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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-08-27 · N° 35. (27.8.1891) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 35. (27.8.1891)
Date
1891-08-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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*JJahrg. IX. M 35. Jüdisches Litteratur Blatt. ■r •Iler JvdeDthm tnd Jidt■ betreffendem llttermrinchem Er* •efaeinamfen taf dem fieMete der Philo• Rophie Oesehlebte, fthmofraphle, Theo• löffle OiiemtalJm, Exegese* Homilletlk. Lftmrglk 1. Pldagofrlk. Herausgegeben vou Rabbiner l)r. Moritz Rahnier. 9lta<j9e£ntt<j, 27. £J׳vtcpwe>t 1^91. Bfleher der olmsehlSflgou Lltterstnr, weieht!er Bedaetiou »««essrndt werde■, flmdem la diese■ Blatte elngeheade Respreehaar. 4«1 Klntteuduntr ▼on awel Keeensloai• Exemplaren erfolgt eiamallae karxe tt r a 11 s * Insertion. Das ״Jüdische Lltteratur-Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen. Preis bei allen Buohhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“, die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteratnr-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 25 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Baolihfiudier u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten '25 % Rabatt. Inhu1 t * Wissenschaft liehe Aufsätze: Die Juden in den Gerichtsbriefen des Mittelalters. Von S Schwein bürg-Eibenschitz in Wien. — Waren dieOphiten eine jüdische Sekte!1 Eine Entgegnung. Von Dr. Adolf Hönig-Si!lein. Litteraturberiebt. Recensionen: Buber Salonion. Er- )äuterurgen der Psalnien-Hagada. Litt erarische Notizen: Berlin. Egyptologisches. Paris. Druckfehler-Berichtigung. Unbelugter Nachdruck aus diesem Blatte ist nicht gestaltet. Die Juden in den Gerichtsbriefen des Mittelalters. Von S. Schweinburg-Eibenschitz in Wien. Wir Juden vergessen immer, .lass wir eine leidensvolle aber immerhin ruhmreiche Vergangenheit haben. Jeder Schriftstellern de Strolch erkühnt sich, die Juden als Fremdlinge zu behandeln. Die verwitterten Grabsteine auf den jüdischen Friedhöfen und die vergilbten, wohlverwahrten Documente iu den Archiven beweisen aber als glaubwürdige Zeugen der Vorzeit, dass die Juden in Europa urheimisch sind. Karl der Grosse schätzte seine jüdischen Unterthanen in so hohem Grade, dass er selbst Juden als Gesandte und Dol* metscher verwendete. Eine Urkunde No. 906 über Zeitbestimmungen enthält den Passus ״Et judaei sive de ista patria, aut de alia patria“ (vide Monumeuta Boicor. I, das Original liegt im Münchener Reichsarohiv). Das k. k. geheime Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien verwahrt sorgfältig alle Originalia der Freiheitsbriefe der Juden in Oesterreich und Deutschland, von denen einer bis iu das Jahr 1156 (Privilegium Fridericiani)hiuauireicht.*j Kaiser Rudolf I nennt die Juden ״Goldene Eierleger“. Die Geschichtstorschung weiss daher am besten, welchen Rang und welche bedeutende Rolle die Juden in Oesterreich und Deutschland übernommen hatten. Der Jude war sozusagen der ״Phönizier des Mittelalters und der Neuzeit“. Er war die Seele des geschäftlichen Verkehres, der spiritus rector des Handels- und Gewerbe- Standes. Selbst zur Zeit Maria Theresia’s finden wir den Juden als Berather und Geschäftsträger von Klöstern, Herrschaften und Fürsten, ja der Bauer verkehrte bis zum Jahre 184b am liebsten mit Juden. Mein mütterlicher Urgrossvater, Isak Landesmann in Pullitz, dessen Martyrium von G. Wolf in den ״Judentaufen“ und von meinem hochverehrten Verwandten *! Die moderne Kritik hat zwar dieses Doeument als 1•'alscbung gebrandmarkt. Für uns beweist aber diese Urkunde, lass selbst Radolt der Stifter urkundliche Beweise in Händen hatte, dass Juden anno 1156 in Deutschland und Oesterreich ansässig waren; denn Rudolf der Stifter war ein tüchtiger Fachmann aut dem Gebiete der Geschichte. I und Freunde M. L. Kohn iu ״Biographien“ und von M. H. Friedländer in ״Kore hadoroth“ so rührend 1 geschildert ist, dieser lsak Laudesmann verkehrte sehr ן freundschaftlich mit Fürsten and Grafen. Als Judenrichter und bevollmächtigter Landesältester hatte er überall Zutritt und genoss selbst das Vertrauen und die Achtung aller christlichen Bewohner seines Heimatlandes. Seine Handelsverbindungen mit dem Grafen ßerchthold waren so intimer Natur, dass er selbst von der Gräfin Berohthold persönlich zu Besuchen eingeladen wurde. Der Landesadel und der Bauer verkehrten geschäftlich und privatim mit Juden; denn die Gerichtsbücher des Mittelalters verkünden als amtliche Quellen das Leben und Treiben der Juden in dieser Zeit. Das Landrecht No. 1377 uud 1420! enthält über Juden folgende Bestimmungen: ״Wann ein Christ stirbt, so sullen desselben Erben in uuserem land ze Oesterreich in der schuel der Juden ze Wien, | zu der Newustadt und ze Cbrems haissen ruefeu, ob er khainem Juden gelten sull, daz der jud furciiom und meid die geltschuld.“ Die Berufung vou Briet I uud Siegel spielte in Oesterreich und Steiermark eiue grosse Rolle; die Verjährung von Schuldscheinen uud Obligationen war noch nicht usuell. Der Schuldner konnte nur duroh eiue solche Berufung gegen verschwiegene Forderungen geschützt uud so vor veralteten Ansprüchen bewahrt werden. Leider wurde auch diese Entrichtung vou vielen missbraucht und zur Ausstellung von falschen Tödtbriefen benützt. : Dass thatsäohlich solche Concurse in jüdisohen Bet-! häusern stattfanden, beweisst eiu im Archive des historischen Vereines vou Kärutheu liegender Originalberuefbrief umb das sigill iu der Judensokuel ze Marchbwikh ddo. 13. Nissan 5187 =■ 24. April 1427, dessen Facsimile iu den Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark veröffentlicht wurde (vide Band XI 1862/3). Kaiser Friedrich III. warnt noch anno 1478 alle Juden in Steiermark ״daz Jm (dem christlichen Schuldner) eiu yeder Judenmessner(Schatnes oder Chaseu) ein kundschaft uud geschrift gab und daz sich khainer der bemelten solcher beruefung zu thun setze oder yemand anderer darin Irrung mache (vide Monumenta Habsburgica Bd. I). Die Frohn-; bücher, Gerichtsbriefe und Behabbriefe aus der Zeit von 1220—1400 zeigeu uns fast überall Juden als Schuldbriefinhaber, Pfandrechtsbesitzer, oft auch als Eigenthümer von Schlössern, Gehöften und Weinbergen. Das k. k. Geheime Haus-Hof- und Staatsarchiv in Wien besitzt eiu Frohnbuoh ddo. 1370 des Herzogthums Oesterreich unter der Enns. Fol. 23a las ioh daselbst ״Jtem Hötschel der jud front an herrn Gottschalks des Abtes von Mellich stellioh (statt) hem

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