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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1889-07-04 · N° 27. (4.7.1889) · p. Seite 106

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
18 (1889)
Issue
N° 27. (4.7.1889)
Date
1889-07-04
Page
Seite 106 (sequence 2)
Language
German
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— 105 — tntgegen. Dagegen fanden Glücksspiele einen geebncten Boden vor, denn es gab keine nationalen Beschrankungen, welche deren Einführung verhinderten. Daher mag es auch gekommen sein, dass, als nun einmal eir.geiührt, diese Spiele einen so raschen Fortschritt aufzuweisen hatten. Das Würfelspiel war kein eigen* thümlich griechisches Spiel; aber die Griechen hatten es bei den Juden eingeführt. Sogar die Hebräer in Egypten müssen schon die Priester und Laien Würfel spielen gesehen haben. Die hiercglyphischen lnschritten beweisen, dass Würfel schon den alten Egyptern bekannt waren; doch haben die Hebräer ihre Zwingherren nicht oopirt; sie waren zu jener Zeit zu sehr Herren über sich selbst. Die Juden haben das Würfelspiel erst zur Zeit des Her ödes übernommen, oder vielmehr von den hellenisirten herodianischen Fürsten, welche dieses Spiel von den Griechen erhielten. Dass dieses wirklieh der Fall war, zeigt ganz deutlich der Name des Spieles. Würfel heisst hebräisch לוביא, ein Wort, welches unverkennbar von dem griechischen xojio; herkommt, dessen Wurzel wir in dem Worte ״Kaaba“ (viereckiger Tempel zu Mecca) wiedeifinden. Aehnlich hat auch das Brettspiel im Talmud einen griechischeu Namen, weil es ebenfalls von den Griechen herstammt. Die Mischnah hielt das Würfelspiel für entehrend. Ja, sie ging noch weiter und setzte die Würfelspieler auf die Liste derjenigen, deren Zeugniss vor Gericht keine Gültigkeit hatte. Der Eid eines Würfelspielers war werthlos. Rabbi Jehudah ben Hai versuchte diese radicale Regel einzuschränken. Er unterschied nämlich zwischen Leuten, welche bloss zur Unterhaltung spielten und solchen, welche keine anderen Mittel zum Erwerb hatten — eine sehr berechtigte Unterscheidung, welche aber von den Gelehrten nicht acceptirt wurde. In ihrer Verurtheilung des Würfelspiels waren die Römer der Misohnah wahrsoheinlieh scLon zuvorgekommen. Nur in ihrer Ansicht über die Rechtmässigkeit des Gewinnes waren nach der Meinung Löw’s die Juden den Römern sohon voraus. Iustinian erliess ein Gesetz, wonaoh der Verlierende sein Geld zurückfordern durfte; aber schon vorher hatte Ramah bar Ghamah die Behauptuug aufgestellt, dass Geld, im Würfelspiel ge- Wonnen, ungesetzlich und auf ehrlose Weise erworben sei — eine Bemerkung von grosser Wichtigkeit, welche sich auch auf das iu allen andern Glücksspielen gewonnene Geld bezog. In den Zeiten des Talmud war überhaupt der Abscheu vor den Glüoksspieleu so tief eingewurzelt, dass das Wort קביוסטום oder Würfelspieler gleichbedeutend war mit ״Dieb“ und ״Schurke“ (Chullin 91b). Der erste Theil meines Vortrages hat nun folgendes Schlussergebniss: Inmitten der Nationen, welche dem Spiel ergeben waren, blieb Israel unbefleckt; sobald es aber die Sitten der Griechen übernommen hatte, erklärten die leitenden Autoritäten des jüdischen Volkes dasselbe als ehrlos. Was aber das Kartenspiel betrifft, so ist darüber leider noch mehr zu sagen. Ehe man jedoch die Stellung, welche die Juden diesem allzuverlockenden Zeitvertreib gegenüber eiunahmen, zu würdigen im Stande sein wird, muss ich den Faden meines Vortrages, sofern sich derselbe auf die Erfindung desKartenspiels imOrient und seiueUeberführung nach Europa bezieht, aufs Neue wieder aufnehmen. Das Kartenspiel trat nicht als ein fertiges Ereigniss aut, es entwickelt sich vielmehr erst nach und nach. Als wahrscheinlicher Stammbaum desselben muss das Schachspiel angesehen werden. (Schluss folgt.) Das Targum zu dem Buche Ruth. Verhältnis» des edirten Textes desselben zn dem eines handschriftlichen Codex anf der Breslauer Stadtbibliothek, stammend ans dem 13. Jahrhundert, Codex No. 11. Von Dr. Jacob Reiss, Rabbiner in Kuttenplan (Böhmen). Das Targum zu dem Buche Ruth in unseren Bibelausgaben bietet das zunächst Auffallende, dass in Cap I, 7 die Uebersetzung einer Vershälfte fehlt, während dieselbe in der Handschrift vorkommt and lautet: יהודה (lies:ומהלכין בארחא למתוב לארע (לארעא. In der Handschrift findet sich zuvörderst das Sonderbare, dass in Cap. II, 18. 19 die Uebersetzungen dieser beiden Verse verschrieben sind. Vers 18 hat die Uebersetzung von Vers 19 und Vers 19 die von Vers 18. Ausserdem zeigt die Handsohrift an manchen Stellen Verschiedenheiten, die durch unser Targum richtig gestellt werden können. Unser Targum wiederum hat fehlerhafte Stellen, deren Correktur aus der Handschrift geholt «?erden kann. Es finden sich aber in der Handschrift auch solche räthselhafte Stellen, die im Targum ihre Lösung nicht finden. Eine höchst beachtenswerthe Erscheinung ist die, dass in den Commentaren zu dem Buche Ruth unter Anderem auch aus unserem Targum angeführte Belegstellen Vorkommen, von denen einige es ermöglichen, manche fehlerhafte Stellen des Targum oder der Handschrift zu verbessern, andere aber weder mit unserem Targum noch mit der Handsohrift übereinstimmen. In Folgendem will ich die Richtigkeit der hier aufgestellten Behauptungen beweisen. Cap. I, 2. Daselbst heisst es im Targum: מחלק וכליון אפרתים רבנק; dagegen fehlt in der Handsohrift das Wort אפרתים vor רבנין. Auffallenderes jedoch als diese unbedeutende Abweichung bietet der Commentar אגרת שמואל zu Ruth von שמואל די אוזידא. Dort heisst es Cap. 1,1: ...ודיש אפרתים ותרנם יונתן רופיל*ן; ebenso Cap. 1,5:...וכמו שקראם לעיל אפרתים ות״י חפילק. Diese Angabe im Commentare stimmt nicht überein, weder mit der Handschrift noch mit unserem Targum; denn in beiden kommt wohl das Wort vor am Ende der Uebersetzung des Verses, aber nicht in der Mitte des Verses als Uebertragung des Woites אפרת*ם. Cap. I, 5. Daselbst heisst es im Targum: ואשתארת ״ •אתתא מתכלא מתרין בנהא וארמלא מבעלאEs blieb verlassen die Frau, beraubt der beiden Söhne d. h. kinderlos. תכל ist das hebräische שכל. Die Handschrift aber hat מתאכלא anstatt ״ .מתכלאTrauernd“ — 80 müsste מתאבלא übersetzt werden — wäre nicht richtig; denn dann hätte die Präposition על und nicht ... & folgen müssen, auch ist מחאבלא nicht oorrespondirend dem ארמלא. Cap. I, 16. Im Targum und in der Handschrift heisst es gleichlautend ואמרת רות לא תקניטי בי. Levy im chald. Lex. unter קנט übersetzt diese Stelle ohne weitere Bemerkung mit: ״ärgere mich nicht damit, dass ich dich verlassen soll.“ Allein d. Af. v. קנט in der Bedeutung ״kränken, ärgern,“ wird nicht mit darauffolgenden 3 oonstruirt, sondern hat den einfachen Accusativ. Anstatt לא תקניטי בי wäre daher zu lesen לא תהניטיני. So ist diese Stelle auch wirklich zweimal angeführt im Commentare אנרת שמואל zu diesem Verse:א*נ במהשתרנם יונתן אל תקניטני und bald darauf: .ווה שאמרה אל תפגעי בי אל תקניטני Cap. II, 13. Die Uebersetzung dieses Verses in der Handschrift ist dieselbe wie in unserem Targum mit dem Unterschiede, dass in der Handschrift das Klammerzeichen ( ) fehlt bei dem Stücke, das im Targum in der Klammer steht. Ohne Klammerzeichen wird das ganze Targum dieses Verses auch angeführt im Commentare אגרת שמואל zu Ruth zu dieser Stelle

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