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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1893-04-14 · N° 16. (14.4.1893) · p. Seite 60

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 16. (14.4.1893)
Date
1893-04-14
Page
Seite 60 (sequence 2)
Language
German
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Steinigung auf sich augewandt nicht für ganz correot im'Sinne der auch von ihm anerkannten ersten Offenbarung in ihrer Vorschrift gegen falsche Propheten und traumselige Menschen? Oder ist auch diese Bestimmung aufgehoben? Das wäre doch aber gar nicht im Sinne des Meisters, zu dessen Gottliohkeit er sich bekennt, welcher gekommen ist, das Gesetz zu e r f ii 11 e n, nicht aber es a u f z u h e b e n. Aus dieser Probe kann er sehen, dass die Evangelien in jüdischen Kreisen dnrohaus nicht so unbekannt sind, wie er es darzustellen beliebt, ja dass viele Gelehrte sie sogar gründlioh studirt haben; dass er dies läugnet, zeigt nur, dass er von der Existenz eines Grätz und dem 3. Bde. seiner Geschichte keine Ahnung hat. Möglicherweise passt es ihm nicht in den Kram, dass die Vertiefung in die Evangelien eben nur wissensohaftlichen Zwecken diente. Darum sei er hier auf folgenden geschichtlichenUnterschied!angewiesen, welcher unsereVorfahren von allzu eifrigem Studium des N. T. scheu zurückbeben liess: Die Heiden bekämpften Israel als es noch mehr oder weniger in seiner Machtfülle sioh bewegte, es war ein ebenbürtiger Kampf, von den Heften um ihre Existenz geführt, welche vom Monotheismus Israels bedroht waren, und die Israeliten konnten sich wehren. Eine Erinnerung an diese Kämpfe hatte wenig Bitterkeit. Nioht so verhielt es sich mit den Leiden, welohe Israel angeblich im Namen des Evangeliums erduldete. Da besass das Christenthum bereits seino Weltherrschaff und Israel war ohnmächtig; ist es nicht naturgemäss, dass es an diese empfangenen Wunden, au die es ja die blutigen Striemen au seinem ganzen Körper mehr als zuviel erinnerten, schon im Interesse der Nächstenliebe, und um keine äachegefühle erstehen zu lassen, nicht gern denken wollte? Wir wissen recht gut, dass die christliche Religion jene Verfolgungen nioht wollte, die iu ihrem Namen in Scene gesetzt wurden; wir wussten es, auch bevor der ״Rabbi“ Lichtenstein es für nöthig erachtete, den qu. 15 jüdischen Sittenlehren die entsprechenden christlichen, ohne damit etwas Neues zu sagen, an die Seite zu stellen. Allein ist es denn unser Beruf, c h ris tl ioh e Religionslehren zu veröffentlichen? Die kindische Thorheit, welche der ״ Rabbiner “durch diese Antwort an die Wiener Alliance bewies, hat dieee wohl verdient, entschuldigt jenen aber selbst durch hohes Alter nicht. Possierlich nimmt es sioh aus, wenn der Rabbi immer nur behauptet, das Judenthum retten zu wollen — etwa so, wie Stanley den Emiu Pascha ״rettete“, oder richtiger nooh mit einem Recept ä la Doctor Eisenbarth, welcher einen kranken Zahn mit einem Revolverschuss entfernte. Weil etwas faul ist in Israel, weil viele Juden das Gesetz nioht nach Vorschrift halten können, darum, ja darum sollen sie den ganzen Krempel über den Haufen werfen, darum beglückte uns Herr Lichtensteiu mit seinem Opus 3 und will einen zweiten Paulus parodiren, dessen Wandlung er fast wörtlich auf seinen Zustand an wendet. Wenn seine Auftraggeber diese Heulmeierei lesen, werden sie gewiss die Zähne darüber knirschen, dass sie sioh einen solch’ sohleohtea Schützen gemiethet haben, welcher mit Brodkiigelohen gegen gediente Schaareu — um die Ecke schiesst und sioh naohher selber Beifall klatscht. Einsichtige Christen aber, falls sie das Machwerk lesen, werden sich mit Verachtung ab wenden, die Hände über den Kopf zusammenschlagen und ausrufen: Der hat uns gerade noch gefehlt, der selbst Worte, wie ״Wehe Euch, Schriftgeiehrten und Pharisäer“ ... — Worte, durch welche seine Anhänger dem Stifter des Christenthums einen schlechten Dienst, erwiesen, als sie sie ihm in den Mund legten — für einen Segen erklärt. Wir ▼erlassen den Mann mit einem mitleidigen Aohselzucken und dem oeterum censeo: Der Mann träumt von einem veralteten Judenchristenthum, er will ein nioht lebensfähiges Judenthum, er ist ein unmöglicher Rabbiner, ein ungefährlicher — Schwätzer! — I Juden bei der Erwerbung Tirols. Kach Orlgiaalarkaaden der k. k. öst. Archive in Wien. Von S. Schweinburg-Eibensohitz. (Schluss.) Unter Herzog Rudolf IV. scheinen überhaupt die Gawersohen oder Geldverlei her eine hervorragende Rolle gespielt zu haben. Es gab da christliche und jüdische Gawerschen, welche thatsächlioh ähnliche Gesohäfte übernahmen und durohführten, wie dies unsere heutigen Geld- und Crediiinstitute thun. Die jüdischen Gawerschen vertragen sich mit ihren christlichen Collegeu anfangs sehr gut; denn beide waren Hot• Wechsler und Hoff ieferauteu, ausgestattet mit besou deren Privilegien, die selbst von spätem Herzogen anerkannt wurden. Die Gawerschen standen in naher Verbindung mit der herzoglichen Münze, weil bekanntlich die sogenannten Münzerer oder Hausgenossen das aussohliessliche Reoht des Gel dweehselns und Goldhandels besassen und zu ihren vielseitigen Nebengesohäfteu in erster Reihe verwendeten, die selbst in den weitesten Volksschichten bekannt waren. Erwähnenswerth wäre nur noch die dooumentarisch nachweisbare Thatsache, das Geldwechsler und Münzerer selbst Mitglieder der angesehensten, städtischen Bürgerfamilien waren und dass selbst viele Wiener Bürgermeister des Mittelalters Wechselbänke auf offenen Marktplätzen hatten und ganz ungeuirt Gelder an Private und Standespersonen gegen gute Verzinsung und Hypothekarsicherstellung verborgten. Ich erinnere nur diesbezüglich an Conrad Wiltwerker, Rudolf Angervelder, Ullrich Guadlooh, die alle in ihren noch vorhandenen Testamenten genau angeben, wer ihre Schuldner sind und was sie als Satzpfaud von ihnen besitzen. Das Geldverleihen und Geldwechseln war also bei weitem nioht so verpönt, wie es von Vielen mit so grellen Farben dargestellt wird. Die Gawerschen haben den österreichischen Herzögen bei der Erwerbung Tirols sehr gute Dienste geleistet. Der Kanzler Bisohof Johann oitirt in seinen Rechnungen jüdisohe Gawersohen als Staatsgläubiger, die in Luzern, Basel, Meran, Marburg, Cilli, Neustadt und Wien ansässig waren. Viele Tausende von Gulden erhalten diese Gawersohen alljährlioh als Amortisatious- Erwerbung Tirols. Selbst die Graten, Ritter und Knechte erhalten quasi als Belohnung das Recht, einen herzoglichen Gawersohen in ihren Städten und Märkten halten zu dürfen. Auffallend ist aber dabei der Umstand, dass gerade für herzogliche Privatgeschälte, jüdisohe Gawersohen verwendet werden, während zur Durchführung von Staats- und Landesanlehen ohristliche und jüdisohe Gawersohen gemeinsam berufen wurden. Die Grafen Ullrioh und Herrman von Cilli, die Hauptstützen der österreichischen Herzoge bei der Erwerbung Tirols, erhielten 13Ü2 (3. Juli) vom Herzog Rudolf IV. die Erlaubuiss, 2 jüdische Gawersohen iu ihrem Gebiete halten zu dürfen. Siehiessen Muschel und Cüatschym (Chajim?j und waren Enkel des herzogl. Gawersohen IsserleinvoaMarburg, der aber nioht ver-

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