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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-08-20 · N° 34. (20.8.1891) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 34. (20.8.1891)
Date
1891-08-20
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdisches . Jal1rg• .3■. Litteratur-Blatt. Zar Ü«le«rhtu9 «Iler Jideatk•■ »<1 Jidn betreffe■ de■ llttermrisrbe■ tr• 1ek(t111g«1 »■f dw Gebiete der PhHu* •Opble Geeehlehte» Kthaofraphle, Tbeo• lefle OrieBteiU, Exeaeee, HonHetll, Litirflk 1. Pid«*Ofik. Ile rau »gegeben ▼OD Rabbiner ttr. Moritz Rahnier. 9lta<j3e&u.t<j, 20. 1891 Bieber dereiiadliglg•!• Mtt«rat*r, wetcM der Kedeetio■ 11|«1udt werde■, fl*de■ 1■ dtesnt BUtt« elttzehesde äeapreeh«■#. Bei Klaeendanfr ▼0■ ■wel Beeeasio■«• Kxewplerea erfolgt elameflfe kim H r «11 a!■sertton. Das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ erscheint wöchentlich in einem halben Bogen. Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. Abonnenten der ״Israelitischen Wochenschrift“, die vierteljährlich bei allen Postanstalten and Bachhandlangen 3 Mark zahlen, erhalten das ,Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 83 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark, berechnet and sind an die Expedition dieses Blattes zu senden. Buchhändler a. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 25 X Rabatt. ן I 1111 n 1 t: Wissenschaftliche Aufsätze: Saul Juditsch Wahl. Von ■ Professor Berschadsky. IX. (Schluss.' — Ein lialachisches 1 Quidproquo VonRabb. Dr. M.Löwy in Termesvar. (Schluss.■) , Litteraturbericht. Recensionen: Brann, Dr.il, Rabbiner. I Jüdischer Volks- und Hans-Kalender für das Jalir 1892 1 (תרנ״ב). Von L. Cohen-Rees a. Rh. — Wohin mit den russischen Juden? Littorarische Notizen: Solirau. London London Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte ist nicht gestattet. Saul Juditsch Wahl. Von Professor Berschadsky in Petersburg. Aas dem Russischen übersetzt von Sophie Gordon. IX. (Schluss.) Wenn unsere Erklärung eiu wenig gezwungen erscheinen und mau die Legende eher als einfache j Frucht der tiefen Unwissenheit ansehen sollte, die | des XVII. Jahrh. würdig sei, aber in unserem aufjgeklärten Jahrhundert‘ ganz unmöglich erscheint, so er-; lauben wir uns nur zum Vergleich ein Pröbchen von | einer Legende anzuführen, die sich etwa vor l(i Jahren j und zwar nicht in einem finstern Winkel de» alten ' Litthauens, sondern in einem europäischen Staate, der auf seine Volksbildung stolz ist, gebildet hat. Im Jahre 1875 wurde auf Ersuchen der deutschen anthropologischen Gesellschaft den Lehrern der Volks-! schulen vorgeschrieben, betreffs der Haut-, Haar- und Angenfarbe der lernenden Jugend Notizen zu machen, , wahrscheinlich um aut Grund dieser Berichte aut die; ethnographische AbstummungderBevölkerungschliesseu zu können. Die unwahrscheinlichsten Gerüchte verbreiteten sich daraufhin zuerst ui.ter den Bauern und dann i auch in deu Städten der Danziger, Thoruer und Culmer Kreise, wie auch in der ganzen Provinz Posen; an manchen Orten hatte diese Sache äusserst traurige, mitunter aber auch komische Folgeu; der Eltern bei mächtigte sich nämlich eiu wahnsinniger Schrecken, dass ihre Kinder eine ungeheuere Gefahr bedrohe. Die Einen liessen ihre Kinder nicht mehr zur Schule gehen, massenweise wurden die Kinder unter Tbränen von den Schulen abgemeldet, da man die Lehrer der Theiluahme am Verralh beschuldigte. Späterhin wurde diese Bewegung durch folgende schnell um sich greifende Legende erklärt: ״Der preussische König — 80 wurde in den Thoruer und Culmer Umgegenden erzählt — hätte an den türkischen Sultan btimKartenspiel 10,000Kinder ן verspielt. Dieser lie86 nun seinen Gewinn von Negern! abholen, die die Kinder beim Heimweg von der Schule anffangen; die Lehrer fördern nun diesen Fang, da sie für jedes ausgelieferte Kind 5 Thaler bekämen.“ Die Zeitungen wurden auch von Correspondeuzen, die Variationen der Legende enthielten, überhäuft. In Posen selbst kam es sogar zum Handgemenge, da vou den Einwohnern eine Truppe Akrobaten, tus Negern und Arabern bestehend, die im Volkstheater Vorstellungen geben wollte, für Gesandte des türkischen! Sultans angenommen wurde. ״Diese Episode, sagt der berühmte Specialist W. Schwarfz, ist nicht nur cnrios, souderu auch von wichtigem gesellschaftlichen luteresse, deuu sie erinnert die gebildete Gesellschaft daran, welche ungeheuerliche Vorstellungen noch jetzt in dem beschränkten Horizont der niedrigeren Gesellschaftsklasseu herrschen und welch plötzliche Bewegungen in dieser Mitte, vorzüglich unter den sich hinreissen lassenden Frauen, entstehen können.*) Wenn wir diese eben angeführte Legende mit der Sage über Saul Wahl vergleichen, so uuterliegt es keinem Zweifel, dass der Legeude des XVII. Jahrh. der Vorrang gebührt, da sie unbedingt über mehr Nüchternheit und grossem Werth als historisches Material veifügt. Während der Historiker bei der Legende, dass der preussische König die Jugeud an den türkischen Sultan verspielt habe, wenigstens 1! 0 Jahre zurücklangen muss, um ähnliche Fakta zu fiuden, wie z. B. ״den Verkauf der Soldaten der deutschen Fürsten au die Engländer“, oder ״das Verpfänden oder Tauschen bewohnter Besitztümer oder ganzer Theile des Reichs“ — so bildet die Sage über Saul Wahl ein im höchsten Sinne curioses, historisches Denkmal, denn durch dieselbe werden nicht nur die allgemeineu Grundrisse der Lage der Ja len im Poluisch-Litthauischeu Reiche vor den Kosackenkriegeu richtig gekennzeichnet, sondern die geringsten Detail» durch zweifellose historische Denkmäler vom Ende des XVI. und Anfang des XVII. Jahrh bestätigt. Die Bestrafung der Ermordung eine» Judeu wie eines Scbjachtiz wurde zwar nicht von Saul festgesetzt, bekommt aber doch schliesslich, da sie von einem Privilegiumsschreiben zum andern übergeht, legale Sauktion und wird indem allgemeinen litthaui- Codex d. h. in dem 3. litthauischen Statut, uubediugt zur Zeit Wakls eingetragen. Da» Recht der ungehinderten Beschäftigung mit Handwerk und Handel, da» den Groduoer Judeu 1389 durch eme Gramota Witowts geschenkt uud späterhin *) Dr. W. Schwarte. Prähistorisch-anthropologische btuilien. Berl. 1884. 306—316. XVII. Die neueste, durch die anthropologische Gesellschaft veranlagte Sagenbildung.

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