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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-08-13 · N° 33. (13.8.1891) · p. Seite 130

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 33. (13.8.1891)
Date
1891-08-13
Page
Seite 130 (sequence 5)
Language
German
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130 — gerichtlichen Erkenntnissen aktenmässiges (Material ' herbei, aus dem hervorgeht, dass Unmenschen verj urtheilt wurden, die um gewisse — zum Theil zum \ Verzehren bestimmte — Blut- und Fetttheile, Fleisoh j von Stellen zu erhalten, die der Aberglaube bezeichnet, j an Frauen, Jungfrauen und Kindern Mord begingen, | dies geschah nicht etwa nur in grauer Vorzeit, sondern j noch in den letzten Dezennien. \ Nach all diesen Scheusslichkeiten athmet man : ״reine Luft“ ein, wenn man im Abschn. XI referirt ' liest, dass nach Ansicht derSchwaben — wahrscheinlich j unter 40 Jahren — Katzenblut genossen gegen Fieber helfe und das Baden in warmem Thierblute | ein vorzügliches kosmetisches Mittel sei u. 8. w. Erst Cap. XII beantwortet die Frage: Was sagt ן das jüdische Beligionsgesetz über Blutgenuss und 1 Verwendung von Leicheutheilen? — Nun, wenn irgend Einer, so ist Prof. Strack in der Lage, auf diese Frage erschöpfend antworten zu können. Wer, wie der verehrte Verf, als bereits reifer Mann und anerkannter : Gelehrter die jüdische Sentenz ודלא מיפיף יסיף bei herzigte und in den siebziger Jahren zu Füssen eines namhaften Gelehrten sass und dessen Vorlesungen über Midrasch-Litteralur — bei deuen Schreiber dieser! Zeilen häufig die Ehre hatte, sein ßanknachbar zu 1 sein — lauschte und sie in jüdischer Cursiv-: scbrift sorgfältig niederschrieb, kann dies wohl in eingehender Weise thnu und nur die allzugrosse Reichhaltigkeit des Materials hat es verschuldet, dass der Verf. die Gelegenheit nicht ausgiebig benutzt hat. Aut das Gebiet der alten und neuen Talmud- Litteratur vermag ihm f reilich Niemand von der Couleur Rohling etc. zu folgen, deshalb wäre es am Ende besser gewesen, von den für die Herren controlirbaren Stelleil der Binel in seinem Bouquet keine auszulassen, so z. B. die Verse in der Genesis IX, 4— 0 welche den Vorzug haben, das Verbot des Blutgeuusses klipp und klar in der bei biblischen Verboten üblichen Form auszusprecheu: ״Ihr sollt Fleisch mit seinem Leben — seinem Blute — nicht essen. Jedoch das Blut Eures Lebens werde Ich fordern .... Wer Blut eines Menschen vergie-st, durch Menschen soll sein Blut wieder vergossen werden, denn im Bilde Gottes hat er den Menschen gemacht!“ Wohlverstanden ״eines Menschen Blut“ — denn ein Judenthum gab es damals noch nicht. Oukelos und Raschi erklären hier in gleichem Sinne, dass bei vorhandener Zeugenaussage die Blutschuld durch die Richter gesühnt werde — ist aber die That geheim geblieben, werde Ich das Blut!ordern. Sehr treffend ist die Bemerkung Str.’s, dass die Juden wie nach Kleidung, Nahrung, Sprache u. s. w. so auch nach Seiten des Aberglaubens, von den Völkern, in deren Mitte sie lebten, beeinflusst worden sind — dass also etwa bei ihnen vorkommender Blut-Aberglaube nicht dem Judeuthume als solchem zur Last zu legen ist, und ihre Satzungen manchem Aberglauben ein starkes Hiuderniss sein mussten. Das soll jedenfalls aut jene Vorschriften Bezug haben, welcne abergläubische Handlungen im Judeuthume mit dem Tode beuruhen, gleichviel, ob sie mit Blut Zusammenhängen, oder nicht. Auf S.;•15 wird der Talmudkundige vielleicht die Angabe vermissen, dass die Leiche eines Menschen nicht nur ״ossur behanaah‘-, ״zur Nutzniessung verboten־‘, sondern sogar eine .״ אד אצו,“ הצילאדder verkörperte UrbegrifI der Unreinheit“ >ei, also nicht allein durch Berührung, sondern sogar schon durch Verweilen inneihalb desselben umzaumten Raumes verunreinigt. Es ist dem Unterz, nicht bekannt, ob schou jemals ein chiistl. Gelehrter sich und Anderen die Frage vorgelegt hat, welche manche sonst vorurtheilslofll Personen, die der Ansicht sind, dass an eine^L solchen consequent wiederkehrenden Gerüchte docH etwas Wahres sein müsse — leider bewährt sich dal semper aliqnid haeret auch vielfach bei ▼ernünftil Denkenden — in Verlegenheit setzen würde, nämlia» Durch welche Substanz mögen wohl die Juden vor■ Entstehung des Christenthums bei Osterbroten di»■ Christeublut ersetzt haben? Es ist doch jedem nur einigermassen wissenschaftlich veranlagten Menscheg bekannt, dass eine 80 wichtige Vorschrift, wie di» Zubereitung der Mazzoth, an ihren elementaren Vorbedingungen keine solch einschneidende Aenderang zu einer Zeit — d. h. nach Entstehung des Christen, thums — erfahren konnte, als das Judenthum bereit» jeder Offenbarung ermangelte, die doch zu einem neuen Gesetze nothwendig gewesen wäre, welche das Verbot des Blutgenusses von Menschen aufhebt. Wer die Einschränkungen und Vorsichtsmassregeln, welche von den jüdischen Weisen bei Zubereitung der Osterbrot« verlangt werden, kennt, weiss, dass diese nur daran! abzielen, Alles zu vermeiden, was die Säuerung des Teiges befördern könnte, uud demgemäss die Mate• rialien auf das Notbwendigste — uach bestimmter Vorschrift gewonnenes Mehl und geschöpftes Wasser — zu beschränken-uud Christenblut sollte eine rühmliche Ausnahme bilden? Wahrlich, die Behandlung welche unsere Vorfahren von christlichen ״Sanguinikern“ erfuhren, konnte die Juden kaum auf den Gedanken führen, dass christliches Blat eitel Süssigkeit und Labsal sei! — — — Schade, dass nioht von einem Manne, wie Strack, eine solche Frage aufgeworfen wurde, welche einem Rohliug und Cous. schwerer zu beantworten gewesei wäre, als ein Dutzend neue grundlose Anschuldigungen zu erfinden. Dies und die vorigen Bemerkungen sollen dem verehrten Verf. natürlich nioht zum Vorwurf dienen und sein Verdienst um die Wahrheit uud Gerechtigkeit schmälern, denn die Keuntuiss all dessen darf bei ihm vorausgesetzt werden, und man darl ihm auch dafür dankbar sein, dass er in der Zurück■ haltung sich als Meister gezeigt hat. Dadurch bat er es glücklich vermied6u, den Umfang uud — den Preis des Buches zu vermehren, welche einer verdienten Massenverbreitung desselben hinderlich im Wege ge■ standen hätten. Der Verfasser hat sich durch di! ungeschmiickt ausgesprochene Wahrheit ein ״Moun■ ment dauern 1er als Erz“ errichtet. (J o b 1 e n z. Dr. *Singer. Litterarisehe Notizen. Worms. Wahrend seines Hiesigen Ferien -Auieuthahe hat Herr Rabbiner Dr. M ey er ־Zweibrücken unter den Bücher schätzen seines hochbejahiten Schwiegervaters, des Ilern Moses Mannheimer, einen Pentateuch mit zwei beigedruckteJ Kommentaren . Raschi und Nacbmanidest entdeckt. Dassel« stammt aus den berühmten Bömberg’sehen Offizin in Venedij vom Jahre 1517. Der typographische Werth des Buches ist eiu sehr hoher. Dieser Pentateuch ist nämlich das erste Druck werk, welches aus der Bomberg’scheu Offizin hervorging uti sicher auch eines der ältesten hebräischen Bücher überhaupt Bekanntlich stammt das älteste typographisch hergestcllt hebräische Buch aus dem Jahre 1!75. Auch wegen seiner Schick sale ist das Buch besonders interessant. Eine hebräische he merkung aut einem unbedruckten Blatte lautet in deutsche! Uebersetzuug: ״Gerettet beim Brande unserer Synagoge in Jalne 1609 - Es ist dieser Pentateuch also einer der wenigst wenn nich. das einzige, aus dem giessen Brande der 2!a< Worms im Jaluo 109יו geretteten Bücher. 111 vor. Mo. sind nachtolgeude Drucklehler zu berichtigen S. 124a Z. 11 v. u. zu leseu: hierher st. liierhier; ibid. Autf• Z. 3 v. u. שד־ם״ anstatt שערים“; S. 124h Z. 9 v. o. 22.. st, 21a; Z. 10 v. o. L L st. hl; Z. IG v. o. st. Z. '• v. o. ifXjaovaYtuYOS; Z. 2li v. o. וונין; Z. 27 v. o. 49 a; '/■■J v. u. Low st. Lewi; Z. 2 v. u. 20 st. 30. Veiantwortlictier Keilacteur Dr. Bahiner, Magdeburg. Druck von D. L. Wolt'f, Magdeburg, Verlag von Robert Friese, Leipzig »4_r —m_ 1

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