Jüdisches Litteratur-Blatt
- Journal
- Jüdisches Litteratur-Blatt
- Volume
- 16 (1887)
- Issue
- N° 48. (25.11.1887)
- Date
- 1887-11-25
- Page
- Seite 194 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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— 194 EUgew&ndt. — Dass die Zerstörung Schilo’8 einen! wichtigen Wendepunkt in der Geschichte Israels | bildet, beweist schon der Mästoso-Ton, den Jirmija j und der Psalmist darüber anschlägt; Jirmija 7, 12. 14 \ 26, 6. 9. Ps. 78,60). Ganz direkt diesen Einfluss auf die Spaltung des Reiches, die Schwächung des Stammes Juda, ergiebt das Licht, welches nach dieser Annahme sich über den auf ״Juda“ bezüglichen Theil des sogen. ״Segens Jakobs“ verbreitet, namentlieh auf den Vers Genes. 49,10: ״Nicht wird weichen Szepter von Juda und Führerstab von zwischen seinen Füssen, . . . bis dass er ko mmt nach Sch ilo“.. . ״Bis dass“, עד כי, d. h. im Gegensätze zu עד אשר ״bis dahin und nicht weiter“. Was bat das ״Kommen nach Schilo“ mit der Abnahme der Macht Juda’s zu. thun? Ein ״Kommen“ in freundlicher Gesinnung allerdings nicht: wohl aber eine feindliche Invasion und Zerstörung des von ganz Israel hochverehrten Tempels konnte in der Gesinnung der Stämme gegen Juda und das Haus David eine Schwankung und Schwenkung her vor bringen. Demnach erhielte das räthselhafte ולו יקהת עמים (ibid.) auch einen vernünftigen Sinn. Maybaum polemisirt gegen die Ueber- Setzung des יקהת mit ״Gehorsam“. Das עין תלענ לאב ותבז ליקהת אם beweise mehr gegen als für diesen Sinn: ״Ein Auge . . . das den ״Gehorsam“ der Mutter verachtet“! Das ist in der Tliat nicht sehr recommandirend. Maybaum nimmt daher יקהת von קהה, nach Analogie von ״ ,יצהרSchwäche, Verminderung“. ״Bis dass er kommt nach Schilo und ihm wird eine Abnahme der Stämme.“ Das יבא nimmt Maybaum als eine judäisch-tendentiöse Abschwächung des ursprünglichen Textes, und der Redakteur d. Bl., Herr Dr. Itahmar, hat durch eine glückliche,mir brieflich mitgetheilte Conjectur, dass hier ursprünglich יבום oder יבוז 8t. י2א stand, diese Annahme noch sehr viel plausibler gemacht. — Der Leser sieht, von welcher Wichtigkeit diese Brochüre ist, deren Gedankengang* hier nur kurz der Hauptsache nach skizzirt werden konnte. Als Stütze und Ausgangspunkt dieser Hypothese von der Wirksamkeit des Prophetenhauses in Schilo wird in der Einleitung noch die These vertheidigt, es sei mit jedem Tempel ein Propheten-Haus in Verbindung gewesen, und zwar als eine ״Priesterabtheilung“, deren es 4 gab. Diese These ist sowohl historisch als exegetisch von grosser Wichtigkeit, und ich werde noch einmal darauf in einem besondern Artikel zu• rückkommen. ־־■־- Goldsohmidt -Birkenfeld. Kontres Tekanoth Agunoth. Briefe, betreffend die Chalizapflicht oder -fähigkeit des Apostaten, herausgeg. von Dr. Schwabacher. Odessa 1887. In dem uns vorliegenden Hefte setzt der würdige Vf., R Abraham Joel Abelsohn, seine eifrigen Bemühungen fort, um mit den üblichen Mitteln talmudischer Dialektik seinen einmal eingenommenen Standpunkt bei dieser für das conservative Judenthum nicht unwichtigen Frage zu vertheidigen und weitere Beweise zu erbringen zu Gunsten seiner Entscheidung, dass die Frau eines kinderlos Verstorbenen, dessen Brüder schon vor seiner Verheirathung förmlich aus dem Judenthum geschieden waren und nun den rituellen C'..alizah-Akt weder vornehmen wollen noch dürfen, da ihnen dieses von Seiten ihrer nunmehrigen geistlichen Oberbehörde strengstens und ausdrücklich untersagt wurde, sich ohne Chaliza wieder verheirathen dürfe. Es versteht sich von selbst, dass der Vf. mit seiner Entscheidung, zu der er übrigens die Zustimmung unserer strenggläubigen und wegen ihrer talmudischen K nutuisse und Schriften berühmten Verantwortliche־׳ Re ::cteur Dr. Ra Inner, Magdeburg. Druck vi Zeitgenossen erlangt hat, sich keineswegs vom Boden des Schulchan-Aruoh entfernen wollte; um so bedauerlieber ist es, dass er dieserbalb von Gollegen in Odessa und Akkerman vielfach angefeindet wurde Wäre die Ansicht, dass man von der Chaliza des Apostaten ab^| sehen darf, völlig grundlos und verwerflich, so hätte* weder der Verfasser noch der Glossator des Schulchan- Aruch sie einer Erwähnung gewürdigt. Dass sie Aufnähme gefunden hat, beweisst zur Genüge, dass man sie in mancher Zwangslage mindestens als סנית להיתר verwerthen darf, wie auch häufig geschehen ist. z. B. von R" Meir Lublin, Resp. Nr. 37, von Jescheskel Katzenellenbogen in Scheölath- Jaawez Nr. 29 u. A. Obwohl wir der Beweisführung des Vf. nicht überall beipflichten können, so lässt sich doch nicht bezweifein, dass die auf Raschi’s Autorität sich stützende strengere Ansicht der Decisoren auf schwachen Füssen ruht. Ein Blick auf Synhedrin fol. 44 a belehrt uns über den aggadischen Charakter des Satzes אע׳יפ שחטא ישראל הוא, aus dem man kaum I berechtigt ist, halachische Consequenzen zu ziehen und der sicherlich nicht im Stande ist, den klaren Wortlaut der Boraita (Jer. Ernwiu Cap. VI. הוא ,TJ. כגר לכל דבר) aufzuheben. Im Talmud auf Aohap angewendet, der ja das Judenthum nicht verlassen hat, will der Satz eigentlich nur den schönen Gedanken zum Ausdruck bringen, dass auch dem schlimmsten Sünder die Pforten der Bekehrung und Versöhnung offen stehen, etwa im Sinne des bekannten Midrasch: שובה ישראל עד ד* אלהיך. אפילו כפרת באלהיך•!Oder dass sein Abfall uns nicht unserer Pfliohten gegen ihn enthebt; dass wir eine Uebertretung der jüdischen Religionsgesetze seinerseits nicht veranlassen dürfen.*) Keineswegs aber können wir ihm, nachdem er jede religiöse Gemeinschaft mit uns gelöst, öffentlich das Judenthum abgeschworen und das ״Joch der Gebote“ von sich geworfen, die Erfüllung religiöser Pflichten und die Ausübung von Ceremonien zumuthen. Atte* drücklich ist seine Theilnahme am Pessachopfermahl untersagt (Mechilta, Onkelos, Raschi zu Ex. 12,43); ebenso wird seine Schechita als sogar biblisch verboten erklärt (J. D. cap. 2) und auch Chaliza ist gleichwie Jibbum nach talmudischer Anschauung eine Mizwa, eine religiöse Ceremonie, wenn auch die Bibelexegeten eine Bestrafung und öffentliche Beschimpfung des die Schwagerehe verweigernden Levirs darin erblicken. Dass dem Apostaten die Giltigkeit seiner : Trauung und Ehescheidung nicht angefochten wird, j hat vielleicht darin seinen Grund, dass ihm das Naturrecht der Erwerbsfähigkeit und Besitzentäusserung nicht abgesproohen werden kann. Das hieraus keinv Beweis für seine Chalizafähigkeit folgt, hat Vf. licht-’5 voll gezeigt in seinem 21. Briefe. (Schlus? tolgt.) *) Wenn der Apostat in handeleand erbrechtlicher Hinsicht von eiuigen Rabbinen zurückgesetzt wurde, so geschah dies (wie Maiin. ausdrücklich bemerkt ipa Resp. 106) nicht von Rechts wegen, sondern um ihn zu strafen. Aus dem im Beth- Talmud IV., 2b veröffentlichten gaonaischen Respousum 11 ersieht man, dass mim hierin dem damaligen Zeitgeiste Rechuung trug und sich den muhammedanischen Rechtsauschauungen anbequemte oder sich revanchirte; und vielleicht haben schon Natronai Uaou;Gutachten der Geoniin ed. Lyck Nr. 2-i) und R. Meschullam b. Kalonymos von Lucca (Roscli’s Resp. 17,tq in Gen. 17,8 nur eine ״Anlehnung“ und Stütze für ihre Eutacheidüng gesehen. Dieser Vers spricht ja eigentlich vom Landbesitz in Falaestiua. Besser begründet ist die Authebuug der Erbfähigkeit des Apostaten von Maim. mit dem Umweis ar׳f י* .הפקר ב״ד הפקר *) Die Sache wird bald im Namen des surauischeu Gaon lehudai, bald im Namen der Jeschiwa von Matha - Mechasia tradirt, was natürlich dasselbe ist, da M. Mechasia auch 8ura hiess. Demnach ist S. •iü zu berichtigen. a D. L. Wollt, Magdeburg. Verlag von Robert Friese.!׳eipzig.