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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1889-06-27 · N° 26. (27.6.1889) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
18 (1889)
Issue
N° 26. (27.6.1889)
Date
1889-06-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdisehes Ä™־״ Litteratur-Blatt. lu MNckUM all•«• Jitattn ul Ja«M IlttwulMk•■ Kr• MUuiia uf lai SabUU I« Philowrhlo, ewchlehtc, IthMcnfhlo, Thoo- •fio, OrloUlla, Ex<gM«, Hoallotlk, Liturgik «. PUogOgik. Herausgegeben ▼on Rabbiner Dr. Moritz Rahmen d&buiy, 27. eJutti 1S89. Bfiehor to«luekU|l|H UtUroUr.wolek 4« IMutio■ ng«ua4t wirdM, i>4« 1■ dloooai Butt» cl.gakMdt Bugrad•■■* Boi Blaooid■■( to■ ■wol Boeoaoto■•• Cxemploron arfolgt olaaiollgo k«no UroUi-laoartloo. Dm »Jtdlsehe Lltteratar-BUtt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buohhandlangen (in Leipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der .Israelitischen Wochenschritt“, die vierteljährlich bei allen Postanstalten und Buchhandlungen 8 Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteiatur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 18 Pf. t&r die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark, berechnet und sind an die Expedition dieses Blattes za senden BuohhAndler a. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einsenden, erhalten '25 ji Rabatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Eine Schulverordnupg im Mittelalter. —Ueber die Gedichte Walthers von der Vogelweide. Von Dr. S. Geibhaus, Rabbiner zu Nordhausen. (Schluss.) Litteraturbericht: Recensionen: Philonis Alexaodrini libellus de opificio mundi editit Leopoldus Cohn. I nserate. Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte ist n i e h t gestattet Eine Schulverordnung im Mittelalter.*) Es sei ein eigenthümliches, in seiner Art sogar einziges Opus, — begann der Redner — mit dem er die Versammlung bekannt machen wollte; es sei das Verdienst Güdemann 8, dieses Werk ans dem Mannsoripte edirt zu haben in seiner ״Geschichte des Erziehungswesens und der Caltur der Juden in Frankreioh und Deutsohland(< (X—XVI. Jahrh.) pag. 92 u. 264. Das Manuscript enthält 4 Stücke, darunter den!TDD des R. Isao aus Corbeil, und die Schrift, die er besprechen wolle nnd den Titel führe: ספר חקי התורה ״Satzungen des Unterrichts". Das Manuscript selbst sei im Jahre 1309 geschrieben, also von sehr hohem Alter. Redner macht nnn die Versammlung zunächst mit dem Inhalte selbst bekannt. Die Schrift zerfällt in 3 Theile, von Güdemann mit A. B. C. benannt. Viele Eigenthümlichkeiten weisen darauf hin, dass an ihr eine lange Zeit gearbeitet wurde, und dass man sioh zu verschiedenen Zeiten damit beschäftigt habe. Güdemann ist der Meinung oder neigt sioh ihr zu, dass das Buoh zum Verfasser den der ersten Manusoript-Schrift habe, nämlich Isao aus Corbeil, der 1280 gestorben ist. Redner stimmt dem nicht bei nnd will später seine Gründe auseinandersetzen. Auf den eigentümlichen Gäbrauoh von מדרש und בית המדרש — jenes auf arabischen Einfluss hinweisend und auch in einzelnen Responsen spanischarabischer Juden vorkommend — habe Güdemann schon aufmerksam gemacht, aber keine Konsequenzen daran geknüpft; jedooh gerade dieses Variiren der Bezeichnung weise darauf hin, dass die Satzungen nicht einer Zeit angehören. Bei der Vorlesung des Inhalts geht der Redner kritisoh auf Einzelnes ein. So hält er in A II den Satz: ״wie man Vorbeter *) Referat über den Vortrag des Herrn Rabbiners Dr. Rosenthal in Breslau auf der diesjährigen Genoralversammlang des Vereins isr. Lehrer in Schlesien und Posen. (Siehe den Bericht in der beiliegenden Nr. der ״Isr. Wochenschrift“). anstelle, nm im Namen des Volkes zu beten, 80 müsse man auch für Schüler, (פרושים, nach biblischen Ausdruck נזירים) sorgen, die im Namen des Volkes das Thorastudium üben", für eingesohoben. Eine ähnliche Interpolation finde sich in A III: ״wie jeder Mensch eines seiner Güter dem Himmel weihe, ebenso solle er einen seiner Söhne zum Sohüler der Thora weihen." Sehr wichtig sei A VI: ״Die Lehrer sollen nicht mehr als 10 Kinder unterrichten, obwohl der Talmud als Schülerzahl für einen Lehrer 25 festgesetzt habe. Dies gelte nur für Palästina, dessen Klima die geistige Entwickelung begünstigt habe, und auch nur für die Zeit der politischen Selbstständigkeit des Volkes. ״Denn der freie Geist ist erhaben, stark, klar und licht und nimmt leichter Erkenr.tniss und Wissenschaft auf, als der unterdrückte. Dieser ist unausgesetzt von schweren Lasten in Anspruch genommen, nooh dazu ängstigt man ihn und jagt ihm Furoht ein, und der Groll darüber unterdrückt die geistige Entwicklung." Sehr wichtig für die geschichtliche Bestimmung sei VII: ״Die Lehrer sollen die Knaben nicht auswendig, sondern aus dem Buche unterrichten und von da aus genau die Uebersetzung in der Landessprache geben." (Die Verstümmlung des Textes hat sohon Güdemann bemerkt.) Es wird hingewiesen auf Onkelos und Saadja’8 Uebersetzungen und auf die Anordnung der Weisen, dass man den Woohenabschnitt zweimal im Urtexte und einmal im Targum lesen solle. Derselbe Gebranch herrsche auch in Frankreich. Nach VIII soll auch das Targum in die Landessprache übersetzt werden, weil es nothwendig sei als sprachliche Einleitung in das Studium des Talmuds. Es folgen dann Bestimmungen über tägliohe, monatliche, halbjährige Repetitionen des Pensums. XII gebietet, dass die Lehrer keinen anderen Beruf, auch nicht Schreibergesohäfte, betreiben sollen; sie könnten sonst ihre Lehrpflichten vernachlässigen und mit ihrem Pensum im Rückstände bleiben. Im 2. Haupttheile der Schrift B. finden sich öfters Widersprüohe mit A. im Gebrauch der Ausdrücke בית המדרש und מדרש. Inhaltlich sind hervorzuheben die Ausführungen über die Anstellung von Rektoren und Gorrepetitoren. B. VI stimmte überein mit B. VIT, ist aber offenbar der ursprünglichere Text. In VII hat Güdemann eigenthümlioh übersetzt: ״Da die Sohulhäupter keine freien Männer sind (כלתי שרים) (so sollen sie keine zu grosse Sohülerzahl aufnehmen, sondern, wenn sie 40 Sobüler haben, so sollen sie 4 Correpetitoren anstellen." Es liegt hier eine Textcorruption vor, das בלתי שרים hat offenbar בעלי עשרה gelautet. ״Die Schulhäupter sollen 10 Schüler haben, wenn aber eto.“ Auch in V finden sich Textcorrup-

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