Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 18 (1889)
- Issue
- N° 47. (21.11.1889)
- Date
- 1889-11-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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Abonnenten der ,Israelitischen Wochenschrift“, die vierteljährlich bei allen Postanstalten nnd Buchhandlungen 8 ■ark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteratur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit Zfc Pf. tür die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 80 ■ark, berechnet and sind an die Expedition dieses Blattes zu senden Bachh&ndler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten 25 % Rabatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Einiges aus der ersten Zeit, und über den Stifter der Jacobson-Schule. Vom Landrabb. Dr. Rillt' in Braunschweig — Die Giesskanne der Bodleiana. Von M. D. David. — Litteratnrbericht: Recensionen: Stern, Dr. Simon, Rabb. Das europäische Israel. Brünn. Bernhard Epstein. (toä S.)!.literarische Notizen. Unbefugter Nachdruck auc diesem Blatte ist nicht gestattet. . Einiges aus der ersten Zeit und Uber den Stifter der Jacobson-Schule. Vom Landrabbiner Dr. Rülf in Braunschweig. (Fortsetzung.) Einige Monate später zeigte der Magistrat noch bei einer anderen Gelegenheit seine Bereitwilligkeit, Jacobson in seinen Plänen zu unterstützen und letztere zu fördern. Im Herbste 1800 eutliess die Schule zum eisten Male ihre Zöglinge, und mehrere derselben wünschten ein Handwerk zu erlernen. Jacobson freute sich 011 dieses Entschlusses der Schüler und versprach ihnen jede Förderung. Sie sollten während der ganzen Lehrzeit im Institute Kost und Wohnung behalten und auch um das Lehrgeld sich nicht zu kümmern brauchen. Letzteres bestimmte Jacobson noch einmal so hoch,! als es bei christlichen Lehrlingen üblich war und erreichte damit auch, was er wollte, nämlich: Die Bereitwilligkeit der Meister in Seesen, die zu entlassenden 1 Zöglinge als Lehrlinge anzunehmen. Nachdem soweit Alles in schönster Ordnung war, ging er den Magistrat an, die Zöglinge bei den betreffenden Gilden einzuschreibeu. Das hohe Lehrgeld wurde jedoch zum zweischneidigen Schwerte. Einige der Gilden erhoben Widersprach und zwar, wie der Magistrat vermuthete, auf Betreiben derjenigen Meister, welche keinen jüdischen Lehrling in die Lehre erhielten und ihre glücklicheren Collagen beneideten. Der Magistrat erkennt an, dass : einer Innung ein Lehrling nicht aufgedrängt werden könne, meint jedoch, dass der Widerstand sich werde heben lassen und fragt darum bei der Regierung an, ob er eventuell die Ein- und Ausschreibung vornehmen lassen dürfe. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich zu machen sein, so sei er auch erbütig, nach dreijähriger Lehrzeit solche den jungen Leuten gehörig zu attestiren, mit welchen Zeugnissen versehen, dieselben wohl auch ihr Fortkommen finden würden. Der Director Schottlüuder, später Hofrath Schott, erklärte sich im Namen .Jacobsons mit letzterem Auswege befriedigt, wenn Schwierigkeiten entstehen sollten. Die um dieses Gegenstandes willen gepflogenen Verhandlungen dürften wohl zu den ersten zählen, welche von einer deutschen Regierung zur Förderung des Handwerks unter den Juden augestellt wurden. Aus ihnen erkennen wir die Schwierigkeiten, mit welchen damals ein jüdischer Vater, der sein Kind dem Handwerke zuführen wollte, zu kämpfen hatte. Der Herzog entschied laut Resolution vom 29. September dem Anträge des Magistrats entsprechend. Wenn die betreffende Gilde keine Einwendung mache, so könnten die jüdischen Lehrlinge gehörig ein- und ausgeschrieben werden. Würden Einwendungen gemacht, so möchten die einzelnen sich dazu verstehenden Meister sie in die Lehre nehmen, und nach beendeter Lehrzeit werde ihnen eine gerichtliche Bescheinigung über ihre überstandene Lehrzeit ausgestellt; wobei es sich jedoch von selbst verstehe, dass sie den Meistern, hei welchen sie arbeiten, von der Gilde für ordentliche Lehrburschen angerechnet werden, falls wegen der ordnungsmässig gestatteten Anzahl der Lehrburschen Frage entstehe. Inzwischen hatten sich aber die Gilden in Seesen untereinander verständigt und erklärten dem Magistrate einstimmig, die jüdischen Zöglinge, welche sich den Professionen widmen wollten, dazu auzuweisen; allein gegen das ordentliche Ein- und Ausschreiben hegten sie Bedenklichkeiten, weil sie glaubten, dadurch auswärts sehr leicht ״geschimpft“ zu werden, wodurch sehr viele von ihnen Schaden unterworfen sein würden. Sie wollten daher, um dem vorzubeugen, die An- Weisungen zu den Professioueu nur als Privatunterricht ansehen, und auch diesen nur daun ertheilen, wenn ihnen nicht nur höchsten U1׳ts die Versicherung gegeben werde, dass in Seesen nie ein jüdischer Handwerker per Concessionem Gelegenheit linden sollte, ihnen oder ihren Nachkommen den Professions-Erwerbszweig zu verkürzen, sondern sich auch der Kammer-Agent ‘Israel .Jacobson verpflichte, nie von den Lehrlingen de!■ Anstalt seine in Seesen benüthigten Licdürfuissc au Professions־ Produkten anfertigen zu lassen. Der Magistrat berichtete über diese neue Wendung in der Angelegenheit und über die Forderungen der Gilden pflichtschuldigst dem Herzoge. Den Meistern, meinte er, sei es nicht zu verdenken, dass sie ihren Vortheil wahren, besonders da es in Folge Ueherhäul'ung an Prot(".- sionisten schonsehr an liinlünglicherNahrung fehle. Hotfenilieh werde der Geist der Zeiten eine höchste Versicherung, wie sie heute noch, um den Wüuschen des Kammer- Agenten zu genügen, erbeten werden müsse, künltig uunüthig machen. Es sei ja auch, was wohl bedacht