Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 19. (5.5.1893)
- Date
- 1893-05-05
- Page
- Seite 72 (sequence 2)
- Language
- German
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Zur modernen Pentateuchkritik. Von B. Köuigs'borger. VI.B Den '/.weiten Abschnitt seiner Beweisführung betitelt der Verf. ״Der Staat Israels“ (72 — 130) und behandelt in dessen 1. Capitel ( — 87) den ״Glottesbund“, wobei er in allerdings etwas zu weitschweifiger Form den Nachweis zu führen sucht, die Herrschaft Ihvh’s iin alten Israel sei nicht, wieWellh. (Prol. 430 |42B]) annimmt, eine ideale Rückbildung der Hutarchie zur Zeit des •2. Tempels, sondern müsse utibedingt als alte Verfassungsform vorausgesetzt werden. Die, wie gesagt, langathmigen Ausführungen des Verf. erwecken zwar oft in dem Leser, der vielleicht etwas schneller denkt als liest, wiederholt das Bestreben, hier oder da eine Lücke in der Beweisführung zu ergänzen; wer aber den Abschnitt ruhig bis zu Ende liest, wird erkennen, dass Alles nach Gebühr mit dem richtigen Verständnis.« gewürdigt und dargethan ist. Nicht mir, dass die eben gekennzeichnete gegensätzliehe Anschauung Naumann's klar hervoriritt und die hypothesenartige Darstellung im Grossen widerlegt wird, auch nu Einzelnen ״liihlt“ der Verf. Wellh. ״auf den Zahn.“ Dabei wird es dem selbstständigen Forscher unbenommen bleiben, hie oder da anderer .Meinung zu sein. Um Einiges in Kürze vorwegzuuehmen, so setzt (vgl. f7 .־־fSf. 1 Uos. 2,20, wo von dem neuen Bunde Gottes gesprochen wird, weniger Gen. 0,10 voraus, wo von einem Friedensschluss Gottes mit den Thieren die Rede ist, wählend Hos. Israel prophezeit, dass Gott für dasselbe mit den Thieren einen Bund wieder stiften wird. Hier muss vielmehr auf die StrafendrohungLev. 20 (vgl. v. 22 mit Hos. 2,20a und v. 20 mit Hos. 2,2üb) hingewieseu werden. Der ״leibliche Gattenbund“, denN. in vv.21 — 22 findet, ist doch bei objectiver Betrachtung der gan zen Stelle kaum darin zu fiudeu. Wenn nun Wellh. (Prol. 2. Aufl. 443) Hosea's ״Unbekanntschaft. mit dem technischen Sinne von Berith“ durch 2,20 (und 0,7) ״schlagend dargethan“ sein lässt, so wild seine Behauptung dadurch schlagend abgethan, dass die Bezugnahme aut die Verhandlungen 1esp. Strafandrohungen beim Buudesschlusse uuzweiheutig bes. aus 2,20 zu erkennen ist. Uebrigeus ist — und daran muss leider allzu oft erinnert werden — das Unterbleiben der (explicirten) Erwähnung eines Vorganges doch nichts weniger als ein Beweis für die derzeitige Unbekauntschaft und ״Nicht-Existenz“ desselben! Sehr richtig urtheilt nun Naumann (S. 80) über den Hauptgrund, der W. veranlasst, die Entstehung des Bumlesgedaukens bis zu der von itnn angeuommenen gleichzeitigen Entstehung und Publikation des deuterouomischeu (t׳j Gesetzbuches unter Josia herabzudrückeu, indem er behauptet, dass W. aie beiden Begriffe ״Gesetz“ (״ורה) und ״Bund“ (ברית) nicht trennt,. Aber gerade aus der Stelle, aus der sich diese lüentificaticn fürW. ergibt, resultirt das Erforderuiss der Scheidung der beiden Begrilie. Wir wolleu uus hier nur in Kürze aut den Nachweis dieser unserer Behauptung eiulassen, da wir uus im Verlauf uuserer Ausführungen au geeigneter Stelle eingehender darüber zu äusseru haben werden. Nach dem Berichte in 2.Kön. 22,8 wird ein כפר התורה gefunden (vgl. auch 2.Chrou. 34,14), nicht ein כפר הברית. Wohl wird zwar 23,2 gesagt: וימרא .. את כל דברי) כפר הברית הנמצא), wonach es scheinen könnte, als sei die erstgenannte Bezeichnung des entdeekteu Schriftwerkes mit dem letzten identisch, somit auch תורה und ^ברית; ich weise aber an anderer Stelle eingehender nach, dass im Pentateuch die Bedeutung ״Buch“ für 0פר nicht existirt. Ueberall da, wo sie vorkommt — und auch der Talmud (Gittin 21b) kennt diese Auffassung (ספירת דברים), weun mir auch an der dort behandelten Stelle die zweite angeführte Bedeutung, nach der כפר das Material bezeichnet, aut welchem die Soheidungsurkunde medergeschrieben werden sollte (Dt. M,l. 3.), die richtigere zu sein scheint — ist (ausser Di^a. a. O.) ספר durch ״Erzählung“ zu übersetzet!. [Zwar kennen die ״hebräischen“ Lexica diese Bedeutung gar nicht; doch was thut’s? Es ist!11. E. 11 och •Maiicäes i!1 ihrem Wortschätze zu berichtigen, was namentlich von einem ״modernen“ Gesic itspunkte aus bisher erklärt worden ist, — weil in den ״Büchern der Könige“ etc. כפר bereits die Bedeutung ״ Buch“ hat, da solche bereits im Schwange waren (Chron. u. A.)J. Man durfte — und sagt es ja auch heut noch — von einer Erzählung, die nur einen Tneil eines aufgefuudenen Werkes bildet, und zwar einen wesentlichen, der für die damalige Lage der Dinge ohne Zweifel die wichtigste war, recht gut sagen: ״sie wurde gefänden“, weil eben zunächst nur von ihr die Re 16 ist. (Ich glaube übrigens a. a. St. den Nachweis geführt zu haben und komme noch weiterhin darauf zurück, dass das aufgefuudeue Buch unmöglich das Deuteronomium allein enthalten haben kann.) Jedenfalls ergiebt sich aus Vorstehendem, dass die Begriffe תורה und ברית nicht nur philologisch, sondern auch historisch von einander verschieden, sind und unter dem ״Gottesbunde“ lediglich der in Ex. (wiederholt in Dt.) erwähnte B.mdessoid iss zu verstehen ist, zu dem der Noahbuud, dessen Symbol der Regenbogen ist (angeblich eine Anspielung auf den heidnischen Kriegsbogen) und der Abrahamsbund mit dem Besctineiduugssymbol — die Aufnahme eiues Adataj bundes mit dem Sabbathsymbol (uach Ex. 31,1(1. 17?) ■ erscheint durchaus unhaltbar — last gar nicht in : directer (nur hislorischer) Beziehung stehen*). Der Bund selbst aber ist ein Factum, für dessen Bestehen Israel die Bedingung der Beobachtung der göttlioueu I Gesetze zu erfüllen hat־) | Sehen wir nun auch davon ab, den früheren Buudesschlüssen eine allzu grosse Beleutuug für den j durch Moseheh vollzogenen Bundesschluss beizumessen, 1 so möchten wir doch der Anschauung entgegenzutreten! versuchen, nach welcher, wie erwähnt, der Regen- : bogen an die heidnische Bedeutuug desselben als *) Aber aucli beim Mosesbunde ist nicht, wie Naumann 8 •>l> annimmt, der Sanbath das eigentliche Symbol, wenn er auch einer der grundlegenden Factoren bei demselben ist — 1' ür einen ״Adamsbnnd“ könnte höchstens (vgl N aumann, S. 8!)! nach Gen ü, 1 (>. 17 der Gehorsam, resp. die durch die gesetzmässige Enthaltsamkeit geregelte Beschränkung im sinnlichen Genuss als Grundbedingung (Symbol) aulgestellt werden. '-) Neuerdings bat esValeton in Stade’s Ztschr. t. alttest. Wiss. 1892. I. (8. lrt) uud il. (S. •224-200) unternommen, die Bedeutuug des Wortes ברית im Fnesmrcodex, sowie in den ״ihviiistiscoea“ uud ״dsater.momuche Sc ieiju des He.\.v־a»uau, uud in den verwandten bistooiscbou Bi hem testzastslleo. Ich halte mancherlei in dem Au sitze, bes was (3. 2J2; über 2. Kön. 23,8 gesagt ist, für etwas gezwungen. Man darf nur nicht vorlaugeu, dass überall der Lisiun der Formel פרת בריח ausdrücklich zu erkennen sei. Auch V. s iinmt (S. 248j der .Meinung bei, dass z. B. Deut. 33,9 der Parallelisrain vou א2רחך und ובריתך an( 'Le Bedeutung ״Gesetz■* (tür ברית) hiaführo, kann aber nicht umhin, zuzugestehen, ■jdass ב׳ auch ״als Ergebuiss eiues zwischen Gott nudLevi ig — nur Mi.tlor uud Hüter der Lehre, d. h. v'frantwortl.cue Vertreter Israels.) festgesetzten Verhältnisses zu fasset!■* sei. Die Bedeutung ״Vertrag■* reep. die Bedingungen eiues solchen, lässt sich eben uicat zurückdräugeumau dar! nur nicht zu eugnorzig und kleinkrämerisch som.