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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1893-01-27 · N° 5. (27.1.1893) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
22 (1893)
Issue
N° 5. (27.1.1893)
Date
1893-01-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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M 5. Jüdisches Jahre. XXII. Litteratur-Blatt. Zn tdncttui mlltr J1d«nthnn »d Jad«n b«1r<ff*a<lM Htt.rariuh» Er- Mheluaaaea aaf dem (]«bitte der Philo• •ephlr, Oeerhlchte, IlhsiipipHe, Theolo«le, OrleaUJI•, Ezegeee, Homiletik, I.ltargtk 1. FädafOgik. Herausgegeben Rabbiner Dr. Moritz Rahmer, Riekir 4ir rfiieklliHirw Littcrstar, w«l6k• 4er Redeetloii 1agu114t werde«, iadea 1■ diese «ו Blatte eiigehende Bespreel1««f. Bel Blaee«d«af ton swel Beeemale»»• SaempUren •rffelgt «Inaallg« karse Gratis• lasertlea. , 3cn 27. cJonwat 1893, Das ^JQdltcht Lltteratur-Blatt“ erscheint wBchentlioh in einem halben Bogen. Preis bei alle Buchhandlungen in Le ipzig bei Robert Friese pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״IsraeiitisohonWochenschrift“ die vierteljährlich bei allen Postans alten and Buchhandlungen 8 Hark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. Inserate werden mit 26 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 kork, berechnet and sind an die Expedition dieses Blattes za senden. Buchhändler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate oinsenden, erhalte. 25 yi Rabatt. Inhalt:: Wi ssenschattliche Aufsätze: SaadiaGaon. Vortrag gehalten am 16 Januar 1893 in Kailsruhe von Rabbiner l)r. Schwarz. —Weltliche und theologische Studien. Ein Wort über die Ausbilduug unserer Rabbiner. Von Dr. Alexander Kohut, Rabbiner in New-York. — Lit teraturbericbt: Recension: B 1 o c h , P h i 1 i p p. Dr. Die General-Privilegien der polnis;hen Judenschalt. Erweiterter und verbesserter Sonderabdruck aus der Zeitschritt der historieben Gesellschatt für die Provinz Posen. — Wünsche, Prof. Dr. August. Der Midrasch Tehillim übersetzt. (Fortsetzung.) Litterarisohe Notizen. — Berichtigungen._ Unbefuflter Nachdruck aus diesem Blatte Ist nicht gestattet Saadia Gaon. Vortrag, gehalten am 16. Januar 1893 im Verein für jüd. Geschichte nnd Litteratur in Karlsruhe, von Rabbiner Dr. Schwarz. Hochgeehrte Anwesende! Das ebenso wahre wie sohÖneWort Freiligrath’s, ״der Rang ist das Gepräge nur, der Mann das Gold trotz alledem", es dürfte kaum auf irgend eine der vielen scharf ausgeprägten Persönlichkeiten, deren unsere Geschichte sich rühmt, besser passen, als auf den Mann, über dessen Leben und Wirken ich heute vor Ihnen zu sprechen die £hre habe. Ein ganzes Jahrtausend ist dahingegangen, seitdem der nachmalige Gaon Saadia beu Josef in Fajum, dem biblisohen Pithom in UnteregypteD, im Jahre 892 geboren wurde. Die Millenarfeier, welche die gelehrte Welt bereits im vorigen Jahre begangen hat und der unser Verein für jüd. Geschiohte und Litteratur heute als Nachzügler sich ansobliesst, zeigt am besten und deutlichsten, dass es nicht der Rang, sondern der Mann selber ist, den die Geschichte im Goldglanze unvergänglichen Ruhmes erstrahlen lässt. Das Judenthum hat zwar zu allen Zeiten weniger auf die Würden, sondern viel mehr aut die Würdenträger geachtet, was klar genug sohou darin hervortriit, dass wir von Ahron hakkohen, von Aaron dem Priester, von David hammeleoh, von David dem König, von Juda hanassi, von Juda dem Fürsten reden, dass wir also dem eigentlichen Namen den Vortritt einräumen und den die Würde oder den Rang bezeichnenden Titel auf den Namen folgeu lassen, aber es kann doch nicht geleugnet werdeD, dass es auch in unseremVolkslebenZeiten gegeben, in welchen dem Namen erst der Rang einen guten Klang verliehen. Zu dieien Zeiten gehört leider auch die vier Jahrhunderte umfassende Epoohe der Gaonen, welche mit der Einnahme Firuz Schabur’s durch den Chalifen Ali im Jahre (557 ihren Anfang genommen. Au der Spitze von 90 000 Juden huldigte der Schulvorstand Mar Isaak dem unglücklichen Ali, und dafür hat der Chalife der von Aba Areka oder Rab im Jahre 219 gegründeten Hoohscbule zu Sura das Recht eingeräumt, ihrem Reotor den Titel Gaon oder Excelleuz beizulegen. Erst im Laufe der Jahrhunderte■״) hat die Schwester-Akademie in Pumpeditha, ob aut legale oder illegale Weise, wollen wir dahingestellt sein lassen, dasselbe Vorrecht erlangt. Die Frage, wie es gekommen, dass mau innerhalb des Judenthums, das, seitdem R. Jochanan beu Sakkai in Jamnia ein Lehrhaus gegründet hatte, das Thorastudium als Hauptquell seiner Geistesnahrung betrachtete, auf solch’ müssige Aeusserliohkeiteu, wie dooh der leere Titel Excellenz nun einmal ist, so viel Werth legen konnte, diese Frage hätte wohl ihre volle Berechtigung, wenn das jüdische Lehrhaus auch in Babylon mit derselben Machtvollkommenheit oder anoh nur mit annähernder Unab- Gängigkeit ausgerüstet gewesen wäre, wie das bis zum Jahre 425 unter der Leitung des Patriarchen stehende Lehrhaus in Palästina. Der duroh die Naohkommen der Davidischeu Dynastie verkörperte Schimmer der ehemaligen Glanzzeit war sowohl in Judäa als auoh in Babylou vorhanden, aber während er dort in’s Lehrhaus sich flüchtete, um in dessen Dienst sich zu stellen, hat er hier, um seineu Reflex zu erhöhen, das Lehrhaus in seinen Dienst genommen. Die baby- Ionischen Exilarohen, sie dünkten sioh viel mehr zu sein als die palästinensischen Patriarchen, u. z. aus zwei Gründen, einmal, weil die Patriarchen erst mit Hillel an die Spitze des Synhedrion getreten sind, während sie die Exilarohen, vorgeblich ununterbrochen ihr Hoheitsreoht ausübteu, und zweitens, weil die Nachkommen Hillel’s blos mütterlicherseits, die Nachko nnten Serubabel’s, für welche die Exilarohen sich ausgaben, väterlicherseits ihren Stammbaum auf David zurückführten. Soviel steht jedenfalls fest, dass die Exilarohen auoh unter der persisoheu Herrschaft die Befugniss der Strafgerichtsbarkeit gehabt, und es ist über jedweden Zweifel erhaben, dass derselbe Omar, welcher dem Bostanai die persische Königstochter Dara als Sklavin geschenkt, ihm auch eine gewisse fürstliche Würde innerhalb der babylonischen Judenheit verliehen hat. Da nun die Juden Babylon’« gleichsam im Staate einen Staat bildeten, dessen politische Seite vom Fürsten des Exils und dessen religiöse Seite von den Sohuihäupteru vertreten war, so erschien es als unabweisbare Nothweudigkeit, das« *) Im Jahre 917. Vgl. Graetz Geschichte V, Note 13; äber das Verhältnis» der beiden Akademien s. Jochasiu «lit. Filipowski p. 85 und Schebeth Jehuda p. 8411'.

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