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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1889-12-25 · N° 52. (25.12.1889) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
18 (1889)
Issue
N° 52. (25.12.1889)
Date
1889-12-25
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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\t-Mn; ' V\*>, <ך,־*;&ןי!ד Jüdisches .v Jahrg. XVlil. Litteratur-Blatt. Rar ReUaehtaaf aller Jadeathaot «ad Jaden betreffenden 1ltteraH«r)1ea Er- *ehein’infen 4uf dem Hehfete ■W Philo* 4 iphfe, We»rhU־hta, Kthnoxraphie, Theooirie, OrlrntMU , Kxefre^e. HoraHetfk, l.itunrlk PSdaaoalk. Herausgegeben voll Rabbiner Dr, Moritz Kalimer. Bicher derelaoohligfKen MtteraUr,welch der Bodaet ou ««gesandt werde«» ftade« In dleae■ Blatte eingehende Beegrechaeg Bel Efaeeadaag 10« awel Baceaeloa■• t-x.'mpUren erJolgt einmalige karse Oratla-lnNertloa. 7£acj9e6n׳tq25 ׳ ‘Qccam&ez 1889. Dm"״Jddlsehe Lltteratnr-Blatt" erscheint wftchentlioti tu eine n halben Bogen Preis bei allen Buchhandlungen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ״Dranlitischen Wochonschrift“, die vierteljährlich bei allen Postanstalten und R1״'hha1:ilhu1geu 8 Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteiatur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 26 Pf. lnr die gespaltene Petitzeile, Keilagen mit 20 Mark, herecn.int und siul an die Expedition dieses Blattes za senden Buchhändler u Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einseuden, erhaltou 25 V Rabatt. I n h u L11 Wissenschaftliche Aufsätze: Einiges aus der ersten Zeit und über den Stifter der Jacobson-Schale. Vom Landrabbiner Dr. Hülf in Braunschweig!Fortsetzung) — Was man in England heutzutage von Heinrich Heine denkt. Litteraturbericht: Receusionen: Steckelmaoher, Dr. M, Stadfcrabbiner in Mannheim, Die Gottssidee der Offenbarung und des Heidenthums im Lichte oines neuen Unterscheidu ngs merkmals betrachtet. (Forts.) — Literarische Notizen. Li‘te:arische Anzeigen. Einiges aus der ersten Zeit und über den Stifter der Jacobson-Schule. Vom Landrabbiner Dr. Rült in Braunschweig. (Fortsetzung.) Einige Tage später wurde Jacobson aut Befehl des Herzogs durch den Geh.-Rath von Wolffradt amtlich aufgefordert, seine Wünsche, deren Gewährung ihn zur Aenderung seines Entschlusses bewegen könnten, näher zu detailüren. Dies geschah! Es ehrt Jacobson, dass er selbst in jenen erregten Stunden von der eigenen Angelegenheit sich nicht so sehr beherrschen liess, die Saohe seiner Glaubensbrüder aus den Augen zu verlieren. Er legte seine Wünsche in 6 Punkten dar, darunter betraf No. 5 die Lage der Judenschaft überhaupt. No. 1. Die durch die Naturalisation erworbenen Rechte möchten auch geschützt werden. Sein ältester Sohn, durch die Verweigerung seiner Aufnahme in die Kaufmaansgilde tief gekränkt, habe nun selbst rem ncirt. Es möge ihm zum Entsätze die Concession er.theilt werden, den Handel in allen seinen Zweigen zu betreiben, in dem Masse, wie der Löbbecke’schen und anderen Handlungen eine Concession verliehen worden. Eine gleiche Vergünstigung möge auch seinen übrigen Söhnen zu Theil werden, falls auch deren Einschreibung in die Gilde aut Schwierigkeiten stosse. Jedoch möchten alle diese Verfügungen als interimistische betrachtet und den Gliedern seiner Familie der vollkommene Genuss aller Rechte gesichert werden. No. 2 betrifft die Kammer-Agentur. Jaoobson erklärte sich erbötig, 50,000 Thaler zur Disposition der herrschaftlichen Kassen zu 4pCt. stets bereit zu halten, das Geld der Kassen zu 3 pCt. zu übernehmen und ganz naoh Wunsch zurückzuzahlen. Dafür verlangte er eine jährliche Vergütung von 1000 Thlr. und freie Fourage für 4 Pferde. Im Falle seines Ablebens möge die Kamnfer-Agentur auf einen seiner göhne, vorausgesetzt, dass derselbe sioh dazu eigne und wohlverhalte, übergehen. No. 3 handelt über die Lage der Söhne des verstorbenen Kammer- Ageuten Herz Samson. Ihr Scu wager bitte״, dass sie in ihren Rechten geschützt werden Herz Samson hatte nämlich, wie schon, in dem Schreiben Jacobsons au den Herzog erzählt worden ist, eine Concession zum Betriebe last aller Handelsartikel mit der Bestimmung, dass diese Concessiou aut 2 seiner Söhne, die er letztwillig selbst ernennen werde, übergehen solle. Da nun aber Herz Samson plötzlich, und ohne Testament gemacht zu haben, gestorben war, so gestand man seinen Söhnen die Nachfolge im Geschäfte nicht zu, und zwar wie man heuchlerisch erklärte, aus l'iet&t vor dem Willen des Vaters, der gewiss keinen seiner Söhne in der | Nachfolge wissen wollte, weil er ja sonst die üöthige Verfügung getroffen haben würde. No. 4. Der Firma Nathan Jacob, die keinen Schutz und keiue Concession habe, möge es untersagt werden, hier ferner Geschäfte zu machen. No. 5. Die den jetzigen Zeiten ganz unangemesseuen und unpässlichen Gesetze und Verordnungen möchten doch endlich aufgehoben vyerden. So betrefis der Wechselordnung; ferner die Verordnungen, dass in der Messe־ die Juden ihre Gewölbe nur bis zur Hälfte der Breitestrasse haben dürfen; dass der mit Extrapost zur Messe kommende Jude im Thore warten müsse uud dies oft stundenlang, um eine Menge Zettel in Empfang zu nehmen, das sei entehrend; das die jüdischenLandes-EinwohnerEutreegeld hier zahlen müssen, das sei ungerecht und habe anderswo nicht, bestanden, als noch Leibzoll gezahlt wurde. Ganz besonders und eindringlich wird gebeten, den jüdischen Einwohnern das Recht zu nehmen, 1°/״ mehr fordern zu dürfen als Christen, ein solches Recht führe zu leicht zum Wucher, ״überall, schliesst Jacobson sehr richtig seine Ausführungen über diesen Punkt, ״ist es meine volle Ueberzeugung, dass es gut ist, wenn die Juden sich nach den bestehenden Landesgesetzen richten müssen und bloss in Religionssachen ihr eigenes Forum haben, dass aber alsdann auoh bei der Handhabuug der Gerechtigkeit kein Unter« schied gemaoht und z. B. bei jüdischen Verbrechern 1 in der Bekanntmachung über vollzogene Strafen ihre Religion nicht besonders erwähnt werde, ein Umstand, der leicht Anlass giebt, die Gesammtheit bei solohen Gelegenheiten nachtheilig zu beurtheilen.“ No. 6 betrifft die Anstalt in Seesen. Es wird gebeten: a) Die Anstalt von allen öffentlichen Abgaben, dieselben mögen ordentliohe oder ausserordentliohe seiD, zu befreien.*) *) War schon längst geschehen.

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