aisUntt rschriit: כעת od.דברי חני חניך סגל מפראג. Da am 5*. Flut 1678 Rabbinatswaltl statttand (nach S. 51b des Manuscr.j, ro war am 3. Flui desselben Jahres, dem wichtigen Tage der bes. hmssfassendeu Versammlung, Kabbmatsvacanz. Cbaggai Chauocb Sega! aus Prag war sonacn zweifellos damals Dajan in Buiubtrg, der (״ת, w) u's ״derzeitiger* Rabbinatsverweaer mit seiner Uuter»ch!ift die Tekanoth bestätigt. wohnt, wo man mit Minjan beten kann, darf sich, wenn er nicht darch Geschäfte vom Hanse fern gehalten ist, dem öffentlichen Gottesdienste nioht entziehen; wer es dennooh thut, soll jedesmal eine Strafe von 6 Kreuzern an die Kasse der Talmud-Thora entrichten. § 3. Zar Befestigung der Säule der Wohlthätigkeit. Bisweilen kommt es vor, das Wanderbettler, die in einer Gemeinde erkranken nnd hülfios preisgegeben sind, von Ort zn Crt geschickt werden. Darum machen wir’s zum Gesetz: wenn ein Wanderbettler in irgend einer Gemeinde des Landes erkrankt, so 8011 er in der betr. Gemeinde verpflegt werden, bis er wieder gesund wird oder mit Tode abgeht, anfKosten derGesammtjndensohaft des Landes. Und wenn ein Wanderer, ohne gerade krank zu sein, schlecht zu Fusse ist, 80 soll man ihm per Wagen*) auf Kosten der Gesammtheit von Ort zn Ort weiterhelfen, bis er ausser Landes baldigst zum Ziele kommt. Diejenigen, die einen Kranken aus der Gemeinde fortschicken, sollen je nach Befinden der Versammlung bestraft werden. § 4. Eine Stütze für die Säule des Rechts Anf die Klagen von Waisen und Wittwen über die ihnen anferlegten Steuerlasten bestimmen wir als Gesetz: Die Waisen sollen nur a/» von ihrem Census Erech) bezahlen und sonst zu keinerlei ordentlichen oder ansserordentliohen Abgaben herangezogen werden, sei es einer Gemeindesteuer, z. B. für Mehlbillets oder Spital4) u. s. w., sei es einer Landessteuer; ansgenommen davon sind nur die Neajahrsgelder für den Bisohof und die bekannten 100 Rthl.9). Auch wo es sich um Abwendung einer gemeinsamen Gefahr für die Gesammtheit handelt, müssen die Waisen pro rata בעגלה ובזמן קרוב (י. (Vgi. Mschr. 1. j. 1864 s. 368.; *) כגון מעל פלעטן והקדש. Die Mehibuiets wurden zum Pesachfeste ausgetheilt. (Vgl. Hugo Barbeck: Gesch. d. Jud. in Nürnberg u Filith S. 65.) 5j Es warden dem Btscnof za Neujahr unterthänigst überreicht von der Landjudenscbaft 300 Stück Franz^ulden, von den Stadtjuden 100 St. (G.-B. S. 82 b). Dazu kamen die bischöfl. Käthe und Beamten bis aut den ״Herrn Kammerdiener'1, dem zuN^ujahr vor der Audienz ein Speciostbaler überreicht wurde. (G.-B. S. 87a). — Die ״bekannten 100 Rthl.“ sind wohl Aufnabmegeld der Scbutznachsucbeuden das aut dem Lande 11>U £1 Fr., in der Stadt 100 Speciesducateu betrug Das jährl. Schutzgcld selb.-t betrug 23 fl (Kreisarcbiv: Bamb. Wroida. Nr. I). — In einer Fussuote zu diesem Paragr. bemerkt Landesrabbiner Meoachetn Mendel Asclikenesi (KotlischilJ) eigenhändig d. d 15. Flui 547 ׳, auf eine bez. Anfrage habe er sut Grund dieser Stelle entschiolen. dass die Waisen zu den N.ujuhrageldern für die Käthe nichts beizutragen haben.