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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1891-01-02 · N° 1. (2.1.1891) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
20 (1891)
Issue
N° 1. (2.1.1891)
Date
1891-01-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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tu O ה¬ I! XL A. X U Jüuisehes X P6A־]־.■ ש ש 11 ab ׳ Jahijj. XX li. A A - 1־11 וז5> OjJj U üo Zur Belcacbtvnff aller Jadtathum a«d Jaden betreffenden Mttcrarhchen Er* •ctaetnonpen aaf dem tieblete der Philo* •ophle, Ge*rhfchte, Ethnographie, Theo* ] >jr!e, Orientalla, Exegese, TIomHetlk, Litorgik 1. Pädagogik. Heraasgegebeu von Rabbiner I)r. Moritz Rahnter. 2tfliaydebuiy, 2. cJamtat 1Sg1. Bicher der einschlägigen liltterntnr,welch der Kedaet^on snge9An<lt werdoa, finden ln diesem Blatte eingehende Besprecht!»* Bel Einsendung von awel Receuaioni• Exemplaren erfolgt einmalige Vnr/e Gratia« Insertion. Ds.5 ״J&dlsche Litter4tnr-Blatt*< erscheint wöchentlich in einem halben Bogeu Preis bei alltMi Buchhandlungou (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Hark. 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Der Athener isikias sagte in einr von Syrakus nach der Vaterstadt geschickten Brieie seinen Landsleuten ganz unverhohlen, dass ihre Naturen schwer zu regieren seien.*) Als der ausführende Beamte einer demokratischen Bürgerschaft — e״ war ais Feldherr an die Spitze des für die Exp׳ iou nach Sioilien bestimmten Biirgerheeres gestellt worden — empltuid er die Schranken, welche dem Eiuzelwillen durch das Belieben der Gesammtheit gezogen werden. Zum Herrschen ist ja in einem Volksstaat Niemand berufen; vielmehr vertritt das Gesetz, sei es geschrieben oder ungeschrieben, in demselben die Stelle I iles Monarchen. Aebulich war es vielleicht '! alten | Reiche Israel. Auch hier bildete das Gesetz, obj gleich in thcokratischer Form, die höchste Macht im I Gemeinwesen. Wenn es uns nun heute geläufig ist, j die politische Verfassung der aiteu Hebräer als eine 1 theokvntische zu bezeichnen, se darf man daran ernern,dass Spinoza es war, der in seinem ״Theologisohpolitischen Traktat“ diesen Begriff, wenn nicht zuerst l klar gemacht, so doch jedenfalls zuerst so definiert I hat, wie es •die wissenschaftliche Denkweise der I neuen Zeit zu erfordern scheint. Aber auch nur 1 scheint■; deun selbst nach Spinoza ist für die T israelitische Gemeinschaft noch eine andere Inhaltsa bestimmung gegeben worden, und wenn nächst 1 Mendelssohn christliche Capacitäteu wie Goethe und T Heiner mehr oder weniger den spinozistischen I Terminus anerkannt haben, so legten die beiden her- < vorragemlsten Idealisten, Schüler und Kant, diesem | Staatsweseu andere begriffliche Erklärungen zu Grunde, weil sie von anderen historischen Voraus- Setzungen ausgingen. Spinoza selbst hat in dem Hebräerstaat etwas Ideales gesehen, dessen Nach- «Innung aber sich keineswegs empfehle. Zu diesem Schlüsse gelangte er durch jene ebenso durchdachte *} Tkucydides, de bell־) Peloponnesiaco VII,14: y^Aezal 7«p a: üperepai tpöae׳.* äpex:. wie naturgemässö Schilderung der Entstehung und Entwickelung des tkeokr.R :-•cheu Staates Israel, die hier wiederzugeben versucht werden soll.'ר Doch mag Spinoza’s Verbahlefinition der Theokratie auch ausserhalb der Gedankenfolgo hier ihren Platz finden.**) ״Der Staat der Hebräer“, sagt er, ״konnte eine Theokratie genauut werden, weil für seine Bürger kein anderes Recht Geltung hatte, als das von Gott geoffenbarte.“ Das 17. Capitel des Theologisohpolitischen Traktats nun, eines Werkes, das den Zweck hat, die Grenzen des Staates undder Religio» vornehmlich an der Hand der biblischen Geschichte zu bestimmen, geht genauer darauf aus, zu zeigou, dass die höchste Gewalt im Staate nicht Alles durchzusetzen im Staude sei, aber auch nicht nöthig habe dieses zu erreichen. Die oberste Macht findet eine 1 .enze an dem natürlichen Recht. Ihr Kennzeichen besteht darin, dass ihr gehorcht wird. Grund des Gehorsams kann Furcht oder Liebe seiu. Was ein Gel :,ehender aus eigenem Antrieb thut, thuter nicht aus dem eigenen Rechte, sondern nach dem der Staatsgewalt. Die grösste, wirkungsvollste Macht aber ist diejenige, welche die Herrschaft über l innerin,.1en Handlungen der Seele ausübt und es i.ahin briugt, dass die Menschen dasjenige glauben, liebeu und hassen, was sie will. Allerdings wird der Inhaber der höchsten Gewalt nie .so unbeschränkt sein, dass er alles, was er will, auch kann. Aber die Staatsgewalt kann und muss wenigstens äusserlich hinlänglich gesichert sein, um das, was sie für gut fiadeb, durchzuführeu. Nun zeigen die göttlich׳: Offenbarung des Moses und die Geschichte der Hebräer, nach Spinoza’s Meinung, was der Herrscher dem Beherrschten zum Zweck der Sicherheit oiuräumen müsse. Da die Erhaltung der Gewalt auf der Treue, Tugend, festen Gesinnung und Gesetzesliebe der Bürger beruht, so liegt die Aufgabe der Gewalt darin, Standhaftigkeit in diesen Dingen zu erzeugen. Dieser erziehende Beruf dos Staates aber ist deswegen so schwer, weil die Regierenden wie die liegierten als Menschen das Vergnügen mehr lieben als die Arbeit, weniger der Vernunft als den Neigungen folgen. Es ist daher eine Kunst, Alles so einzu.- richten, dass jeder das öffentliche Recht höher stellt I 18 den eigeneu Nutzen. Ohne diese Kunst aber ist i dem Gemeinwesen ein Bürger gefährlicher als ein Feind; ohne sie wäre ein Augustus, Alexander. Philipp nicht geworden, was sie waren. Das Mittel der beiden ersten, die Macht zu erlaugeu, bestand *J Der Theologisch ־ politisüho Trakt«, von B. Spinor*, übers, v. T. Steru, Leipz., lteclam, S. 014—370. **) a. a. 0. Seite 322.

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