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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-01-22 · N° 4. (22.1.1891) · p. Seite 14

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 4. (22.1.1891)
Date
1891-01-22
Page
Seite 14 (sequence 2)
Language
German
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r — 14 — sein.^JDa luden^nun die ersteren den erklärlichen Unmuth des Volkes ant sich, am so mehr, als unter ihnen gewiss auch unlautere Elemente sich fanden. Das Volk musste wohl misstrauisch auf die miissige Menschenklasse sehen, die es zu unterhalten hatte. Daher die Abwendung vom alten Glauben und das Verlangen nach einem neuen, das der Herrscher benutzte, um das Volk zu gewinnen. Wären die Gesetzesausleger Verwandte gewesen, so hätte man gern aus Achtung vor der Religion diejenigen ernährt, von denen man belehrt wurde. Aber die Leviten, ohne den Willen des Volkes infolge des göttlichen Zornes eingesetzt, waren nicht durch nahe Blutsverwandtschaft mit dem Volke verbunden. Das erste An- Zeichen des Umsturzes (unter Koraoh) wurde daher die Beschuldigung Vieler gegen Moses, er habe alle Ein- Tichtungen nach seinem eigenen Belieben getroffen, weil er seinen Stamm vor den anderen ausgewählt und seinem Bruder das Priesteramt übertragen habe Jene Tadler beriefen sich darauf, dass Alle gleich heilig seien. Durch ein Wunder fanden sie den Tod, und nicht minder traf das darüber empörte Volk die Pest als Strafe. Aber die Eintracht kehrte nicht ein, vielmehr wird im 5. Mose 31,21 der Aufruhr der späteren Zeit vorausgesagt und gleichsam verewigt. Und nun traten wirklich Zügellosigkeit, Ueppigkeit und Lässigkeit ein. Als dadurch Alles in Verfall gerieth, ward das Verlangen nach einem sterblichen Könige zum Schutz gegen Unterjochung rege. Jetzt war statt des Tempels der Hof königliche Residenz, und die Stämme vereinigt durch den gemeinschaltliehen König. Aber mit den Ansprüchen der weitliehen und denen der geistlichen Macht war der Stoff zu neuen Unruhen gegeben. Während sich die ersten Könige mit ihrer Würde begnügten, strebten die Erbnachfolger nach Unumschränktheit. Vor allem trachteten sie danach, das Recht der Gesetzgebung den Priestern zu entreisseu. Denn die Könige waren gleichsam Unterthanen der Gesetze und sogar von den heiligen Aemtern als Uneingeweihte ausgeschlossen; ihre Sicherheit hing ganz von dem Willen eines Einzelnen, eines Propheten, ab. Sauls Schicksal ist ein Beleg dafür. Die Könige strebten nach Beseitigung dieser unbequemen Zustände, gestatteten fremden Gottesdienst, wodurch die Leviten überflüssig wurden, und suchten Leute, die sie den l’ro• pheten gegenüberstellten. Doch richteten sie so nichts aus, da die Propheten die Zeit ihres Nachfolgers abwarteten und mit Leichtigkeit einen tugendhaften, ausgezeichneten König auf den Thron führten. Aber der Stoff neuer Unruheu wurde bei diesem Wechsel nicht ausgerottet. Zwistigkeiten und Bürgerkriege nahmen kein Ende. So ging das Reich der Hebräer durch das göttliche Strafgericht unter. Nach kurzer Skizzierung des zweiten Reiches, welohes hohepriesterlieh und nach persischen Rechtsverhältnissen geordnet war, geht Spinoza am Schlüsse auf das am Aufang Gesagte zurück, dass der Staat der Hebräer auf einem Vertrage beruhte, der dieselben nicht gegen andere Völker, sondern nur gegen ihre Mitbürger verpflichtete. Soweit Spinoza über die Ursachen des Verfalles des Hebräeretaates. Wir sehen, dass in dem weltlichen Königihum so gut wie in dem entarteten Levitenthum auch das Menschliche, das Geschichtliche, in Frage kommt. Spinoza hat, da sein Werk ja die Grundlagen des Glaubens und des Staates zu bestimmen dient, noch ein besonderes Kapitel der Frage gewidmet, ob uud in wie weit modernen Staaten die Nachahmung des Hebräerstaates zu empiehlen sei. Er kommt, um hier diese Untersuchung nur kurz zu berühren, zu dem Schluss, dass die Nachbildung nicht angerathen werden könne, erstens, weil dieser Staat auf einem Vertrage mit Gott beruht, ein solcher Vertrag aber fernerhin nicht mit Tinte und auf Tafeln von Stein, sondern mit dem Geiste Gottes in die Heizen geschrieben werde, zweitens, weil ein solcher Staat nützlich ist für Menschen, die sioh von anderen aussohliessen, aber nicht für solche, welchen der Verkehr mit anderen Völkern Bedürfniss ist. Es ist ein Anflug von sokratisoher Jronie, wenn hier der Philosoph sein eigenes Werk gleichsam von der gemeinen Wirklichkeit hinweg iu das Ruch der Ideale führt uud seinen schlechterdings unmöglichen Idealstaat gleich dem athenischen Philosophen Plato aus der AVeit des Scheins in diejenige der Begriffe, der Ideen, als des wahrhaft Seieudeu, überträgt. Alles Irdische ist unvollkommen, der Veredlung bedürftig. Fiel der Tropfen roia vom Himmel nieder — Schon der Hauch der Erde trübt ihu wieder. Kein Staatswesen kann sich rühmm, auf der reinen Höhe der Musterhaftigkeit zu stehen. Und so wird man das philosophische Musterbild eines geschlossenen Gottesstaats bewundern können, auoh ohne den Gedanken der Nachahmung und Verwirklichung in einer anders gewordenen Welt. Der Zorn Gottes zertrümmerte das Reioh der Hebräer, aber die anverlierbare Sehnsucht nach Gott ist als Ansfluss der Liebe Gottes geblieben und hat über allem Staatliehen und theokratischen Wesen dasjenige gerettet, was werth war, gerettet zu werden, die Liebe zur ebenbildliohen Schöpfung Gottes, die Liebe zur Menschheit. Privilägia und Freyheitsn der Jud9n zu Hanau de dato 28 Decembris 1603. (Fortsetzung.) 10. Zum Zehnten soll ihnen keine Ehescheidung, es wir• umb Ehebruchs oder dass die Eheleuth einer den andern verlassen, und also de facto die Ehe selber geschieden hätten, darüber die ordentliche Obrigkeit erkennen solle, verstatt9t werden. 11. Zum Eilftten. Ist abgeredt, dass die Juden, welche von Uns uff- und angenommen werden mögen, des Inzugsgeldes ein jedweder mit Uns nach Gelegenheit sich zu vergleichen haben. 12. Zum Zwöltften. Da dann auch etwan aus erheblichen und beweglichen Ursachen einer oder mehr Juden sich de» Orths erheben und wieder von dannen ziehen wolten, soll solches ihnen t'rey stehen, und das Peinig nach bester seiner Ge'egenheit zu verkaufen gestattet werden, doch dass uns frey uud ihnen bevorstehen soll für den Abzug Vergleichung zu treffen. 13. Zum üreyzehenden, sollen die Juden, die jetzo allhier zu bauen anfangen, ihr Lebtag über bei zehen Gülden Sohutzgeld jährlichs gelassen mit deren Erben und anderen Einkommenden aber billichen Dingen nach des Schutzuud Schirmgelds halben gehaudlet werden. 14. Zum Vierzehenden So sollen die so jetzo zu bauen an fangen, soviel eines jedwedem Haus begreifft für Grund- und Bodenzinss jährlich für jede Ruthe 61ם Vierthel eines Goldgülden erlegen, mit denen aber so hernachher kommen, wollen wir uns auch billichen Dingen nach vergleichen, und soll der Gassen halber für ihren Häusern, bis sie sich in quantitate vermehret, davon nichts entrichtet werden. 15. Zum Fünffzehenden. Sollen die Juden, welche ihre Nahrung anzuzeigen Bedenkens tragen, jährlich• Fünfzig Gülden zu Schätzung geben, die andern aber bei ihren jüdischen Eidt ihre ganze Nahrung und was eines jeden Vermögen sein wird, anzuzeigen von jeden hundert Gülden jedes Jahr fünf! Batzen, wie im H. Reich Teutscber Nation bräuchlich zu verschätzen, wie sie dann auch gewöhnlich Umgeld von Wein und Bier gleich uusern Bürgern in der Alten Stadt allhier zu erlegen schuldig seyndt. 16. Zum Sechszehenden. Haben* die Juden verwilliget der Stadt jährlichen jedes Hausgosäss zween Gulden zu geben, dargegen die Bürgorschalt ihnen, den Juden, in Kriegs-, Feuers- und anderer uoth mitleydentlich beysprmgen, sie schützen und schirmen solle. 17. Zum Siebenzehenden. Wollen die Juden allon Neueujahrstag tu unsere Cautziey zu Hanau unseru sämtlichen Rätlreu uud Befehllubera gebeu Sechs Reichstahler.

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