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Jüdisches Litteratur-Blatt · 1889-03-21 · N° 12. (21.3.1889) · p. [Seite]

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Journal
Jüdisches Litteratur-Blatt
Volume
18 (1889)
Issue
N° 12. (21.3.1889)
Date
1889-03-21
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Jüdisches j»hr*xv111. Litt er atur ■Blatt. 2*r Belaicktaag *Iler 99A Jade■ betreffende■ JltterarUehe« Kr- 1ck«1111!e1 *if den Gebiete der Philo* aophfe, Geschichte, Ethnographie, Theoogle, Orleatalla, Exegese, Homiletik, Lltnrgih 1. Pidagoglk. Herausgegeben ▼on Rabbiner Dr. Moritz Rahmer. 91£a<j9e6ux^, 21. 9T£är<& 1889, Bfleher deretnschl&gigen l.llter»t«r,welch der Bedset «*h!■*eeandt werde■, Bade■ 1■ diesem Blatte elngeheade Bespreehaag Bei Elaeendnng reo swel Beeeaal•■«* Exemplaren erfolgt einmalige kante Gratis-Ineertloa. Das wlldische Lltteratnr-Blatt« erscheint wöchentlich in einem halben Bogen Preis bei allen Buohhandlungen (in L eipzig bei Robert Friese) pro Jahrgang 8 Mark. Abonnenten der ,Israelitischen Wochenschrift“, die vierteljährlich bei allen Postanstalten and Buchhandlungen 8 Mark zahlen, erhalten das ״Jüdische Litteiatur-Blatt“ gratis. — Inserate werden mit 26 Pf. für die gespaltene Petitzeile, Beilagen mit 20 Mark, berechnet und sind an die Expeditiou dieses Blattes zu senden Buchhändler u. Lehrer, welche direct oder durch Robert Friese Inserate einseaden, erhalten 25 ji Rabatt. Inhalt: Wissenschaftliche Aufsätze: Etwas über Selbsttödtung nach dem Talmud. — Ueber ״Freidanks Bescheidenheit“. Von Dr. S Gelbhaus. (Fortsetzung.1 Litteraturbericht: Recension: Wreschner, Dr. Leopold. Samaritanische Traditionen; mitgetheilt und nach ihrer geschichtlichen Entwicklung untorsucht. — ביצור טיט היון 0. II. Schorr’s talmudische Exegesen auf ihren Wissenschaftliehen Gehalt kritisch untersucht und beleuchtet von Meyer Kohn-Bistritz. (Fortsetzung.) Inserate. Unbefugter Nachdruck aus diesem Blatte ist nicht gestattet. Etwas über Selbsttödtung nach dem Talmud. Das furchtbare Ereigniss au der Donau hat eiuen Collegen veranlasst, folgende zwei halachisch-casuistische Fragen an uns zu richten, deren Varöffentlichung sammt unseren Antworten, sei es auch nur ״aus Liebe zur Erweiterung der Lehre“, hier wohl am Platze sein dürfte. 1. Frage. In unserem Schriftthume*) lesen wir: ״In der Stadt Lus waltete nicht der Tod und Niemand wurde von ihm in der Stadt heimgesucht. Wenn aber Alte, denen das Leben zum Ueberdruss wurde, sterben wollten, so begaben sie sich ausserhalb der Stadt und erwarteten vor der Stadt den Tod.“ Wie durften nun, fragt man, die Alten von Lus Solches thun? Riefen sie ja durch dieses Verlassen der Stadt freiwillig den Tod über sich herbei und begingen hiermit eine Selbsttödtung? Man wird erwiedern: die Erzählung von der | körperlichen Unsterblichkeit der Einwohner von Lus sei nur eine Sage; allein mit dieser Antwort kommt ן man nicht einen Schritt weiter, denn man kann weiter | fragen: wie kann der Talmud ohne Ein wand und j Widerspruch eine solche Ueberlieferung aufuehmeu? Er connivirt hiermit stillschweigend dieHandlungsweise der Alten von Lus und billigt in dieser Weise die wissentliehe Verrichtung des eigenen Lebens, während der Talmud doch andererseits die Selbsttödtung aufs entschiedenste bekämpft und für eine Unthat hält, die mit sich selbst nooh nicht gesühnt ist. **) Wir antworten hierauf: es sei ein Unterschied, ob man die Natur ruhig ihren Weg gehen lässt und nur eine Hemmung beseitigt, ▼eiche sie in ihrem *) Talmud Babbi Sotli *Ria; etwas anders Bereschit Rabbah *d Genesin 28,19. **) Semachoth 11,1; Joreh Deah 345,1, Gange behindert; oder ob man durch ein angewaudtes Mittel die Natur auf ihrem Gange gewaltsam beugt und sie gegen ihre Bestimmung zum Stillstand bringt. Wenn daher Selica sich unter den Manzanillo- Baum legt, dessen giftige Ausathmungen einathmet und stirbt, so begeht sie eine Selbsttödtung; und zwar sowohl durch das Hinlegen unter den Baum, als durch die absichtliche Einathmnng seiner Giftdüfte zum Zwecke der Tödtung. Wenn dagegen Rabbi Chanina ben Tradion öffentlieh und demonstrativ mit dem Studium des Gesetzes sich befasst, obgleich diese Weise des Studiumbetriebes von der weltlichen Macht mit der Todesstrafe geahndet wird*) so i9t Rabbi Chanina ben Tradion wohl der freiwillige und wissentliche Verursacher seines Todes, nicht aber ein Selbsttödter. Zu dieser letzten Kategorie gehörten auch die Alten von Lus. **) Hierdurch findet auch die zweite an uns gerichtete Frage ihre Erledigung, die dahin geht: 2. Hat sich Jemand Gewissensvorwürfe wegen Selbsttödtung zu machen, so er eine Operation an sich nicht vornehmen lassen will, obgleich di6 Aerzte die Vollziehung dieser Operation als einzige Lebensbedingung hinstellen? Man muss nach Obigem der Ansicht sein, es liege in dieser Verweigerung, auch wenn wirklich in Folge der Unterlassung der Tod eintritt, keine Beziohtigung der Selbsttödtung irgend welchen Grades. Ein Solcher begeht keinen Eingriff in den natürlichen Gang der Natur. Er hat deshalb das Recht integer von dannen zu gehen, wie er gekommen, mit dem Grundsatz: besser zweifüssig im Himmel als einfüssig auf Erden. Jedenfalls ist ein solcher Fall, der sich hier factisch ereignete, eine Willeusäusserang, die beim Leben und nicht mit dem Leben ausgeführt wird, und hier gilt der Wille des Menschen als unbeschränkt. *; Berlin im März lhSl». Dr. J. Joöl. *) Aboda Sarah 18a. טלם SiT הבריש Die Bezeichnung טצם hat hier wohl die Bedeutung ״dneretnm“; wie im Propheten Jona -,7. **) Dass der Verursacher einer Tliat noch nicht als deren Thäter zu betrachten ist und nicht für die (Jonsequeuzeu. seihst wenn sie nothwendig aus der Tliat folgen, einzustehen hat, dieser Grundsatz linilet noch oft in der Halacha Vertretung. So bei Sachbeschädigung und Schadenersatz; גרמא בנזיקין פטור (Choschen-Hammischpat 380,3); ferner hei der Verursachung einer Thätigkeit am Sabbath. (Oraoh Chajiin 252, 1 u. 2.) *) Baba Kama 911.. החובל בעצמו פטור,

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