Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 22 (1893)
- Issue
- N° 4. (20.1.1893)
- Date
- 1893-01-20
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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M 4. Jüdisches Jahrs. XXII Litteratur-ßlatt. Kir ßelcaehta«ft Aller Jadtnthaai «ad Jade« betrfffendM )Ittfrirliehe■ Kr• «cbduanjrea aaf den! Gebiete der Pbllo* •ephle, UtscMcIite, Ethaofraphle, Theolofle, OrleaUlU, Ezegeee, Homiletik, Litargik «. ridagoglk. Herausgegeben Rabbiner Dr. Moritz Ralimer. Höeher der elniohlkglce« Lltterator, welche der Red actio« aageeiadt werde■« Aale« 1■ dleeem Blatte elmgeheade Beeprechalg. Bel Klnaeodang re■ «wel Reeeaalo■•• Rxemptarea erfelgt «damalige korst UrAtla-Iaiertloa■ 91tag3e&n׳xg, 3en 20. clau-uat• 1893, Das ^Jttdlsche Lltteratur*Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen. Preis bei alle Buchhandlungen in Le ipzig bei Robert Friese pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“ die vierteljährlich bet allen Postens alten und Buchhandlungen & Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. Inserate werden mit 26 Pf. für die gespaltene Pelitzeile, Beilagen mit 20 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Buchhändler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsenlen, eraalte 25 )( Rabatt. I 11 h 11 11 : IVi ssenschattliche Aufsätze: An meine Amtsbrüder. Von Landrabbiner Dr. Hamburger-Strelitz. — Jüdiscbe Stoße in der modernen Dichtung. II. VonDr.L. Jacobowski. — Weltliche tmd theologische Studien. Ein Wort über die Ausbildung unserer Rabbiner. Von Dr. Alexander Kohut Rabbiner in New-Y'ork. — Lit teraturbericht: Recension: liuttrnaun, Dr. J. Das Verhältnis des Thomas von Aqumo zum Judenthum und zur jüdischen Litteratur.!Schluss.) —Wünsche, Prof. Dr. August. Der Midrasch Teliillim übersetzt. (Fortsetzung.) Litterarische N otiz. Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte 18t nicht gestattet. An meine Amtsbrüder! Geehrte Herren! Unter der Aufschrift ״Erklärung" erhielt ich vom Centialausschuss des Rabbinerverbaudes in Berlin ein gedruckt esSchriftstück mit der Aufforderung, dasselbe umgehend zu unterschreiben. Nachdem icbjden Inhalt desselben prüfend durchgelesen, fielen mir mehrere Unrichtigkeiten in den aufgestellten Sätzen auf, und gelangte ioh zum Entschlüsse, dieses Schriftstück in vorliegender Fassung, nicht zu unterschreiben. Wir leben in einer Zeit, in der jedes Wort, das zur Abwehr für die Oeffentlichkeit bestimmt ist, sorgfältig erwogen werden muss, um jedem neuen, feindlichen Angriff möglichst vorzubeugen. Die Mahnung: ״IhrWeisen, seid vors iohtig mit euren Worten, damit ihr nichts verschuldet —! muss jetzt mehr als je beachtet werden. Wollen Sie, geehrter Herr Redakteur, die Darlegung meiner Gegengründe, welohe einige Unrichtig• keiten in den aufgestellten Sätzen dieses Schriftstückes nachweist, inlhrem vielgelesenenBlatte gef.aufnehinen.*) Meine Herren Amtsbrüder bitte ich, die gemaohten Ausstellungen kritisch durchzulesen, dieselben, wenn es geht, zu widerlegen, oder von der Unterschreibuug des gedachten Schriftstückes abzustehen — resp. die Unterschrift zurüokzuzieheu. Ich lege die mir unrichtig scheinenden Sätze des Schriftstückes der Reihe nach vor: Zeile 4 lesen wir: ״Die heilige Schrift bildet die Grundlage der Lebte des Judenthums"; ich frage, warum nur ״der Lehre" und nicht auch ״des Gesetzes“, *) Degen die obigen Gegengründe lässt sich so Manches einwenden, doch enthalten wir 1ms jeder Kritik und erfüllen nur in strengster Objectivität unsere Redactionspßicht durch Ge- Währung der Bitte um Aufnahme. — Die Gründe, die uns und einige andere Collegen bestimmten, die Unterschritt nicht zu geben, werden wir später mittheilen. (Red.) siud doch ״Lehre und Gesetz" die Bestandtheile des Judenthums? Das deutsoheWort ״Lehre“ bezeichnet eben nur ״Lehre“, aber nicht auch ״Gesetz“. Wohl bedeutet das hebräische Wort הורה im Pentateaoh bald ״Lehre“, bald ״Gesetz“, aber die vorliegende Ansprache ist nicht in hebräischer Spraohe, souderu in der deutschen abgefasst, uud da versteht mau unter ״Lehre“ nur ״Lehre“, nioht auch ״Gesetz". Zeile (i heisst es: ״Der Talmud, der, weil er ursprünglioh nicht nie Jergesohrieben wurde, wird ״mündliehe Lehre“ genannt. Weloh eine unwissenschaftliche Definition? Die mündliche Lehre oder das mündliche Gesetz war ja älter uud früher als der Talmud, wie kauu dasselbe von der Niederschrift oder Niohtniederschrift des Talmuds abhängig gemacht werden? Wenn nun die talmudisohe Diskussion bal 1 uiedergesokrieben worden wäre, existirte da kein mündliches Gesetz? keine mündliche Lehre? Nicht dooh! Die Misohna war vor dem Talmud, hat sie in ihren Gesetzen nichts vom mündlioheu Gesetz? — Uuter ״Mündliches Gesetz“ oder ״Mündliche Lehre“ verstehen wir das zur Ergänzung und Erklärung des Sohriftgesetzes iu Ueberlieferuug erhaltene müudliche Gesetz, das den Hauptinhalt der Mischua, der Meohilta, Sifra u. Sifre uud endlich des Talmuds bildet**). Wie passt hierzu die Definition ״weil der Talmud ursprünglich nicht nie lergeschrieben wurde?? — ln Z, 8 lesen wir wieder: ״Eine andere religionsgesetzliche mündliche Lehre giebt es nicht?— Iso das richtig? Giebt es dooh eiue Meuge von Traditionen ausserhalb des Talmuds, z. B. in den älteren Sohriften: Mechilta, Sifra, Sifre, Tosephta, in den naoh.almudischea Schriften und Rasponsen der Gaoneu, sowie iu den ältern Midraschim. — Der grosse Moses Maimonides hat uugesoheut auch die Traditioueu dieses Sehrifithums in seiuem ״Jad-ohasaka“ benutzt uud denen des Talmuds gleichgestellt. Zeile 9. ״Der Talmud baut seinen Lehrinhalo aut Grund des biblischen Wortes aut“, aber warum nicht auoh aut Grund des müudlichen Gesetzes, der Traditioa? Welcher Widerspruoh zu oben, wo der Talmud ,,mündliche Lehre“ heisst. — Naoh Zeile 24 ist der Talmud kein Gesetzescodex, souderu eiue Quellenschritt für die Auffassung des biblischen Wortes. Das kann ioh nicht uuterschreiben. Ist ja der Talmud in seiuem halachiachen Tüeil unleugbar eiu Gesetzes- Codex, wofür derselbe auoh zu jederzeit gehzlteu wurde. **) S. Hamburger Red Eucyclopaedie, Supplement II, 8.142.